Der aktuelle Sachstand der
geplanten Gebäudemaßnahmen der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft
des Kreises Borken sowie der privaten Ersatzschulträger im Kreisgebiet wird zur
Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
-
Sachdarstellung:
Am 23.05.2023 (SV 0133/2023/KREIS) sowie im
Rahmen des Hochbauberichtes 2024 wurde die Politik zuletzt über die geplanten
Gebäudemaßnahmen an den kreiseigenen Schulen informiert. Mit dieser
Sitzungsvorlage werden die aktuellen Entwicklungen dargestellt und um einen
Blick auf die privaten Ersatzschulen erweitert.
1.
Berufskollegs
Ø Das Berufskolleg Borken ist in Bezug auf
die Raumausstattung gut aufgestellt und hat perspektivisch eher Raumüberhang.
Die Baumaßnahmen konzentrieren sich daher im Wesentlichen auf die
Gebäudeunterhaltung. Im Finanzplanungszeitraum ist die Sanierung der Dächer der
Bauteile 1 und 3 geplant. Im Bauteil 3 wird die abschnittsweise Erneuerung der
Decken, Beleuchtung und der Elektroinstallationen in den kommenden Jahren
vorbereitet.
Ø Am Berufskollegs Am Wasserturm ist die
Sanierung der Bauteile 1 und 2 vollständig abgeschlossen. Zusätzlich sind Räume
im Gebäude „Benölkenplatz“ für den Schulbetrieb langfristig von der Stadt
Bocholt angemietet. Perspektivisch wird der Kreis Borken das Gebäude
„Wasserturm“ auf dem Schulhof des Berufskollegs von der Stadt Bocholt, die zzt,
Eigentümerin des Gebäudes ist übernehmen. Im Wasserturm befinden sich in den
Obergeschossen insgesamt vier Unterrichtsräume und im Erdgeschoss ein kleiner
Veranstaltungsraum, der dem Berufskolleg bereits vollständig zur Verfügung
steht. Bis zur Nutzung dieser Räumlichkeiten steht der Schule ein angemieteter
Pavillon zur Verfügung. Die Unterrichtsräume werden aktuell noch von der
benachbarten Albert-Schweitzer-Realschule genutzt. Weitere Gebäudemaßnahmen
sind zzt. nicht geplant.
Ø Der Neubau der
Dreifachsporthalle am Berufskolleg
Bocholt-West ist fertiggestellt (Kostenrahmen 10,7 Mio. €) und wird ab
Beginn des neuen Schuljahres 2024/2025 der Schule vollständig zur Verfügung
stehen. Die Außenanlagen werden jetzt sukzessive hergerichtet. Der Umbau des
Verwaltungstraktes wurde 2021 und die Sanierung der ehemaligen Textilwerkstatt
– Bauteil 8 – wurde 2022 abgeschlossen.
Ab den Sommerferien 2024 beginnt die umfassende Grundsanierung der Bauteile 3,
4 und 7, die voraussichtlich bis 2028 dauern wird. Angesichts der aktuellen
Fortschreibung des Baukostenindex ist von einer Steigerung des Kostenrahmens
von 10,3 Mio. € (Hochbaubericht 2024) auf nunmehr 13,8 Mio. €
(Kostenberechnung) auszugehen.
Ø Am Campus Ahaus (Hauptstandort
Berufskolleg Lise Meitner, Berufskolleg für Technik Ahaus und Berufskolleg
Wirtschaft und Verwaltung) ist die Infrastruktur der Gebäude für sich genommen
gut. Aktuell laufen die Planungen für den Neubau eines Ergänzungsgebäudes mit
einem multifunktionalen Musik- und Veranstaltungsraum auf dem Campus-Gelände.
Das Gebäude wird künftig von den drei Berufskollegs gemeinsam genutzt werden.
Der formelle Baubeschluss mit einer entsprechenden – gegenüber dem
Hochbaubericht 2024 und der Baukostenentwicklung angepassten - Kostenberechnung
wird für die erste Sitzung nach der Sommerpause für den zuständigen
Fachausschuss für Verkehr und Bauen vorbereitet.
- Nach Abschluss der Bauarbeiten in Ahaus ist geplant, den Nebenstandort Stadtlohn aufzugeben
und den Unterrichtsbetrieb komplett nach Ahaus zu verlegen.
- Der Nebenstandort Gronau
wird weiter als Raumreserve genutzt, bis die weitere Entwicklung des
Campus Ahaus abzusehen ist. Teile der Räumlichkeiten sind
bedarfsorientiert an die Stadt Gronau für schulische Zwecke vermietet.
2.
Förderschulen
Die Förderschullandschaft hat sich in den
vergangenen Jahren stark verändert. Insgesamt steigen die Schülerzahlen an den
Förderschulen. Der Kreis Borken hat daher aktuell im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung einen Auftrag vergeben, der auf Basis der amtlichen
Schulstatistik von IT.NRW die Entwicklungen der letzten 10 Jahre für alle
Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf im Kreisgebiet analysiert.
Dabei werden die Parameter Förderschwerpunkt, Förderort (Beschulung an einer
Förderschule oder im Gemeinsamen Lernen an einer Regelschule), Wohnort,
Jahrgangsstufen und Migrationshintergrund untersucht. Bei dieser Betrachtung
werden alle Förderschulen im Kreis Borken unabhängig von ihrem
Förderschwerpunkt und der Schulträgerschaft einbezogen. Mit dieser Analyse
sollen grundsätzliche Erkenntnisse für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung
des Förderschulangebotes im Kreisgebiet gewonnen werden.
Zusätzlich hat das Ministerium für Schule
und Bildung (MSB) eine Modifizierung der sog. AOSF-Verfahren
(Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) in Aussicht gestellt. In
diesen Verfahren wird geprüft ob ein Förderbedarf vorliegt und ggf. eine
Empfehlung für den geeigneten Förderort gegeben. Die Verfahren sollen
vereinfacht und verschlankt werden. Wie sich diese zusätzlich geplanten Veränderungen
auf die Förderschulen auswirken werden, ist noch unklar.
Ø Das Gebäude der Hans-Christian-Andersen-Schule
(Emotionale und Soziale Entwicklung) in Südlohn wurde von der Gemeinde Südlohn
angemietet. Die Gemeinde Südlohn hat aktuell beschlossen, das Gebäude nicht zu
veräußern. Die Raumbedarfe der Schule können in dem vorhandenen Schulgebäude
auch in Bezug auf eine Ganztagsbetreuung erfüllt werden. Ggf. muss eine
zweckentsprechende Ertüchtigung der dafür erforderlichen Räume erfolgen.
Größere Baumaßnahmen sind zzt. nicht geplant.
Ø Die Gebäude Erich-Kästner-Schule befinden sich in
den Räumlichkeiten der Tagesklinik für Kinder und Jugendpsychiatrie in Gronau
und Borken. Unterrichtet werden Schülerinnen und Schüler für einen begrenzten
Zeitraum (ca. 8 bis 12 Wochen), die teilstationär psychotherapeutisch behandelt
werden und daher während dieser Zeit nicht am Unterricht ihrer Heimatschule
teilnehmen können. Die konkrete Schülerzahl (derzeit insgesamt 24) und die
damit verbundenen Raumbedarfe werden vom LWL als Träger der Klinik festgelegt.
In Borken ist die Tagesklinik im letzten Jahr in sehr attraktive Räumlichkeiten
umgezogen. Für die Ausstattung ist der Schulträger Kreis Borken zuständig. Alle
Räume sind im Zuge des Digitalpakts so ausgestattet worden, dass zeitgemäßer
Unterricht stattfinden kann.
Ø Der Raumbedarf der
Brüder-Grimm-Schule (Sprache) Gescher ist aktuell ausreichend
gedeckt. Wie sich der Ganztagsanspruch im Primarbereich auf die
Brüder-Grimm-Schule auswirken wird, kann noch nicht eingeschätzt werden. An der
Schule ist bereits eine Offene Ganztagsschule eingerichtet. Es wird davon
ausgegangen, dass das Angebot zukünftig ausgebaut werden muss. Der dadurch
entstehende Raumbedarf kann zunächst durch eine multifunktionale Nutzung der
Unterrichtsräume gedeckt werden. Schulleitung und Schulträger haben gemeinsam
vereinbart, dass in den kommenden zwei Jahren die weiteren Entwicklungen sowie
das Ergebnis der Schulentwicklungsplanung abgewartet werden. Vor diesem
Hintergrund sind aktuell keine wesentlichen Gebäudemaßnahmen geplant.
Ø An der Neumühlenschule (Geistige Entwicklung) Borken sind wie an allen Förderschulen
mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreisgebiet seit Jahren
steigende Schülerzahlen zu verzeichnen. Die Klassenräume der Neumühlenschule
sind ursprünglich für je 10 (selbständige laufende) Schülerinnen und Schüler
gebaut worden, also nicht nach den Standards für körperlich-motorische
Entwicklung. Die Unterrichtsräume sind zwischen 40 und 50 m² groß. Die
Schülerschaft hat sich stark verändert. Immer mehr Schülerinnen und Schüler
sind auf einen Rollstuhl angewiesen, benötigen eine 1-zu-1-Betreuung sowie
weitere Hilfsmittel wie Steh- und Lauftrainer. Zudem steigt die Anzahl der
Kinder und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen, die herausfordernde
Verhaltensweisen zeigen, einen großen Bewegungsdrang haben und phasenweise
nicht in der Gruppe betreut werden können. In den Klassen werden zzt. bis zu 15
Schülerinnen und Schüler von zwei Lehrkräften gleichzeitig unterrichtet. Die
Lehrkräfte werden dabei durch Jugendliche in den Freiwilligendiensten,
Integrationskräfte sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter unterstützt.
Durchschnittlich benötigen ein bis zwei Kinder pro Klasse einen Rollstuhl oder
andere Hilfsmittel. Der Raumbedarf ist derzeit knapp ausreichend. Zukünftig ist
aufgrund der Schülerzahlen und der veränderten Bedarfe der Schülerinnen und
Schüler mit weiterem Raumbedarf zu rechnen. Grundsätzlich wird die Optimierung
der Raumstrukturen als notwendig angesehen. Konkrete Baumaßnahmen in diese
Richtung sind aktuell nicht geplant. Laufende Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung
werden durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden die Lehrkräfte-WCs saniert für
dieses Jahr ist die Sanierung der Schüler-WCs im Mittelstufentrakt geplant.
Ø Das Schulgebäude
der Overbergschule (Lernen) am Schulstandort Ahaus ist von der Stadt
Ahaus angemietet. Die Stadt möchte Gebäudeeigentümerin bleiben und übernimmt
damit die Verantwortung für die Gebäudemaßnahmen. In den Osterferien haben die
Baumaßnahmen zur Grundsanierung des Schulgebäudes begonnen und werden
voraussichtlich zwei Jahre dauern. Das Raumprogramm wurde zwischen der
Schulleitung, dem Kreis Borken als Schulträger und der Stadt Ahaus im Vorfeld
eng abgestimmt. Weitere Baumaßnahmen sind nach Abschluss der Sanierung nicht
geplant.
Ø Das Schulgebäude
der Overbergschule (Lernen) am Schulstandort Bocholt ist von der Stadt
Bocholt angemietet. Es besteht ein erheblicher Grundsanierungsbedarf. Der
Schulstandort, der ursprünglich für 400 Schülerinnen und Schüler ausgelegt war,
ist für die Förderschule mit etwa 100 Jugendlichen allerdings insgesamt zu
groß. Am Standort Bocholt finden derzeit verschiedene
Schulentwicklungsplanungen statt. Mit der Stadt Bocholt werden laufend
entsprechende Gespräche geführt und verschiedene Alternativen (Neubau, Nutzung
bestehender Schulgebäude, Campus-Gedanke etc.) diskutiert. Auf jeden Fall muss
aus Sicht des Kreises die entsprechende Entscheidung der Stadt Bocholt
abgewartet werden. Die aktuellen Überlegungen ergeben sich im sog. „Ringtausch“
(vgl. 3. sowie Anlage).
Alle oben beschriebenen Baumaßnahmen an den
Schulen in Trägerschaft des Kreises Borken, für die der Kreis als
Gebäudeeigentümer zuständig ist, sind mit entsprechender Kostenkalkulation im
Hochbaubericht des Kreises Borken aufgeführt. Dieser Hochbaubericht wird
jährlich aktualisiert.
3.
Private
Ersatzschulen
Im Kreis
Borken werden drei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
in privater Trägerschaft betrieben. Es handelt sich um die Bischof-Ketteler
Schule in Bocholt in Trägerschaft des Caritasverbandes, um die Förderschule
Haus Hall in Gescher in Trägerschaft der Bischöflichen Stiftung Haus Hall sowie
um die Johannesschule in Gronau in Trägerschaft der Stiftung Wittekindshof.
Die vorgenannten Träger übernehmen hiermit eine nach § 78 Abs. 1 SchulG NRW originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden. Vom Kreis Borken, der von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen mit der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen für Geistige Entwicklung beauftragt wurde, erhalten diese für die übernommene Aufgabe jährliche Betriebs- sowie Investitionskostenzuschüsse.
Derzeit
melden die privaten Träger für ihre Schulen mindestens stabile Schülerzahlen,
eher aber einen leichten Schüleranstieg. Zudem werden die Unterstützungsbedarfe komplexer
und die Möglichkeiten von therapeutischer und medizinischer Förderung größer.
Insgesamt führt dies zu veränderten Raumbedarfen und in Konsequenz zur
Notwendigkeit von Baumaßnahmen. Damit ist die Situation vergleichbar mit der an
der Neumühlenschule in Trägerschaft des Kreises Borken. Die konkret geplanten Baumaßnahmen der privaten
Ersatzschulträger werden im Folgenden beschrieben:
Ø Die Bischof-Ketteler-Schule in Bocholt wurde 1973 für 89 Schülerinnen
und Schüler errichtet. Bis heute hat sich die Anzahl auf über 190 Schülerinnen
und Schüler erhöht. Infolgedessen wurde das Gebäude im Laufe der Jahre auf dem
vorhandenen Grundstück um sechs Erweiterungs- und Anbauten vergrößert. Dennoch
können die aktuellen und perspektivischen Raumbedarfe nicht gedeckt werden. Es
fehlt an Unterrichts- und Fachräumen, Flure und Außengelände sind zu klein,
Sanitärbereiche sind nicht zeitgemäß ausgestattet und auch die Sporthalle
entspricht nicht den Vorgaben des Musterraumprogramms der Bezirksregierung
Münster. Weitere Sanierungsbedarfe (z.B. Heizungsanlage) liegen zudem vor. Vor
diesem Hintergrund fand im Juni 2023 ein erstes Erörterungsgespräch zwischen
dem Caritasveband Bocholt als Schulträger, dem Kreis Borken als
Verantwortungsträger für die Schulentwicklungsplanung und möglichen
Kostenträger sowie der Stadt Bocholt als Standortkommune zur möglichen
Perspektive für die Bischof-Ketteler-Schule statt.
Die Beteiligten erzielten schnell Einigkeit darüber, dass eine
Ertüchtigung und mögliche Erweiterung der Schule auf dem Bestandsgrundstück an
der Horststraße keine Lösung darstellt, da die Grundstücksfläche durch die
vorherigen Erweiterungsbauten bereits vollständig ausgeschöpft ist. In weiteren
Gesprächen stand die Prüfung von Alternativstandorten, die den Bedarfen der
Bischof-Ketteler-Schule entsprechen (insbesondere: Grundstücksfläche größer als
12.000m²; barrierefreie, möglichst ebenerdige Bauweise; stadtnahe Lage mit
Anbindung an den ÖPNV), im Mittelpunkt. Als priorisierte Lösung für alle
Beteiligten wird hier das heutige Grundstück der kreiseigenen Overbergschule
(Lernen) gesehen. Das dortige Bestandsgebäude soll vor dem Hintergrund der
zuvor beschriebenen erheblichen Sanierungsbedarfe abgerissen werden und einem
Neubau der Bischof-Ketteler-Schule weichen. Für die Overbergschule müsste dann
ein bedarfsgerechter Neubau an einem neuen Standort geschaffen werden. Dies
könnte möglicherweise am Fischerweg erfolgen. Hier ist der Bebauungsplan jedoch
noch nicht aufgestellt. Kreisverwaltung und Schulleitung würden diesen Weg
mitgehen.
Als „Ringtausch“ wurden diese Überlegungen am 20.03.2024 in der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt erstmals öffentlich vorgestellt
(vgl. Anlage).
Ø Das
Schulgebäude der Förderschule Haus Hall
in Gescher, welches ursprünglich aus
den 1960er Jahren stammt, wurde in 2014 teilweise abgerissen und ebenso wie die
zugehörige Sporthalle neu errichtet. Seinerzeit wurde der Ersatzneubau bewusst
vor dem Hintergrund der unwägbaren Perspektiven durch schulische Inklusion auf
150 Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Inzwischen sind die Schülerzahlen
von 189 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2014/2015 nach der aktuellen
amtlichen Schulstatistik auf 251 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr
2023/2024 gestiegen. Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall geht auch
perspektivisch von diesen hohen Schülerzahlen aus und hat dementsprechend mit
Schreiben vom 04.01.2023 ihre Planungen für einen Erweiterungsbau benannt und
einen Finanzzuschuss bei den Kreisen Borken und Coesfeld beantragt. In der
Kreistagssitzung vom 16.03.2023 (SV 0412/2022/KREIS) wurde die
Finanzierungsbeteiligung des Kreises Borken beschlossen. Auch der Kreis
Coesfeld hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.
In einem gemeinsamen Erörterungstermin wurden die Kreise Borken und
Coesfeld von der Stiftung über die konkrete Umsetzungsplanung und die aktuellen
Kostenentwicklungen informiert. Hiernach wurden notwendige Abrissarbeiten im
Dezember 2023 abgeschlossen. Aufgrund des regnerischen Jahresbeginns musste
dann jedoch der Baubeginn für das Neubauvorhaben auf Ende April 2024 verschoben
werden, so dass die Fertigstellung der Baumaßnahme erst für die Herbstferien
prognostiziert wird. Ursprünglich war eine Inbetriebnahme für den
Schuljahresbeginn angestrebt worden.
Weiterhin wurde dargestellt, dass das geplante Kostenvolumen von
insgesamt 4.315.478,09 € nicht einzuhalten ist. Trotz aufgezeigter
Ausschöpfung von baulichen Einsparpotentialen (Flachdach anstelle Satteldach
u.a.) ist von deutlichen Mehrkosten von circa 650.000,00 € auszugehen. Der
Stiftungsrat hat beschlossen, den zu tragenden Eigenanteil, der in den
politischen Beschlüssen der Kreise mit 10 Prozent fixiert worden war,
entsprechend zu erhöhen.
Ø Seit 2022
beteiligt sich der Kreis Borken entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom
11.07.2019 (SV 0111/2019/KREIS) an der Finanzierung des Ersatzneubaus der Johannesschule in Gronau in Trägerschaft der Stiftung Wittekindshof. Auch hier haben
steigende Schülerzahlen von etwa 100 in den 1970er Jahren bis hin zu 195
Schülerinnen und Schülern im Jahr 2018 zu einem veränderten Raumbedarf geführt.
Mit Inbetriebnahme des neuen Schulgebäudes im August 2022 konnte dieser gedeckt
werden. Die Fertigstellung des Sporthallenneubaus wird für das vierte Quartal
2024 erwartet.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE