Betreff
Aktueller Sachstand Gebäudemaßnahmen für die kreiseigenen Schulen sowie für die privaten Ersatzschulen im Kreisgebiet
Vorlage
0124/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der aktuelle Sachstand der geplanten Gebäudemaßnahmen der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Borken sowie der privaten Ersatzschulträger im Kreisgebiet wird zur Kenntnis genommen.

 


Rechtsgrundlage:

-

 

Sachdarstellung:

Am 23.05.2023 (SV 0133/2023/KREIS) sowie im Rahmen des Hochbauberichtes 2024 wurde die Politik zuletzt über die geplanten Gebäudemaßnahmen an den kreiseigenen Schulen informiert. Mit dieser Sitzungsvorlage werden die aktuellen Entwicklungen dargestellt und um einen Blick auf die privaten Ersatzschulen erweitert.

 

 

1.      Berufskollegs

 

Ø  Das Berufskolleg Borken ist in Bezug auf die Raumausstattung gut aufgestellt und hat perspektivisch eher Raumüberhang. Die Baumaßnahmen konzentrieren sich daher im Wesentlichen auf die Gebäudeunterhaltung. Im Finanzplanungszeitraum ist die Sanierung der Dächer der Bauteile 1 und 3 geplant. Im Bauteil 3 wird die abschnittsweise Erneuerung der Decken, Beleuchtung und der Elektroinstallationen in den kommenden Jahren vorbereitet.

 


 

Ø  Am Berufskollegs Am Wasserturm ist die Sanierung der Bauteile 1 und 2 vollständig abgeschlossen. Zusätzlich sind Räume im Gebäude „Benölkenplatz“ für den Schulbetrieb langfristig von der Stadt Bocholt angemietet. Perspektivisch wird der Kreis Borken das Gebäude „Wasserturm“ auf dem Schulhof des Berufskollegs von der Stadt Bocholt, die zzt, Eigentümerin des Gebäudes ist übernehmen. Im Wasserturm befinden sich in den Obergeschossen insgesamt vier Unterrichtsräume und im Erdgeschoss ein kleiner Veranstaltungsraum, der dem Berufskolleg bereits vollständig zur Verfügung steht. Bis zur Nutzung dieser Räumlichkeiten steht der Schule ein angemieteter Pavillon zur Verfügung. Die Unterrichtsräume werden aktuell noch von der benachbarten Albert-Schweitzer-Realschule genutzt. Weitere Gebäudemaßnahmen sind zzt. nicht geplant.

 

 

Ø  Der Neubau der Dreifachsporthalle am Berufskolleg Bocholt-West ist fertiggestellt (Kostenrahmen 10,7 Mio. €) und wird ab Beginn des neuen Schuljahres 2024/2025 der Schule vollständig zur Verfügung stehen. Die Außenanlagen werden jetzt sukzessive hergerichtet. Der Umbau des Verwaltungstraktes wurde 2021 und die Sanierung der ehemaligen Textilwerkstatt – Bauteil 8 –  wurde 2022 abgeschlossen. Ab den Sommerferien 2024 beginnt die umfassende Grundsanierung der Bauteile 3, 4 und 7, die voraussichtlich bis 2028 dauern wird. Angesichts der aktuellen Fortschreibung des Baukostenindex ist von einer Steigerung des Kostenrahmens von 10,3 Mio. € (Hochbaubericht 2024) auf nunmehr 13,8 Mio. € (Kostenberechnung) auszugehen.

 

 

Ø  Am Campus Ahaus (Hauptstandort Berufskolleg Lise Meitner, Berufskolleg für Technik Ahaus und Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung) ist die Infrastruktur der Gebäude für sich genommen gut. Aktuell laufen die Planungen für den Neubau eines Ergänzungsgebäudes mit einem multifunktionalen Musik- und Veranstaltungsraum auf dem Campus-Gelände. Das Gebäude wird künftig von den drei Berufskollegs gemeinsam genutzt werden. Der formelle Baubeschluss mit einer entsprechenden – gegenüber dem Hochbaubericht 2024 und der Baukostenentwicklung angepassten - Kostenberechnung wird für die erste Sitzung nach der Sommerpause für den zuständigen Fachausschuss für Verkehr und Bauen vorbereitet.

 

  • Nach Abschluss der Bauarbeiten in Ahaus ist geplant, den Nebenstandort Stadtlohn aufzugeben und den Unterrichtsbetrieb komplett nach Ahaus zu verlegen.
  • Der Nebenstandort Gronau wird weiter als Raumreserve genutzt, bis die weitere Entwicklung des Campus Ahaus abzusehen ist. Teile der Räumlichkeiten sind bedarfsorientiert an die Stadt Gronau für schulische Zwecke vermietet.

 

 

2.       Förderschulen

 

Die Förderschullandschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Insgesamt steigen die Schülerzahlen an den Förderschulen. Der Kreis Borken hat daher aktuell im Rahmen der Schulentwicklungsplanung einen Auftrag vergeben, der auf Basis der amtlichen Schulstatistik von IT.NRW die Entwicklungen der letzten 10 Jahre für alle Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf im Kreisgebiet analysiert. Dabei werden die Parameter Förderschwerpunkt, Förderort (Beschulung an einer Förderschule oder im Gemeinsamen Lernen an einer Regelschule), Wohnort, Jahrgangsstufen und Migrationshintergrund untersucht. Bei dieser Betrachtung werden alle Förderschulen im Kreis Borken unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt und der Schulträgerschaft einbezogen. Mit dieser Analyse sollen grundsätzliche Erkenntnisse für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Förderschulangebotes im Kreisgebiet gewonnen werden.

 


Zusätzlich hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) eine Modifizierung der sog. AOSF-Verfahren (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) in Aussicht gestellt. In diesen Verfahren wird geprüft ob ein Förderbedarf vorliegt und ggf. eine Empfehlung für den geeigneten Förderort gegeben. Die Verfahren sollen vereinfacht und verschlankt werden. Wie sich diese zusätzlich geplanten Veränderungen auf die Förderschulen auswirken werden, ist noch unklar.

 

 

Ø  Das Gebäude der Hans-Christian-Andersen-Schule (Emotionale und Soziale Entwicklung) in Südlohn wurde von der Gemeinde Südlohn angemietet. Die Gemeinde Südlohn hat aktuell beschlossen, das Gebäude nicht zu veräußern. Die Raumbedarfe der Schule können in dem vorhandenen Schulgebäude auch in Bezug auf eine Ganztagsbetreuung erfüllt werden. Ggf. muss eine zweckentsprechende Ertüchtigung der dafür erforderlichen Räume erfolgen. Größere Baumaßnahmen sind zzt. nicht geplant.

 

 

Ø  Die Gebäude Erich-Kästner-Schule befinden sich in den Räumlichkeiten der Tagesklinik für Kinder und Jugendpsychiatrie in Gronau und Borken. Unterrichtet werden Schülerinnen und Schüler für einen begrenzten Zeitraum (ca. 8 bis 12 Wochen), die teilstationär psychotherapeutisch behandelt werden und daher während dieser Zeit nicht am Unterricht ihrer Heimatschule teilnehmen können. Die konkrete Schülerzahl (derzeit insgesamt 24) und die damit verbundenen Raumbedarfe werden vom LWL als Träger der Klinik festgelegt. In Borken ist die Tagesklinik im letzten Jahr in sehr attraktive Räumlichkeiten umgezogen. Für die Ausstattung ist der Schulträger Kreis Borken zuständig. Alle Räume sind im Zuge des Digitalpakts so ausgestattet worden, dass zeitgemäßer Unterricht stattfinden kann.

 

 

Ø  Der Raumbedarf der Brüder-Grimm-Schule (Sprache) Gescher ist aktuell ausreichend gedeckt. Wie sich der Ganztagsanspruch im Primarbereich auf die Brüder-Grimm-Schule auswirken wird, kann noch nicht eingeschätzt werden. An der Schule ist bereits eine Offene Ganztagsschule eingerichtet. Es wird davon ausgegangen, dass das Angebot zukünftig ausgebaut werden muss. Der dadurch entstehende Raumbedarf kann zunächst durch eine multifunktionale Nutzung der Unterrichtsräume gedeckt werden. Schulleitung und Schulträger haben gemeinsam vereinbart, dass in den kommenden zwei Jahren die weiteren Entwicklungen sowie das Ergebnis der Schulentwicklungsplanung abgewartet werden. Vor diesem Hintergrund sind aktuell keine wesentlichen Gebäudemaßnahmen geplant.

 

 

Ø  An der Neumühlenschule (Geistige Entwicklung) Borken sind wie an allen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreisgebiet seit Jahren steigende Schülerzahlen zu verzeichnen. Die Klassenräume der Neumühlenschule sind ursprünglich für je 10 (selbständige laufende) Schülerinnen und Schüler gebaut worden, also nicht nach den Standards für körperlich-motorische Entwicklung. Die Unterrichtsräume sind zwischen 40 und 50 m² groß. Die Schülerschaft hat sich stark verändert. Immer mehr Schülerinnen und Schüler sind auf einen Rollstuhl angewiesen, benötigen eine 1-zu-1-Betreuung sowie weitere Hilfsmittel wie Steh- und Lauftrainer. Zudem steigt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen, die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen, einen großen Bewegungsdrang haben und phasenweise nicht in der Gruppe betreut werden können. In den Klassen werden zzt. bis zu 15 Schülerinnen und Schüler von zwei Lehrkräften gleichzeitig unterrichtet. Die Lehrkräfte werden dabei durch Jugendliche in den Freiwilligendiensten, Integrationskräfte sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter unterstützt. Durchschnittlich benötigen ein bis zwei Kinder pro Klasse einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel. Der Raumbedarf ist derzeit knapp ausreichend. Zukünftig ist aufgrund der Schülerzahlen und der veränderten Bedarfe der Schülerinnen und Schüler mit weiterem Raumbedarf zu rechnen. Grundsätzlich wird die Optimierung der Raumstrukturen als notwendig angesehen. Konkrete Baumaßnahmen in diese Richtung sind aktuell nicht geplant. Laufende Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung werden durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden die Lehrkräfte-WCs saniert für dieses Jahr ist die Sanierung der Schüler-WCs im Mittelstufentrakt geplant.

 

 

Ø  Das Schulgebäude der Overbergschule (Lernen) am Schulstandort Ahaus ist von der Stadt Ahaus angemietet. Die Stadt möchte Gebäudeeigentümerin bleiben und übernimmt damit die Verantwortung für die Gebäudemaßnahmen. In den Osterferien haben die Baumaßnahmen zur Grundsanierung des Schulgebäudes begonnen und werden voraussichtlich zwei Jahre dauern. Das Raumprogramm wurde zwischen der Schulleitung, dem Kreis Borken als Schulträger und der Stadt Ahaus im Vorfeld eng abgestimmt. Weitere Baumaßnahmen sind nach Abschluss der Sanierung nicht geplant.

 

Ø  Das Schulgebäude der Overbergschule (Lernen) am Schulstandort Bocholt ist von der Stadt Bocholt angemietet. Es besteht ein erheblicher Grundsanierungsbedarf. Der Schulstandort, der ursprünglich für 400 Schülerinnen und Schüler ausgelegt war, ist für die Förderschule mit etwa 100 Jugendlichen allerdings insgesamt zu groß. Am Standort Bocholt finden derzeit verschiedene Schulentwicklungsplanungen statt. Mit der Stadt Bocholt werden laufend entsprechende Gespräche geführt und verschiedene Alternativen (Neubau, Nutzung bestehender Schulgebäude, Campus-Gedanke etc.) diskutiert. Auf jeden Fall muss aus Sicht des Kreises die entsprechende Entscheidung der Stadt Bocholt abgewartet werden. Die aktuellen Überlegungen ergeben sich im sog. „Ringtausch“ (vgl. 3. sowie Anlage).

 

 

Alle oben beschriebenen Baumaßnahmen an den Schulen in Trägerschaft des Kreises Borken, für die der Kreis als Gebäudeeigentümer zuständig ist, sind mit entsprechender Kostenkalkulation im Hochbaubericht des Kreises Borken aufgeführt. Dieser Hochbaubericht wird jährlich aktualisiert.

 

 

3.      Private Ersatzschulen

 

Im Kreis Borken werden drei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in privater Trägerschaft betrieben. Es handelt sich um die Bischof-Ketteler Schule in Bocholt in Trägerschaft des Caritasverbandes, um die Förderschule Haus Hall in Gescher in Trägerschaft der Bischöflichen Stiftung Haus Hall sowie um die Johannesschule in Gronau in Trägerschaft der Stiftung Wittekindshof.

Die vorgenannten Träger übernehmen hiermit eine nach § 78 Abs. 1 SchulG NRW originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden. Vom Kreis Borken, der von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen mit der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen für Geistige Entwicklung beauftragt wurde, erhalten diese für die übernommene Aufgabe jährliche Betriebs- sowie Investitionskostenzuschüsse.

Derzeit melden die privaten Träger für ihre Schulen mindestens stabile Schülerzahlen, eher aber einen leichten Schüleranstieg. Zudem werden die Unterstützungsbedarfe komplexer und die Möglichkeiten von therapeutischer und medizinischer Förderung größer. Insgesamt führt dies zu veränderten Raumbedarfen und in Konsequenz zur Notwendigkeit von Baumaßnahmen. Damit ist die Situation vergleichbar mit der an der Neumühlenschule in Trägerschaft des Kreises Borken.  Die konkret geplanten Baumaßnahmen der privaten Ersatzschulträger werden im Folgenden beschrieben:

 

Ø  Die Bischof-Ketteler-Schule in Bocholt wurde 1973 für 89 Schülerinnen und Schüler errichtet. Bis heute hat sich die Anzahl auf über 190 Schülerinnen und Schüler erhöht. Infolgedessen wurde das Gebäude im Laufe der Jahre auf dem vorhandenen Grundstück um sechs Erweiterungs- und Anbauten vergrößert. Dennoch können die aktuellen und perspektivischen Raumbedarfe nicht gedeckt werden. Es fehlt an Unterrichts- und Fachräumen, Flure und Außengelände sind zu klein, Sanitärbereiche sind nicht zeitgemäß ausgestattet und auch die Sporthalle entspricht nicht den Vorgaben des Musterraumprogramms der Bezirksregierung Münster. Weitere Sanierungsbedarfe (z.B. Heizungsanlage) liegen zudem vor. Vor diesem Hintergrund fand im Juni 2023 ein erstes Erörterungsgespräch zwischen dem Caritasveband Bocholt als Schulträger, dem Kreis Borken als Verantwortungsträger für die Schulentwicklungsplanung und möglichen Kostenträger sowie der Stadt Bocholt als Standortkommune zur möglichen Perspektive für die Bischof-Ketteler-Schule statt.

 

Die Beteiligten erzielten schnell Einigkeit darüber, dass eine Ertüchtigung und mögliche Erweiterung der Schule auf dem Bestandsgrundstück an der Horststraße keine Lösung darstellt, da die Grundstücksfläche durch die vorherigen Erweiterungsbauten bereits vollständig ausgeschöpft ist. In weiteren Gesprächen stand die Prüfung von Alternativstandorten, die den Bedarfen der Bischof-Ketteler-Schule entsprechen (insbesondere: Grundstücksfläche größer als 12.000m²; barrierefreie, möglichst ebenerdige Bauweise; stadtnahe Lage mit Anbindung an den ÖPNV), im Mittelpunkt. Als priorisierte Lösung für alle Beteiligten wird hier das heutige Grundstück der kreiseigenen Overbergschule (Lernen) gesehen. Das dortige Bestandsgebäude soll vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen erheblichen Sanierungsbedarfe abgerissen werden und einem Neubau der Bischof-Ketteler-Schule weichen. Für die Overbergschule müsste dann ein bedarfsgerechter Neubau an einem neuen Standort geschaffen werden. Dies könnte möglicherweise am Fischerweg erfolgen. Hier ist der Bebauungsplan jedoch noch nicht aufgestellt. Kreisverwaltung und Schulleitung würden diesen Weg mitgehen.

 

Als „Ringtausch“ wurden diese Überlegungen am 20.03.2024 in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt erstmals öffentlich vorgestellt (vgl. Anlage).

 

Ø  Das Schulgebäude der Förderschule Haus Hall in Gescher, welches ursprünglich aus den 1960er Jahren stammt, wurde in 2014 teilweise abgerissen und ebenso wie die zugehörige Sporthalle neu errichtet. Seinerzeit wurde der Ersatzneubau bewusst vor dem Hintergrund der unwägbaren Perspektiven durch schulische Inklusion auf 150 Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Inzwischen sind die Schülerzahlen von 189 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2014/2015 nach der aktuellen amtlichen Schulstatistik auf 251 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2023/2024 gestiegen. Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall geht auch perspektivisch von diesen hohen Schülerzahlen aus und hat dementsprechend mit Schreiben vom 04.01.2023 ihre Planungen für einen Erweiterungsbau benannt und einen Finanzzuschuss bei den Kreisen Borken und Coesfeld beantragt. In der Kreistagssitzung vom 16.03.2023 (SV 0412/2022/KREIS) wurde die Finanzierungsbeteiligung des Kreises Borken beschlossen. Auch der Kreis Coesfeld hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

In einem gemeinsamen Erörterungstermin wurden die Kreise Borken und Coesfeld von der Stiftung über die konkrete Umsetzungsplanung und die aktuellen Kostenentwicklungen informiert. Hiernach wurden notwendige Abrissarbeiten im Dezember 2023 abgeschlossen. Aufgrund des regnerischen Jahresbeginns musste dann jedoch der Baubeginn für das Neubauvorhaben auf Ende April 2024 verschoben werden, so dass die Fertigstellung der Baumaßnahme erst für die Herbstferien prognostiziert wird. Ursprünglich war eine Inbetriebnahme für den Schuljahresbeginn angestrebt worden.

 

Weiterhin wurde dargestellt, dass das geplante Kostenvolumen von insgesamt 4.315.478,09 € nicht einzuhalten ist. Trotz aufgezeigter Ausschöpfung von baulichen Einsparpotentialen (Flachdach anstelle Satteldach u.a.) ist von deutlichen Mehrkosten von circa 650.000,00 € auszugehen. Der Stiftungsrat hat beschlossen, den zu tragenden Eigenanteil, der in den politischen Beschlüssen der Kreise mit 10 Prozent fixiert worden war, entsprechend zu erhöhen.

 

Ø  Seit 2022 beteiligt sich der Kreis Borken entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 11.07.2019 (SV 0111/2019/KREIS) an der Finanzierung des Ersatzneubaus der Johannesschule in Gronau in Trägerschaft der Stiftung Wittekindshof. Auch hier haben steigende Schülerzahlen von etwa 100 in den 1970er Jahren bis hin zu 195 Schülerinnen und Schülern im Jahr 2018 zu einem veränderten Raumbedarf geführt. Mit Inbetriebnahme des neuen Schulgebäudes im August 2022 konnte dieser gedeckt werden. Die Fertigstellung des Sporthallenneubaus wird für das vierte Quartal 2024 erwartet.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 

 



Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE