Betreff
Vorbereitungen zur Anpassung des Taxentarifs für den Kreis Borken|Antrag des VSPV auf Anpassung des Taxentarifs für den Kreis Borken vom 09.01.2024
Vorlage
0125/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die vom Kreis Borken als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs beschlossen (Anlage).

 


Sachdarstellung:

Der Kreis Borken setzt nach § 51 Absatz 1 PBefG i. V. m. § 4 Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr fest. Die Beförderungsentgelte müssen nach § 39 Absatz 2 PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers / der Unternehmerin angemessen sein. Zur Beurteilung der Angemessenheit ist eine Abwägungsentscheidung zu treffen, mit der das wirtschaftliche Interesse der Unternehmer/innen mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl – also dem Interesse an sicheren und ausreichenden Beförderungsmöglichkeiten – in Ausgleich gebracht wird.

Im Rahmen der Prüfung des Antrags fanden Abstimmungen zwischen den vier Münsterlandkreisen statt.

Über den Antrag des VSPV vom 09.01.2024 und das vorläufige Prüfungsergebnis des Kreises Borken hat die Verwaltung den Ausschuss für Verkehr und Bauen bereits in der Sitzung am 05.02.2024 informiert.

Zu dem Tarifvorschlag hat der Kreis Borken am 07.02.2024 alle konzessionierten Taxiunternehmen, seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie alle weiteren zu beteiligenden Stellen (IHK, Ver.di etc.) angehört.

28 der 36 im Kreis Borken ansässigen Unternehmen haben eine Stellungnahme abgegeben.

Davon befürworten 26 Unternehmen den Vorschlag des VSPV. Ein Unternehmen hat sich für eine Beibehaltung des aktuellen Tarifs, ein weiteres Unternehmen für eine höhere Anpassung des Tarifs ausgesprochen. 16 der 17 Städte und Gemeinden haben eine Stellungnahme abgegeben und die Erhöhung des Taxentarifs im Sinne des Antrages des VSPV unterstützt.

Die Bezirksregierung, die IHK und Ver.di haben sich nicht geäußert. Das Eichamt sieht keine Probleme in der Festsetzung der Beträge.

Zum 01.10.2024 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Werte vorgesehen:

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Dem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE