Betreff
Vorschläge des Kreises Borken zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
0128/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage genannten zusätzlichen Maßnahmen als Vorschläge des Kreises Borken zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen.


Sachdarstellung:

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) hat die regionalen Planungsträger im März über den Aufstellungsprozess der Bedarfspläne für ÖPNV, für Landesstraßen und erstmalig für Radschnellverbindungen des Landes informiert (Anlage 1).

 

Die Bedarfspläne sind Grundlage für die langfristigen Entscheidungen über Infrastrukturmaßnahmen auf Grundlage von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Für die drei genannten Bedarfspläne des Landes wird die jeweilige (Neu-)Aufstellung derzeit aktiv vorbereitet und soll jeweils im Jahr 2024, voraussichtlich jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten, beginnen.

 

In einem ersten Schritt sind die Bezirksregierung vom MUNV aufgefordert worden von den regionalen Planungsträger, d. h. dem Regionalrat und dem Ruhrparlament, gemäß § 9 Absatz 4 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse über die Vorschläge der Region zum ÖPNV-Bedarfsplan, hier Maßnahmensammlung zur fachlichen Bewertung durch landesseitig bestellte Gutachter, einzuholen. Hier sollten alle angedachten Projekte, unabhängig von politischen Mehrheiten, gemeldet werden, da eine nachträgliche Aufnahme in den Bedarfsplan ohne Durchführung einer strategischen Umweltprüfung inkl. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §5 (1) UVPG NRW kaum möglich ist.

 

Das Beteiligungsverfahren für die Meldung der ÖPNV-Maßnahmen lässt sich in drei aufeinanderfolgende Prozessabschnitte gliedern:

1.    Stellungnahme der kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände

2.    Sammeln und Aufarbeiten der Stellungnahmen durch die Bezirksregierung

3.    Beschlussfassung der regionalen Planungsträger

 

Mit Blick auf die Vorbereitung zur Regionsratssitzung im September 2024 wurde der Kreis Borken, ebenso wie seine Kommunen, aufgefordert, eine Stellungnahme bis spätestens 27.05.2024 einzureichen.

 

Folgende Maßnahmen, die den Kreis Borken betreffen, sind in den mitgesendeten Unterlagen bereits aufgenommen:

 

  1. Als Indisponible Schnellbuslinie von Zweckverband NWL, S 75, Münster – Bocholt, Mo-Fr 60‘, HVZ 30‘, Sa 60‘, So 120‘. (Infrastrukturmaßnahme B67n)
  2. Streckenneubau Bocholt – Borken – Coesfeld (-Münster)
  3. Streckenneubau Winterswijk (NL) – Borken – (Essen)
  4. Elektrifizierung Münster – Enschede
  5. 2-gleisiger Ausbau Altenberge – Nordwalde auf der Strecke Münster - Enschede
  6.  Reaktivierung SPNV Rheine – Ochtrup – Gronau

 

Es wird vorgeschlagen die folgenden Maßnahmen ergänzend zu melden:

 

  1. Elektrifizierung Dortmund – Enschede
  2. Direkte Schienenverbindung Münster - Zwolle
  3. Streckenneubau Gildehaus – Gronau
  4. Streckenneubau Ahaus – Stadtlohn – Borken
  5. Haltepunkt Gronau-Ost
  6. Umbau Bahnübergang Gronau Gildehauser Straße
  7. Beschleunigungs-/Busspur für Schnellbuslinien an der A43 in Richtung Münster

 

Für den erstmalig aufzustellenden Radschnellverbindungsbedarfsplan sollen Routenvorschläge aus einer landesweiten Potenzialanalyse Radverkehr den kommunalen Gebietskörperschaften über die Bezirksregierungen zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies steht bislang aus, soll den Ankündigungen entsprechend jedoch zeitnah erfolgen. Im Zuge dessen ist in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen vorgesehen, die weitere Planung und Realisierung des RS2, zunächst mit Fokus auf den ersten Trassenabschnitt Bocholt-Rhede, anzumelden.

Eine Meldung der Maßnahme „Streckenneubau Bocholt – Borken – Coesfeld (-Münster)“ für den ÖPNV-Bedarfsplan erfolgt vor dem Hintergrund mit Verweis auf die aktuellen städtischen Beschlusslagen und die gegenwärtig andauernde Begutachtung von Reaktivierungsoptionen durch den NWL.

 

Der vorliegende Entwurf der Rückmeldung des Kreises Borken an die Bezirksregierung wurde auch mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt.

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Den Beschlussvorschlägen wird nicht gefolgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE