Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage genannten zusätzlichen Maßnahmen als Vorschläge des Kreises Borken zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen.
Sachdarstellung:
Das
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
(MUNV) hat die regionalen Planungsträger im März über den Aufstellungsprozess
der Bedarfspläne für ÖPNV, für Landesstraßen und erstmalig für Radschnellverbindungen
des Landes informiert (Anlage 1).
Die
Bedarfspläne sind Grundlage für die langfristigen Entscheidungen über
Infrastrukturmaßnahmen auf Grundlage von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Für
die drei genannten Bedarfspläne des Landes wird die jeweilige (Neu-)Aufstellung
derzeit aktiv vorbereitet und soll jeweils im Jahr 2024, voraussichtlich jedoch
zu unterschiedlichen Zeitpunkten, beginnen.
In
einem ersten Schritt sind die Bezirksregierung vom MUNV aufgefordert worden von
den regionalen Planungsträger, d. h. dem Regionalrat und dem Ruhrparlament,
gemäß § 9 Absatz 4 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse über
die Vorschläge der Region zum ÖPNV-Bedarfsplan, hier Maßnahmensammlung zur
fachlichen Bewertung durch landesseitig bestellte Gutachter, einzuholen. Hier
sollten alle angedachten Projekte, unabhängig von politischen Mehrheiten,
gemeldet werden, da eine nachträgliche Aufnahme in den Bedarfsplan ohne
Durchführung einer strategischen Umweltprüfung inkl. Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §5 (1) UVPG NRW kaum möglich ist.
Das
Beteiligungsverfahren für die Meldung der ÖPNV-Maßnahmen lässt sich in drei
aufeinanderfolgende Prozessabschnitte gliedern:
1. Stellungnahme der kommunalen Gebietskörperschaften und
Zweckverbände
2. Sammeln und Aufarbeiten der Stellungnahmen durch die
Bezirksregierung
3. Beschlussfassung der regionalen Planungsträger
Mit
Blick auf die Vorbereitung zur Regionsratssitzung im September 2024 wurde der
Kreis Borken, ebenso wie seine Kommunen, aufgefordert, eine Stellungnahme bis
spätestens 27.05.2024 einzureichen.
Folgende Maßnahmen,
die den Kreis Borken betreffen, sind in den mitgesendeten Unterlagen bereits
aufgenommen:
- Als Indisponible Schnellbuslinie von
Zweckverband NWL, S 75, Münster – Bocholt, Mo-Fr 60‘, HVZ 30‘, Sa 60‘, So
120‘. (Infrastrukturmaßnahme B67n)
- Streckenneubau Bocholt – Borken – Coesfeld
(-Münster)
- Streckenneubau Winterswijk (NL) – Borken –
(Essen)
- Elektrifizierung Münster – Enschede
- 2-gleisiger Ausbau Altenberge – Nordwalde auf
der Strecke Münster - Enschede
- Reaktivierung SPNV Rheine – Ochtrup –
Gronau
Es wird
vorgeschlagen die folgenden Maßnahmen ergänzend zu melden:
- Elektrifizierung Dortmund – Enschede
- Direkte Schienenverbindung Münster - Zwolle
- Streckenneubau Gildehaus – Gronau
- Streckenneubau Ahaus – Stadtlohn – Borken
- Haltepunkt Gronau-Ost
- Umbau Bahnübergang Gronau Gildehauser Straße
- Beschleunigungs-/Busspur für Schnellbuslinien an der A43 in Richtung Münster
Für
den erstmalig aufzustellenden Radschnellverbindungsbedarfsplan sollen
Routenvorschläge aus einer landesweiten Potenzialanalyse Radverkehr den
kommunalen Gebietskörperschaften über die Bezirksregierungen zur Stellungnahme
vorgelegt werden. Dies steht bislang aus, soll den Ankündigungen entsprechend
jedoch zeitnah erfolgen. Im Zuge dessen ist in Abstimmung mit den beteiligten
Kommunen vorgesehen, die weitere Planung und Realisierung des RS2, zunächst mit
Fokus auf den ersten Trassenabschnitt Bocholt-Rhede, anzumelden.
Eine
Meldung der Maßnahme „Streckenneubau Bocholt – Borken – Coesfeld (-Münster)“
für den ÖPNV-Bedarfsplan erfolgt vor dem Hintergrund mit Verweis auf die
aktuellen städtischen Beschlusslagen und die gegenwärtig andauernde
Begutachtung von Reaktivierungsoptionen durch den NWL.
Der vorliegende
Entwurf der Rückmeldung des Kreises Borken an die Bezirksregierung wurde auch
mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Den
Beschlussvorschlägen wird nicht gefolgt.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE