Betreff
Aktueller Sachstand Demokratieförderung im Kreis Borken
Vorlage
0136/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Informationen zu den geplanten Projekten zur Demokratieförderung zur Kenntnis.


 

Sachdarstellung:

 

Nachdem die Kreisverwaltung die Bildungskonferenz im November 2023 zum Thema „Demokratieförderung“ in Bocholt durchgeführt hat und im Januar 2024 das Planspiel für junge Menschen im Kreis Borken in Kooperation mit der Akademie Klausenhof stattgefunden hat, steht die Umsetzung des Multiplikatorenansatzes in diesem Jahr noch aus. Darüber hinaus hat die Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen einstimmig einen Aktionsfonds „Demokratie fördern“ für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen.

Sachstand Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

Ziel ist es, ehrenamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Vereinen und Verbänden in demokratieförderndem Handeln zu schulen. Die Ehrenamtlichen werden zu einem Praxisworkshop eingeladen, in dem sie ihre eigenen Haltungen und Verhaltensweisen in Bezug auf ihr eigenes Demokratieverständnis reflektieren, sowie Methoden zur Realisierung demokratischen Handelns im Gruppenkontext kennenlernen. Vorgesehen ist, sowohl im Nord- als auch im Südkreis einen Workshop anzubieten, die rund um die Sommerferien terminiert worden sind.

Die Durchführung dieser Workshops wird in Kooperation mit der Akademie Klausenhof stattfinden, die weitreichende Erfahrung mit der Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren hat. Geplant sind die Workshops als Tagesveranstaltung an einem Samstag in der Zeit von 10-17 Uhr mit maximal 30 Teilnehmenden. Die Teilnehmenden sollen mindestens 16 Jahre alt sein und Erfahrungen in der Arbeit mit Gruppen mitbringen. Die Begleitung der Gruppe erfolgt durch zwei Mitarbeitende der Akademie Klausenhof. Eine finanzielle Förderung durch Landesmittel wird derzeit geprüft.

Sachstand Aktionsfonds

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, UWG, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP zur Einrichtung eines Aktionsfonds „Demokratie fördern im Kreis Borken“ zugestimmt.

Für zwei Jahre sind Mittel von jeweils 50.000 Euro für diesen Aktionsfonds bereitgestellt worden, mit dem „niedrigschwellige (Kleinst-)Projekte, Angebote und Einzelmaßnahmen gefördert werden sollen, die sich gegen Extremismus, Antisemitismus, Gewalt und unterschiedliche Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit richten und für Toleranz, Respekt sowie Demokratie einsetzen“.

Die konkrete Umsetzung des Aktionsfonds wurde verwaltungsseitig entsprechend vorbereitet. So ist auf der Homepage des Bildungsbüros hierzu eine Seite eingerichtet worden, auf der einleitende Informationen zur Zielrichtung des Fonds, Antworten auf Fragen zum Procedere, die Ansprechpersonen und der Link zur Online-Antragstellung sowie zum Online-Verwendungsnachweis aufgeführt sind (Aktionsfonds "Demokratie fördern" - bildungskreis-borken.de). Die Antragstellung wird digital erfolgen und soll bei Vorliegen der Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen beschieden werden.

Mit Zusendung des Bescheides über die Förderhöhe (maximal 1.000 Euro) erhält der Antragsteller/ die Antragstellerin das notwendige Online-Formular für den Verwendungsnachweis. Hier müssen die tatsächlich entstandenen Kosten und die Anzahl sowie die Altersgruppe der Teilnehmenden (Kinder/Jugendliche, Erwachsene, generationenübergreifend) angegeben werden. Zum Verwendungsnachweis gehört auch ein aussagekräftiges Foto von der durchgeführten Maßnahme.

Diese Fotos werden dann auf der Homepage des Bildungskreises Borken veröffentlicht. Hiermit wird Transparenz über die geförderten Projekte geschaffen sowie Anregungen für künftige Projekte ermöglicht.

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE