Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Informationen zu den geplanten Projekten zur Demokratieförderung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Nachdem die Kreisverwaltung die Bildungskonferenz im November 2023 zum
Thema „Demokratieförderung“ in Bocholt durchgeführt hat und im Januar 2024 das
Planspiel für junge Menschen im Kreis Borken in Kooperation mit der Akademie
Klausenhof stattgefunden hat, steht die Umsetzung des Multiplikatorenansatzes
in diesem Jahr noch aus. Darüber hinaus hat die Politik im Rahmen der
Haushaltsberatungen einstimmig einen Aktionsfonds „Demokratie fördern“ für die
Jahre 2024 und 2025 beschlossen.
Sachstand Schulung
von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Ziel ist es, ehrenamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in
Vereinen und Verbänden in demokratieförderndem Handeln zu schulen. Die
Ehrenamtlichen werden zu einem Praxisworkshop eingeladen, in dem sie ihre eigenen
Haltungen und Verhaltensweisen in Bezug auf ihr eigenes Demokratieverständnis
reflektieren, sowie Methoden zur Realisierung demokratischen Handelns im
Gruppenkontext kennenlernen. Vorgesehen ist, sowohl im Nord- als auch im
Südkreis einen Workshop anzubieten, die rund um die Sommerferien terminiert
worden sind.
Die Durchführung dieser Workshops wird in Kooperation mit der Akademie
Klausenhof stattfinden, die weitreichende Erfahrung mit der Schulung von
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren hat. Geplant sind die Workshops als
Tagesveranstaltung an einem Samstag in der Zeit von 10-17 Uhr mit maximal 30
Teilnehmenden. Die Teilnehmenden sollen mindestens 16 Jahre alt sein und
Erfahrungen in der Arbeit mit Gruppen mitbringen. Die Begleitung der Gruppe
erfolgt durch zwei Mitarbeitende der Akademie Klausenhof. Eine finanzielle
Förderung durch Landesmittel wird derzeit geprüft.
Sachstand
Aktionsfonds
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 dem gemeinsamen Antrag
von CDU, SPD, UWG, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP zur Einrichtung eines
Aktionsfonds „Demokratie fördern im Kreis Borken“ zugestimmt.
Für zwei Jahre sind Mittel von jeweils 50.000 Euro für diesen
Aktionsfonds bereitgestellt worden, mit dem „niedrigschwellige
(Kleinst-)Projekte, Angebote und Einzelmaßnahmen gefördert werden sollen, die
sich gegen Extremismus, Antisemitismus, Gewalt und unterschiedliche
Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit richten und für Toleranz,
Respekt sowie Demokratie einsetzen“.
Die konkrete Umsetzung des Aktionsfonds wurde verwaltungsseitig
entsprechend vorbereitet. So ist auf der Homepage des Bildungsbüros hierzu eine
Seite eingerichtet worden, auf der einleitende Informationen zur Zielrichtung
des Fonds, Antworten auf Fragen zum Procedere, die Ansprechpersonen und der
Link zur Online-Antragstellung sowie zum Online-Verwendungsnachweis aufgeführt
sind (Aktionsfonds
"Demokratie fördern" - bildungskreis-borken.de). Die
Antragstellung wird digital erfolgen und soll bei Vorliegen der Voraussetzungen
innerhalb von zwei Wochen beschieden werden.
Mit Zusendung des Bescheides über die Förderhöhe (maximal 1.000 Euro)
erhält der Antragsteller/ die Antragstellerin das notwendige Online-Formular
für den Verwendungsnachweis. Hier müssen die tatsächlich entstandenen Kosten und
die Anzahl sowie die Altersgruppe der Teilnehmenden (Kinder/Jugendliche,
Erwachsene, generationenübergreifend) angegeben werden. Zum Verwendungsnachweis
gehört auch ein aussagekräftiges Foto von der durchgeführten Maßnahme.
Diese Fotos werden dann auf der Homepage des Bildungskreises Borken
veröffentlicht. Hiermit wird Transparenz über die geförderten Projekte
geschaffen sowie Anregungen für künftige Projekte ermöglicht.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE