Die Ausführungen zum Thema PFAS im Grundwasser werden zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
In den Medien
wurde am 23.02.2023 über Belastungen von Umweltmedien durch die Stoffgruppe der
per-und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) berichtet. Hierzu hatte die
Fraktion B90/Die Grünen eine Anfrage an den Ausschuss für Natur, Umwelt,
Landwirtschaft und Klimaschutz gestellt (Sitzungsvorlage 0151/2023/KREIS). Die
Beantwortung erfolgte in der Sitzung am 25.05.2023 (Anlage 5 zu Top 11.1).
Die Stoffgruppe
umfasst mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. Bei PFAS handelt es sich um
Industriechemikalien, die wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch
und thermisch sehr stabil sind. Aufgrund ihrer Eigenschaften werden sie in
zahlreichen Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Kochgeschirr,
Papierbeschichtungen, Textilien oder Ski-Wachsen eingesetzt. Außerdem werden
PFAS zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, in
Pflanzenschutzmitteln oder Feuerlöschmitteln verwendet. Viele PFAS sind
toxisch, reichern sich über die Nahrungskette an oder sind mobil. Alle PFAS
sind kaum oder nur sehr schwer aus der Umwelt wieder entfernbar. Der analytische
Einzelnachweis stellt sich als schwierig bzw. unmöglich dar. Zu den
Einzelsubstanzen kommt noch eine unbekannte Menge von Vorläufern und Varianten.
Nachfolgend soll
über aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen zur PFAS-Problematik im Allgemeinen und
bezogen auf den Kreis Borken informiert werden.
Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz hat im Februar 2022 einen „Leitfaden zur PFAS-Bewertung“[1] herausgegeben. Mit Erlass vom 04.03.2022 hat der
Minister für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW den
nordrhein-westfälischen Verwaltungsbehörden diesen Leitfaden zum Vollzug
bekanntgegeben und ihn zur Anwendung empfohlen.
In dem Leitfaden
werden Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) bzw. gesundheitliche
Orientierungswerte für 13 als relevant für das Grundwasser angesehene
Einzelstoffe genannt (Abbildung 1). Wenn im
Grundwasser gleichzeitig mehrere PFAS auftreten, kann analog der Additionsregel
der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 402) für die Risikobewertung
solcher Stoffgemische zusätzlich die Quotientensumme (QS) herangezogen werden.
Mit der Umsetzung
der Europäischen Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht gelten für
Trinkwasser deutlich strengere PFAS-Grenzwerte (Abbildung 2). Abweichend von
den 13 Einzelstoffen des Leitfadens werden hier Grenzwerte für die Summe
von 20 bzw. 4 Einzelstoffen genannt. Beispielhaft seien hier die GFS-Werte
und Trinkwassergrenzwerte für die Einzelstoffe Perfluorbutansäure (PFBA) und
Perfluoroctansäure (PFOA) gegenübergestellt[2]:
|
GFS [µg/l] |
TrinkwV Summe PFAS-20 [µg/l] |
TrinkwV Summe PFAS-4 [µg/l] |
PFBA |
10 |
0,1 |
|
PFOA |
0,1 |
|
0,02 |
Die Grenzwerte der
TrinkwV gelten für die Summe PFAS-20 ab dem 12.01.2026 und für die Summe PFAS-4
ab dem 12.01.2028.
Abbildung 1: GFS- und GOW-Werte für Grundwasser (BMUV-Leitfaden,
2022)
Abbildung 2: Grenzwerte für PFAS in mg/l (Trinkwasserverordnung
vom 20.06.2023)
Die hiesigen
Wasserwerksbetreiber befassen sich mit der PFAS-Thematik. So führt die
Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) seit 2022 ein
PFAS-Monitoring durch. Dabei wurde festgestellt, dass im Bereich des
Wassergewinnungsgebietes „Schüttensteiner Wald“ (zum Teil auf Bocholter, zum
Teil auf Isselburger Gebiet) ein Parameter (Summe PFAS-4) derzeit geringfügig
über dem zukünftigen Grenzwert liegt. Konkret geht es um das Grundwasser. Die
dortigen Entnahmebrunnen werden seither von der BEW nicht mehr genutzt.
Die weitere
Vorgehensweise wird hier derzeit mit dem Fachbereich Gesundheit, der
Bezirksregierung und dem Wasserwerksbetreiber abgestimmt. U.a. wird in 2024
eine im Einzugsbereich liegende Fläche mit ehemaliger Kompostaufbringung als
mögliche Schadenquelle untersucht. Für das weitere Untersuchungskonzept hat der
Kreis Borken ein Fachbüro beauftragt.
Im Januar 2024
wurde der Kreis Borken darüber informiert, dass im Rohwasser der Stadtwerke
Rhede der künftige Grenzwert für Summe PFAS-4 überschritten wurde. In
Abstimmung mit den Stadtwerken und der Stadt Rhede wurden auch hier erste
Untersuchungen zur Ursachenermittlung eingeleitet.
Wie bereits in der
Sitzung am 25.05.2023 mitgeteilt, besteht noch erheblicher Untersuchungsbedarf
im Hinblick auf Hintergrundbelastungen von PFAS sowie deren Verhalten in Boden
und Grundwasser. Im Februar 2024 hat das LANUV den Fachbericht 150 „Hintergrundgehalte
und -werte von PFAS in Böden ländlicher Gebiete in Nordrhein-Westfalen“
veröffentlich. Hierzu wurden in NRW insgesamt 286 Bodenproben im Feststoff und
265 Proben im Eluat auf PFAS (26 Einzelstoffe) untersucht, um Hintergrundwerte
für die Nutzungen Grünland, Acker und Wald abzuleiten. Die Analysenergebnisse
sind im Bericht tabellarisch angefügt; eine Zuordnung zu Probenahmepunkten ist
aber nicht möglich. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass
PFAS-Hintergrundgehalte in allen Ober- und Unterböden unter verschiedenen
Nutzungsarten nachweisbar sind. Das Spektrum und die Konzentration der
vorgefundenen PFAS-Einzelsubstanzen sind vergleichbar. Der ubiquitäre Eintrag
der PFAS muss demnach über atmosphärische Deposition erfolgt sein.
Im Kreis Borken
wurden insgesamt 12 Flächen untersucht, davon befinden sich 2 Flächen im Besitz
des Kreises Borken. Mit E-Mail vom 29.02.2024 teilt uns das LANUV den Schlüssel
für eine Zuordnung der Werte zu den beiden kreiseigenen Flächen mit.
Es handelt sich
hierbei um zwei Grünlandflächen in Ahaus und Velen. Der bindige Oberboden in
Ahaus-Alstätte wies in der Summe der untersuchten 26 Einzelsubstanzen einen
Wert von 1,33 µg/kg PFAS auf. Der Eluatgehalt lag bei 285,5 ng/l. Der
Unterboden wurde hier nicht untersucht.
Die sandige Probe
aus Velen wies einen Wert von 1,49 µg/kg PFAS im Feststoff auf. In der
Unterbodenprobe waren keine PFAS nachweisbar. Die Eluatgehalte lagen bei 195,3
ng/l im Oberboden und 56,2 ng/l im Unterboden.
Hintergrundwerte
für PFAS im Feststoff konnten für die drei Einzelsubstanzen PFBA, PFOA und PFOS
abgeleitet werden. Für alle anderen Einzelsubstanzen lagen zu wenige Befunde
oberhalb der Bestimmungsgrenze vor. Der Hintergrundwert für PFOS von 0,91 µg/kg
im Oberboden wird in der Grünlandprobe in Velen mit 0,94 µg/kg leicht
überschritten.
Hintergrundwerte
für PFAS im Eluat konnten für die sechs Carbonsäuren PFBA, PFPeA PFHxA, PFHpA,
PFOA und PFNA und drei Sulfonsäuren PFBS, PFHxS und PFOS abgeleitet werden. Für
alle anderen Einzelparameter lagen zu wenige Befunde oberhalb der
Bestimmungsgrenze vor. Der Hintergrundwert für PFOS von 16 ng/l im Oberboden
wird in der Grünlandprobe in Velen mit 16,1ng/l geringfügig überschritten.
Die
Hintergrundwerte für PFAS-Eluatgehalte in Böden ländlicher Gebiete in NRW für
verschiedene Summenparameter werden jeweils deutlich unterschritten.
Die maximal
zulässigen Konzentrationen im W/F 2:1-Eluat in µg/l für die
Verwertungskategorien VK1 bis VK3 des o.a. BMUV-Leitfadens werden ebenfalls
eingehalten. Es gibt somit keine Hinweise, dass eine Bodenverwertung aufgrund
der PFAS-Gehalte einzuschränken ist.