Betreff
Stand der Integrationsarbeit und Entwicklung der Flüchtlingszahlen unter Berücksichtigung der ukrainischen Flüchtlinge
Vorlage
0199/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird

zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

 

Sachdarstellung:

 

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

 

1.1   Zuweisung / Statistik

 

Zum 30.06.2024 haben sich im Kreis Borken 24.523 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.534 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.

 

 

 

 

 

 

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

 

                       

30.06.2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

3.064

2.923

2.918

2.873

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

3.140

3.111

2.908

2.804

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Ukraine

4.855

4.478

3.457

142

124

116

111

125

127

118

Afrika*

1.414

1.430

1.341

1.224

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

7.770

7.915

7.257

6.610

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Syrien

4.589

4.577

4.168

4.003

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

Irak

1.051

1.103

1.074

1.047

1.008

995

951

924

922

262

Afghanistan

1.491

1.477

1.266

862

730

719

698

697

689

575

* Nur ABH Borken

 

Zum Stichtag 30.06.2024 waren im Kreis Borken 713 Personen ausreisepflichtig, hiervon 143 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch 1.593 Personen, hiervon 234 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig. Im Jahr 2024 wurden bisher 67 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in ihr Heimatland zurückgeführt, 27 Personen sind freiwillig ausgereist. Die Ausländerbehörde Bocholt führte 4 Personen zurück und erfasste die freiwillige Ausreise von 12 Personen.

 

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 74,9 % (Stand 28.07.2024) erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 90,7 % (Stand 26.07.2024).

Nach den aktuellen Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen gehören im bisherigen Berichtsjahr 2024 Syrien, Afghanistan und die Türkei zu den zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Gesamtschutzquote bei den Asylverfahren liegt aktuell für syrische Staatsangehörigen bei 84,4 %, für afghanische Staatsangehörige bei 76,7 % und für türkische Staatsangehörige bei 9,4 %.

 

Am 27.06.2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde unter anderem der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben. Einbürgerungen erfolgen nun generell unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, sodass eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit(en) nicht mehr notwendig ist. Darüber hinaus ist die für einen Einbürgerungsanspruch erforderliche Zeitdauer eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland von acht auf fünf Jahre herabgesetzt. Die Anforderungen an die Sicherstellung des Lebensunterhaltes wurden hingegen verschärft. 

 

Die Einführung der Mehrstaatlichkeit und die verkürzten Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerungsanträge führen zu einer weiteren Zunahme der ohnehin schon hohen Antragszahlen. So ist für den Monat Juli eine Verdopplung der Antragszahlen im Vergleich zum Vormonat Juni zu verzeichnen: 257 Anträge im Juli gegenüber 127 Anträge im Juni.

 

 

 

1.2  Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Zum Stichtag 23.07.2024 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 100 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 101. In der Gesamtzahl sind auch 41 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut werden.

 

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 23.07.2024 insgesamt betreut:

 

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

100

101

Stadtjugendamt Ahaus

22

23

Stadtjugendamt Bocholt

40

42

Stadtjugendamt Borken

26

25

Stadtjugendamt Gronau

28

28

Gesamt

216

219

 

Zuletzt stagnierte die Zuweisungsquote für einige Wochen bei einer Aufnahmeverpflichtung von 100 für den Kreis Borken. Die Landesverteilstelle kündigt jedoch an, dass sich diese Situation schnell wieder ändern kann. Im Rahmen der Fußball-EM fanden verstärkt Einreisekontrollen an den Grenzen statt, sodass weniger Flüchtlinge in Deutschland einreisten.

 

Während es sich bis vor einigen Monaten bei ankommenden UMA zumeist um syrische oder afghanische Jugendliche handelte, berichtet die Landesverteilstelle aktuell, dass vermehrt somalische UMA und fast volljährige Ukrainer ankommen.

 

Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können.

 

Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.

 

1.3  Bezahlkarte für Asylbewer/innen

Die Bezahlkarte für Asylbewerber ist seit dem 16.Mai 2024 in Kraft. Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken. Die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die diese Karte einführt, wurde am 1.März 2024 beschlossen und nach Beratungen im Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt bei den einzelnen Bundesländern. Diese haben Mindeststandards festgelegt und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung gestartet. Die Firma Dataport war mit dem geplanten länderübergreifenden bargeldlosen Bezahlsystem für Flüchtlinge beauftragt worden. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar darauf verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.

Der bundesweite Start war für Herbst 2024 geplant. Doch der Start verzögert sich wegen einer juristischen Auseinandersetzung um die Auftragsvergabe an die Firma Dataport als den Dienstleister der Bezahlkarte. Einige Unternehmen und Organisationen haben Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness des Verfahrens geäußert.

Die Zuschlagserteilung war für Mitte Juli 2024 geplant, konnte aber wegen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg zunächst nicht erfolgen. Diese Einsprüche sind derweil von der Vergabekammer zurückgewiesen worden. Das weitere Verfahren und ggf. weitere gerichtliche Auseinandersetzungen bleiben aktuell abzuwarten.

 

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark gefordert.

2.1 Kommunales Integrationszentrum (KI)

Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum 31.07.2024 wurden 1436 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 382 Anfragen für Ukrainisch/ Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (444), Persische Sprachvarianten (167), Türkisch (106) und Kurdisch (84).

Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (611), Schulen (434), Kindertageseinrichtungen (83) und weiteren Institutionen (308) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 248 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 58 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft, die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein passender Sprachmittler zur Verfügung steht. Die Übersetzungsgeräte können durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises ausgeliehen werden. Es besteht u.a. für öffentliche Verwaltungen zusätzlich die Möglichkeit eTranslation, den neuronalen maschinellen Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission, für schriftliche Übersetzungen zu nutzen.

 

Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln. Das Case Management ist aktuell mit 5,5 von 6 eingerichteten Stellen im Kreisgebiet besetzt.

 

Insgesamt wurden (Stand Juli 2024) 228 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen, von denen derzeit 89 Fälle aktiv begleitet werden. 75 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 10 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste. Aus jeder Kommune des Kreises Borken wurden bereits Fälle im Case Management begleitet.

 

KOMM-AN NRW ist ein Landesprogramm, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Fokus. Das Landesprogramm unterstützt das überwältigende bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken im Jahr 2024 bei 161.100 €. Das KI ist zuständig für die Beantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms. Aktuell sind 25 Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus dem Programmteil II beim KI eingegangen.

Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.

 

3.      Integration in Bildung

 

Das Land NRW hat mit Erlass vom 24.06.2024 mitgeteilt, dass bei der Förderung der Brückenprojekte aufgrund der Haushaltslage eine Schwerpunktlegung auf den Erhalt bereits bestehender Brückenprojekte erforderlich war. Die Landesförderung für Brückenprojekte als niedrigschwellige Angebote für die erste Zeit des Ankommens ist seit 2015 nahezu unverändert geblieben. Der Kreis Borken hat sich über den Landkreistag NRW für eine Anpassung eingesetzt und bereits mit Beschluss vom 26.01.2023 bis dahin die Fördersätze aus eigenen Mitteln um 50% aufgestockt. Nach wie vor besteht im Kreisjugendamtsbezirk nur noch ein Brückenprojekt bei der Kath. Kirchengemeinde St. Otger in Stadtlohn mit bis zu 25 Plätzen. Aufgrund der neuen Fördersituation und der Auswirkungen des Fachkräftemangels ist eine Ausweitung von Brückenprojekten nicht mehr erreichbar.

 

Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im Juni des Kindergartenjahres 2023/24 ist für 294 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 110 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Ukraine und Afghanistan.

 

Für das Jahr 2024 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) die Förderhöchstsumme von 33.300 Euro beantragt. Die Bewilligung liegt inzwischen vor, so dass im laufenden Förderjahr das Programm verlässlich fortgeführt werden kann. Derzeit sind 8 Griffbereit- und 6 Rucksack Kita-Gruppen aktiv. (Stand 31.07.2024) Dabei unterliegt die Anzahl der Gruppen im Jahr Schwankungen, die sich dadurch ergeben, dass teilnehmende Eltern z.B. Plätze in Sprachkursen erhalten oder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Somit lösen sich Gruppen auf und es können dann bedarfsgerecht an anderen Standorten neue Gruppen eingerichtet werden.

 

Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.

 

Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Bezüglich der Verfügbarkeit von Schulplätzen kommt es seit Ende November 2023 vermehrt zu Engpässen, so dass den zugewanderten Schülerinnen und Schülern nicht unmittelbar im Anschluss an die Seiteneinstiegsberatung ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden und es im Einzelfall zu Wartezeiten von bis zu 8 Wochen kommen kann. Vor den Sommerferien verschärfte sich in einigen Kommunen die Situation, so dass vor Schuljahresbeginn in enger Abstimmung mit der zuständigen unteren und oberen Schulaufsicht daran gearbeitet wird, den Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Einstellungserlass vom 11.04.2022 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) die Möglichkeit geschaffen sehr niederschwellig zusätzliches pädagogisches Personal an den Schulen zur Unterstützung Geflüchteter befristet einzustellen. Das Projekt ist zum Schuljahr 2022/2023 gestartet und sollte zum Schuljahresende 2023/2024 auslaufen. Das MSB hat nun den Einstellungserlass mit Erlass vom 04.04.2024 bis Sommer 2025 verlängert, mit der Begründung, dass die Krisensituation in der Ukraine unverändert besteht und demnach auch der Bedarf, die Schulen befristet durch zusätzliches Personal zu unterstützen. Im Schulamt für den Kreis Borken (in Personalfragen zuständig für die Grundschulen im Kreisgebiet) werden so aktuell 62 Personen für diesen Zweck befristet beschäftigt und im gesamten Kreisgebiet an den Grundschulen eingesetzt. Auch die Berufskollegs nutzen diese Möglichkeit. Dabei wird eine bedarfsorientierte Verteilung der Personalressource vorgenommen.

 

4.      Integration in den Arbeitsmarkt

 

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

 

Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Der bisherige Höchststand lag im Februar 2023 bei 1.438 BG´s. Nach einem kontinuierlichen Rückgang erhalten zum Stand 31.07.2024 nun 3.012 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.456 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

 

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.

 

 

¢  Von den 3.012 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 71% als erwerbsfähig; die übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren.

¢  Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 62% weiblich.

 

 

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe berücksichtigt.

 

§  Die Sprache spielt weiterhin eine große Rolle im Integrationsprozess:

Aktuell laufen 58 BAMF-Integrationskurse im Kreisgebiet – das ist ein absoluter Spitzenwert. Bislang haben in 2024 (31.07.2024) mehr als 1.100 Personen aus dem SGB II-Rechtskreis einen Integrationskurs besucht.

Das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung ist deutlich geringer. Hieran haben in 2024 bislang (31.07.2024) rd. 160 Menschen teilgenommen. Zudem besuchten rd. 420 Personen sonstige Sprachkursangebote, z.B. über die Volkshochschulen oder andere Anbieter.

 

§  Darüber hinaus nutzen Menschen mit Fluchthintergrund intensiv die vorhandenen Maßnahmeangebote. Rd. 700 Personen haben in 2024 bislang an aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell oder Förderangebote in Anspruch genommen (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs- und Fördermaßnahmen, Angebote für Jugendliche, Anerkennungsberatung).

 

§  Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt kann bzgl. der Menschen mit Fluchthintergrund und insbesondere der Geflüchteten aus der Ukraine folgendes berichtet werden:

 

  Vermittlungsoffensive NRW

Wie bereits berichtet hat das MAGS NRW den „Job-Turbo“ von Bundesarbeitsminister Heil für die kommunalen Jobcenter in eine landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“ soll die Fokussierung nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchtete erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird gebraucht!“ sollen deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu deutlich verbesserten Integrationsquoten führen.

 

Die diesbezügliche Weisung des MAGS setzt u.a. eine Schwerpunktsetzung voraus, um so eine besonders intensive Beratung eines bestimmten Personenkreises zu gewährleisten.

-        Im Kreis Borken stehen dabei zunächst Menschen mit Fluchthintergrund im Fokus, die bereits einen Integrationskurs beendet haben oder in den nächsten Monaten beenden werden. Mit diesen Personen wird der Beratungsprozess mit besonderer Intensität fortgeführt mit dem Ziel der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

-        Zum 31.07.2024 wurden rd. 814 Personen im Rahmen dieser Fokusgruppe betreut. Von diesen konnten 170 Personen auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, rd. 360 befinden sich im laufenden Beratungsprozess. Bei den Übrigen ist derzeit aus verschiedenen Gründen keine Beschäftigungsaufnahme möglich, überwiegend aufgrund von weiterem Sprach- oder Qualifizierungsbedarf.

 

Des Weiteren sieht die MAGS-Weisung vor, mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens ein persönliches Gespräch in Präsenz bis zum 30.11.2024 zu führen.

-        Das bedeutet, dass nicht nur die intensive Betreuung der Fokusgruppe wichtig ist, sondern auch das Regelgeschäft, also die Beratung und Betreuung aller Kund/innen.

-        Zum 31.07.2024 lag der Anteil der durchgeführten Präsenzgespräche bereits bei 75%, das ist auch im Vergleich mit den anderen kommunalen Jobcentern ein sehr guter Wert.

 

Insgesamt versucht das Jobcenter, im Rahmen der Vermittlungsoffensive Unternehmen auf vielfältige Art anzusprechen und zu Personalthemen miteinander ins Gespräch zu kommen. Zielrichtung ist dabei, auch Menschen mit nicht so guten Startvoraussetzungen eine Beschäftigungschance zu ermöglichen.


Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE