Sachdarstellung:
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) sorgt
die Bundesregierung dafür, dass Ökosysteme wiederhergestellt und bewahrt
werden, damit sie aktiv zum Klimaschutz beitragen können. Durch Maßnahmen des
natürlichen Klimaschutzes auf Siedlungs- und Verkehrsflächen und Böden als
Kohlenstoffspeicher, lassen sich der Schutz der biologischen Vielfalt und der
Klimaschutz verbinden. Bis 2026 stehen für die verschiedenen Maßnahmen
insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung.
Ein wesentlicher Bestandteil ist unter anderem die
Wiederherstellung und Wiedervernässung von Mooren. Wälder und Auen, Böden und
Moore, Gewässer sowie Grünflächen in der Stadt und auf dem Land – diese
Ökosysteme werden so zu natürlichen Klimaschützern und helfen uns, unsere
Klimaschutzziele zu erreichen. Dörfern und Städten im ländlichen Raum kommt
dabei eine Schlüsselrolle zu. Hier gibt es viele naturnahe Flächen, Parks,
Alleen, Wegsäume entlang landwirtschaftlich genutzter Flächen, Teiche und
Flussufer, die für effektiven Klimaschutz, einen intakten Wasserhaushalt und
die Förderung von Artenvielfalt bislang ungenutzt sind.
Die neue
Förderrichtlinie soll Kommunen und Landkreise bei Maßnahmen unterstützen, die
einen positiven Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt oder zur Stärkung der
biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten
und Gemeinden erhöhen. Es sollen investive Maßnahmen auf möglichst großen
öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen gefördert werden.
Die
Kreisverwaltung wird gebeten darzustellen, in welchem Umfang der Kreis Borken
das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) genutzt wird bzw. genutzt
werden soll, um Maßnahmen zu entwickeln und Fördermittel für entsprechende
Projekte zu beantragen.
Die Verwaltung wird daher gebeten im Rahmen eines
Tagesordnungspunktes in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Natur,
Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz über Ziele und Inhalte des
Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zu berichten. Hierbei sollen
insbesondere folgende Aspekte besondere Berücksichtigung finden:
1.
Welche der
Handlungsfelder des genannten Aktionsprogramms sind aus Sicht der Verwaltung für
den Klima- und Naturschutz im Kreisgebiet von besonderer Bedeutung?
2.
Hat die Verwaltung
bereits Projekte erarbeitet, die durch Einsatz von Mitteln aus diesem
Aktionsprogramm realisiert werden können?
3.
Für welche
Handlungsfelder sieht die Verwaltung die Möglichkeit, fristgerecht Projekte und
Maßnahmen zu entwickeln, die durch dieses Aktionsprogramm gefördert werden
können?
Mit
freundlichen Grüßen
gez.
KTA Jens Steiner
KTA Daniela Kersting
KTA Heinrich Rülfing