Betreff
Landschaftsplanung im Kreis Borken - Landschaftsplan "Velen" a) Beratung und Beschlussfassung über die von den Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise b) Satzungsbeschluss
Vorlage
0196/2007
Art
Beschlussvorlage öffentlich

a)         Über die im Rahmen der Offenlegung von den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird entsprechend den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschlägen beschlossen.

b)      Der Landschaftsplan “Velen” wird als Satzung beschlossen.


Rechtsgrundlage:

§ 16 ff des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG‑) vom 21.07.2000 (GV NW Seite 568 / SGV NW Seite 791) in der aktuellen Fassung.

Sachdarstellung:

Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 23.05.2002 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Velen” beschlossen. Der Landschaftsplan als zentrales Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterstützt die Aktivitäten zur Förderung und Bewahrung der westmünsterländischen Parklandschaft. Er dient der Unterstützung der Landwirtschaft bei der Durchführung landschaftserhaltender und
-gestaltender Maßnahmen sowie der naturnahen Erholung im ländlichen Raum. Die Anwendung des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Borken, von dem die Landwirte in zunehmenden Maße Gebrauch machen, setzt in wesentlichen Teilen das Bestehen eines Landschaftsplanes voraus. Der Landschaftsplan enthält daneben die notwendigen Schutzfestsetzungen, (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen, Heckenpflege, Anlage von Kleingewässern) für die bäuerliche Kulturlandschaft im Plangebiet.

Die Erarbeitung des Planentwurfes erfolgte durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken.

Die für diesen Landschaftsplan eingerichtete planbegleitende Arbeitsgruppe hat sich in Sitzungen am 22.02.2005, 20.09.2005 und 09.10.2007 mit dem Landschaftsplan “Velen” befasst. Zusätzlich fanden verschiedene Einzelabstimmungsgespräche statt. In der Arbeitsgruppe wirkten die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, die Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, die Untere Forstbehörde, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer, die Gemeinden Velen, Reken und Heiden, die Städte Borken und Gescher sowie je zwei Vertreter des Umweltausschusses und des Landschaftsbeirates mit. Außerdem nahmen im weiteren Verfahren 2 Vertreter der örtlichen Landwirtschaft teil.

Für den Landschaftsplan „Velen“ wurde ein zusätzlicher Fachbeitrag „Landschaftsbild und Erholung“ unter Anwendung der von Herrn Prof. Dr. Werner Nohl, Kirchheim, entwickelten methodischen Ansätze mit einem Schwerpunkt zur Erhaltung und Entwicklung der münsterländischen Kulturlandschaft, ihrer ästhetischen Bedeutung, ihrer Funktionen für die naturverträgliche, landschaftsgebundene Erholung und zur Sicherung des ländlichen Raumes erarbeitet.

Der Vorentwurf des Planes wurde dem Ausschuss für Umweltschutz am 20.10.2005 und dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde am 09.11.2005 vorgestellt. Ein Exemplar des Planentwurfes wurde den Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltschutz im November 2005 übersandt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit von Mitte November 2005 bis Ende Dezember 2005.

Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft vorgestellt.

Für den Landschaftsplan wurde die vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27 b LG NW in Form eines zweiwöchigen Bürgerbüros durchgeführt. Der Landschaftsplanentwurf wurde in der Zeit vom 29.11.2005 bis 02.12.2005 in der Gaststätte Rappers in Nordvelen sowie vom 05.12.2005 bis 09.12.2005 im Rathaus Ramsdorf präsentiert.

In seiner Sitzung am 04.05.2006 hat der Kreistag über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung entschieden.

Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Amtsblatt des Kreises Borken Nr. 14/2006 vom 23.05.2006. Der Landschaftsplan hat dann in der Zeit vom 29.05.2006 bis 29.06.2006 öffentlich ausgelegen.

Den Trägern öffentlicher Belange ist mit Schreiben vom 18.05.2006 nochmals Gelegenheit gegeben worden, bis zum Ende der Offenlegungsfrist Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzutragen. Hiervon haben 13 Träger öffentlicher Belange Gebrauch gemacht (s. Anlage 1).

Im Rahmen der Offenlage haben Privatpersonen, Grundstückseigentümer und Verbände Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Landschaftsplan vorgetragen
(s. Anlage 2).

Die Einwendungen sind von der Verwaltung geprüft worden. Übersichten der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise, versehen mit einem Beschlussvorschlag, sind in den Anlagen 1 und 2 enthalten.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Umsetzung des Landschaftsplanes „Velen“ soll in einer fünfjährigen Phase, beginnend direkt nach Erlangung der Rechtskraft erfolgen. Bei der Finanzierung der Einzelfestsetzungen werden verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen, wobei von einer Landes- und EU-Beteiligung von 60-80% ausgegangen wird. Ebenfalls ist der Einsatz von Ersatzgeldern vorgesehen.

Folgende Ausgaben sind veranschlagt:

1. Vervielfältigung des Planes in                                                                           650,00 €

2. Ausgaben für Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft

Beschilderung der Naturschutzgebiete                                                     3100,00 €

Pflege- und Entwicklungsplanung für NSG                                          25.000,00 €

Einrichtung von Leitsystemen und Rastmöglichkeiten in NSG            35.000,00 €

Pflege von Naturdenkmalen                                                                    3.500,00 €

3. Ausgaben für Entwicklungs- Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

Anpflanzungen und Anlage von Kleingewässern                                580.000,00 €

Landschaftspflegerische Maßnahmen im Plangebiet                                     

  (Heckenpflege, Kopfbaumpflege, Obstbaumpflege in

   Streuobstwiesen, Umbau von Gehölzbeständen,

   Beseitigung von Abfällen, Entschlammung von

   Kleingewässern)                                                              pauschal     45.000,00 €

                                                   standortgebundene Festsetzungen     82.000,00 €

4. Erholungsbezogene Erschließungsmaßnahmen                                        64.100,00 €

5. Gewässerbauliche Maßnahmen                                                                 95.000,00 €

Gesamtkosten                                                                                              933.350,00 €

Eigenanteil                                                                                                       70.670,00 €


Anlagen:

Abwägung der Eingaben der Träger öffentlicher Belange

Abwägung der Eingaben der privaten Einwender