Der Sachstand zum
Klimaschutzpreis 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Die Klimaschutzpreise „Klima macht Schule“ in den Jahren 2025 und 2026 werden weiterhin als Wettbewerb für Grundschulen und weiterführende Schulen ausgelobt.
Sachdarstellung:
Rückblick auf den Klimaschutzpreis 2024
Der Kreistag hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 07.12.2023 (SV 0345/2023/KREIS) beauftragt, den Klimaschutzpreis 2024 im Rahmen eines Wettbewerbs für Grundschulen und weiterführende Schulen zu vergeben. Der Wettbewerb wurde als Kooperationsprojekt der Fachbereiche Bildung, Schule, Kultur und Sport mit dem BNE-Regionalzentrum der Stiftung Natur und Landschaft und der Klimaschutzabteilung umgesetzt. Der Klimaschutzpreis 2024 fokussierte Projekte der Schulen im Bereich „Upcycling“. Ein schonender Umgang mit Ressourcen stützt sich auf die nachhaltigere Nutzung des bereits Vorhandenen. Im Vordergrund stand, mit Kreativität Ressourcen, Geld und Energie zu sparen und neue Dinge zu erschaffen.
Auf die Ausschreibung des Klimaschutzpreises sind vierzehn Beiträge von Grund-/Förder- und weiterführenden Schulen aus Ahaus, Bocholt, Borken, Rhede, Reken, Stadtlohn und Vreden eingereicht worden – jeweils sieben Beiträge von Grundschulen und sieben Beiträge von weiterführenden Schulen (vgl. Klimaschutzpreis - Kreis Borken (kreis-borken.de).
In ihrer Sitzung am 07.05.2024 konnte sich die Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen des Kreistages, der Verwaltung und des BNE-Regionalzentrums der Stiftung Natur und Landschaft sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz, von dem Ideenreichtum der Schulen und der Bandbreite der eingereichten Beiträge überzeugen. Die Preisverleihung fand - passend zum bundesweiten Tag der Umwelt - am 05.06.2024 im Kreishaus statt. Neben den preistragenden Schulen und den Jurymitgliedern war auch die Presse eingeladen. Die Jurymitglieder ehrten die Schülerinnen und Schüler jeweils mit einer entsprechenden Laudatio. Landrat Dr. Zwicker zeichnete folgende Schulen mit einem Preis aus:
I. Grundschulen
1. Preis Clemens-Dülmer-Schule, Bocholt, 1.000 Euro
2. Preis Brückenschule Maria Veen, 500 Euro
3. Preis St. Marien-Schule, Vreden, 300 Euro
II. Weiterführende Schulen
1. Preis Gymnasium Remigianum, Borken 1.000 Euro
2. Preis Mariengymnasium Bocholt, 500 Euro
3. Preis Jodocus Nünning Gesamtschule, Borken, 300 Euro
Bereits zum zweiten Mal wurde der
Klimaschutzpreis 2024 auch für weiterführende Schulen ausgelobt und ist auch in
diesem Bereich auf positive Resonanz gestoßen. Insgesamt gab es zur
Durchführung eine Vielzahl positiver Rückmeldungen insbesondere von Schulen und
aus der Kreispolitik.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt auf Basis der positiven Erfahrungen vor, den Klimaschutzpreis auch in Zukunft weiterhin als Schulpreis für Grundschulen und weiterführende Schulen auszuloben. Ziel ist es, eine Verstetigung der schulischen Aktivitäten und der organisatorischen Abläufe des Klimaschutzpreises zu erreichen. Dabei ist für die Schulen wichtig, dass das Format weiterhin niedrigschwellig angelegt ist, um eine hohe Beteiligung zu ermöglichen. Darüber hinaus eröffnet die Kooperation mit dem Bildungsbereich und dem BNE-Regionalzentrum der Stiftung Natur und Landschaft die Einbindung in die BNE-Konzepte, wie zum Beispiel die Entwicklung außerschulischer Lernorte oder das Landesprogramm „Schule der Zukunft“. Der Klimaschutzpreis „Klima macht Schule“ zahlt damit direkt auf den Maßnahmensteckbrief BNE 2 – Durchführung von Aktivitäten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) des Klimaschutzkonzeptes 3.0 in der Beschlussfassung vom 16.03.2023 (SV 0057/2023/KREIS) ein.
Im Sinne einer Verstetigung sowie längerfristigen Planbarkeit und inhaltlichen Verknüpfung mit den Aktivitäten des BNE-Regionalzentrums soll eine Beschlussfassung bereits für die nächsten zwei Jahre ergehen. Dabei sollen wie bewährt für den Grundschulbereich und für die weiterführenden Schulen jeweils 1.800 Euro als Preisgeld aus dem jährlichen Klimaschutzbudget ausgelobt werden. Vorgeschlagen wird, dass die Kreistagsfraktionen wie 2024 der Verwaltung jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter für die Besetzung der Jury 2025 und 2026 benennen. Außerdem wird vorgeschlagen, den Vorsitzenden des Fachausschusses Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz als Jurymitglied zu berufen. Von Seiten der Verwaltung sollen weiterhin die Vertretungen der Klimaschutzabteilung sowie des Fachbereichs Bildung, Schule, Kultur und Sport und des BNE-Regionalzentrums an der Jurysitzung teilnehmen.
Die Zeitplanung wurde in Abstimmung mit dem BNE-Regionalzentrum der Stiftung Natur und Landschaft dahingehend optimiert, dass die Schulen eine um etwa einen Monat verlängerte Bearbeitungszeit erhalten:
·
Dezember des jeweiligen Jahres: Save the
date inkl. Bekanntmachung des Themenschwerpunkts, Ansprache der Grundschulen
& weiterführenden Schulen
·
Anfang Februar bis zum Beginn der
Osterferien des jeweiligen Jahres: Bewerbungsfrist
·
Ende April des jeweiligen Jahres:
Jurysitzung
·
Anfang Juni des jeweiligen Jahres:
Auszeichnung
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche ?
Der Wettbewerb um
den Klimaschutzpreis „Klima macht Schule“ wird 2025 nicht durchgeführt.
Der Wettbewerb um
den Klimaschutzpreis „Klima macht Schule“ wird 2026 nicht durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: je
3.600 EUR in den Jahren 2025 und 2026
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung: 11.03.09 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE