Betreff
Planungen der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland und des Kreises Borken zur Nachnutzung der Deponie Borken-Hoxfeld
Vorlage
0256/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt die Planungen der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland und des Kreises Borken zur Nachnutzung der Deponie Borken-Hoxfeld zur Kenntnis.


Sachdarstellung:

 

I.              Ausgangslage

Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland GmbH (EGW) zeichnet sich im Auftrag des Kreises Borken für den Betrieb und die Nachsorge der rund 22 Hektar großen Deponie in Borken-Hoxfeld verantwortlich. Dort wurden ab 1972 Siedlungsabfälle (heutige Deponieklasse II) abgelagert.

Nachdem im Jahr 2023 die Oberflächenabdichtung abgeschlossen werden konnte, haben die EGW und der Kreis mit der Stadt Borken Planungen für eine Nachnutzung der Deponie entwickelt. Diese Planungen wurden bereits im Rahmen einer Anliegerversammlung am 20.08.2024 sowie im Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Borken am 28.08.2024 präsentiert und sollen nun weiterhin in der Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz des Kreises Borken am 12.09.2024 vorgestellt werden.

 

II.            Status quo der Deponie Borken-Hoxfeld

Die Oberflächenabdichtung der ca. 22 ha großen Deponie Borken-Hoxfeld, die ab 1972 für die Ablagerung von Siedlungsabfällen (heutige Deponieklasse II) betrieben wurde, ist im Jahr 2023 abgeschlossen worden. Für den Betrieb der sich im Eigentum des Kreises Borken befindenden Deponie und somit auch die Nachsorge ist die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) vom Kreis Borken beauftragt.

Neben der Sickerwasserbehandlung und der Verwertung von Deponiegas über ein Blockheizkraftwerk ist im Zuge der Nachsorgephase das Thema der regenerativen Energieerzeugung auf der Deponie in den Fokus gerückt. Aufgrund der limitierten Nachnutzungsmöglichkeiten der Deponieoberfläche, der exponierten Lage sowie mit Blick auf den Schutz anderweitiger Freiflächen eignet sich der Deponiestandort in besonderem Maße für den Ausbau von Solarenergie. Für den nördlichen Bereich der Deponie wurde bereits im Jahr 2018 eine Fläche von etwa 45.000 m² für den Photovoltaikausbau genehmigt. Im Jahr 2021 ist auf Grundlage dieser Genehmigung im Bereich der Norderweiterung der Deponie eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 749 KWp auf einer Fläche von rund 8.000 m² in Betrieb genommen worden.

Neben der Nutzung als Standort für eine Photovoltaikanlage besteht seit vielen Jahren der Wunsch, die Deponie in unmittelbarer Nähe zum Naherholungsgebiet Pröbsting wegen ihrer Höhenlage über Aussichts- und Erlebnispunkten auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

III.           Rahmenbedingungen zu Photovoltaikanlagen auf Deponien

Als grundlegende Rahmensetzung schreibt das EEG 2023 ambitionierte Ausbauziele für die regenerative Energieerzeugung fest. Bereits im Jahr 2030 sollen mindestens 80 % des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Das bedeutet fast eine Verdoppelung des Anteils am Gesamtstromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. In absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch größer, denn gleichzeitig wird der Stromverbrauch unter anderem durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr ansteigen. Bis zu 600 Terawattstunden (TWh) Strom sollen bis 2030 jährlich aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, heute sind es etwa 240 TWh.

Geeignete Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind gemäß EEG insbesondere "Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung". Hierzu gehören u. a. stillgelegte Deponien. Die Potenzialstudie Solarenergie weist für Deponien in NRW ein technisches PV-Potenzial von etwa 1,3 TWh/a aus. Das Ziel, Deponien als Standorte für erneuerbare Energien zu nutzen, wird von der Landesregierung auch bei dem in Aufstellung befindlichen Landesentwicklungsplan verfolgt.

Auch der Kreis Borken hat es sich in seiner Entwicklungsstrategie Kompass 2035 zum Ziel gesetzt, die umweltgerechte Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben und hierzu den Ausbau von Flächen-Photovoltaikanlagen vorrangig auf bereits versiegelten und vorbelasteten Flächen zu unterstützen.

Die optimale Ausrichtung der Photovoltaikanlage ist wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit. Haldendeponien mit Böschungen, die nach Süden ausgerichtet sind, weisen in der Regel günstige Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf. Auf diesen Flächen können die Module in einer Anordnung aufgestellt werden, ohne Ertrags-Einbußen durch Verschattung zu erfahren. Auch Plateauflächen sind grundsätzlich gut geeignet, da sie in der Regel frei von Baumbestand sind. Die exponierte Höhenlage wirkt sich günstig auf die Energieausbeute des Standortes aus. Eine extrem dichte Anordnung der Modulreihen ist aber nicht vorgesehen, um die ökologische Wertigkeit der Vegetation unter und zwischen den Modulreihen zu erhalten.

Bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Oberfläche einer Deponie wird dem Schutz der technischen Einrichtungen höchste Priorität eingeräumt. Dies betrifft in erster Linie den Schutz des Oberflächenabdichtungssystems.

 

IV.          Geplante Erweiterung der Photovoltaikanlage und Einbindung in die bestehende Naherholung

Die Erzeugung regenerativer Energien und die Einbindung in die Erholungslandschaft lassen ich an diesem Standort sehr gut verbinden.


 

1.    Geplante Erweiterung der Photovoltaikanlage

 

Abb 1.: Gestaltungsentwurf Deponie Hoxfeld aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan

 

Zur Förderung der Erreichung der o. g. Klimaschutzziele ist beabsichtigt, weitere Solarmodule im bereits genehmigten Bereich des Nordplateaus aufzustellen und auch die Flächen des Südplateaus und der Südböschung in einem Umfang von etwa 90.500 m² zur Errichtung von PV-Modulen zu nutzen.

In Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung hat die EGW daher die Genehmigungsplanung für die Erweiterung der PV-Anlage auf dem Deponiekörper um eine größer dimensionierte Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 12,5 MWp vorgenommen. Der durch die Anlage erzeugte Strom soll vollständig in das vorhandene Mittelspannungsnetz eingespeist werden. Auf diese Weise kann regenerative Energie vor Ort in der Region erzeugt werden und die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken können über abfallgebührenmindernde Effekte von dieser Form der Nachnutzung profitieren.

Die EGW hat das Vorhaben ebenfalls eng mit der Stadt Borken abgestimmt. Mit der Kreisverwaltung Borken wurden zudem erste Annahmen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung getroffen und mögliche Betreiber- und Finanzierungsmodelle erörtert.

Der Antrag zur Änderung der Plangenehmigung wurde der zuständigen Bezirksregierung Münster inzwischen zur Genehmigung vorgelegt. Die Netzanschlusszusage der Westnetz GmbH liegt vor und die erforderliche Artenschutzprüfung ist bereits im Frühjahr 2024 abgeschlossen worden. Das Anlagendesign und der Mindestabstand zum Gelände werden wie bisher eine Beweidung der Fläche durch Schafe zulassen.

Für die Inanspruchnahme einer EEG-Vergütung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf baulichen Anlagen hat die EGW zum 01.07.2024 vorsorglich auch für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ein Gebot im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur abgegeben.

Weitere Chancen für die Erzielung von Einspeiseerlösen über sog. Power Purchase Agreements („PPA“) sowie Direktvermarktung werden parallel von der EGW geprüft. Neben der erzielbaren Einspeisevergütung hängt die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zudem von den Investitionskosten ab. Nach vorliegenden Referenzwerten könnten sich die Investitionskosten auf ca. 7,7 Mio. € belaufen.

Mögliche Finanzierungsmodelle sollen voraussichtlich im Dezember im Kreistag des Kreises Borken beraten werden, wobei der Kreis Borken als Eigentümer möglichst Investor sein soll und dadurch die Erlöse der PV-Anlage sowohl dem Abfallgebührenhaushalt als auch dem Allgemeinen Haushalt zugeführt werden sollen.

Zeitnah soll eine europaweite Ausschreibung der Bauleistung erfolgen, in der im ersten Schritt in einem Teilnahmewettbewerb geeignete Anbieter ermittelt werden. Das Vergabeverfahren würde dann so ausgestaltet, dass (bei Bedarf) das Anlagendesign angepasst, aber auch das Vergabeverfahrens bei fehlender Wirtschaftlichkeit oder ablehnenden politischen Beschlüssen aufgehoben werden kann.

Eine finale Entscheidung über den Bau der Anlage soll dann abhängig von der Wirtschaftlichkeit des Ergebnisses und der politischen Beratungen Anfang 2025 getroffen werden. In den kommenden Monaten soll parallel die Feinkonzeptionierung des Höhenwanderweges erfolgen. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen für die Errichtung der PV-Anlage sowie das landschaftsgestalterische Konzept mit Anlage eines Höhenwanderweges (sh. Punkt 2) wird sich voraussichtlich über die Jahre 2025-2026 erstrecken.

 

2.    Einbindung in die bestehende Naherholung

Parallel zur landschaftspflegerischen Begleitplanung wurde bereits ein Konzeptentwurf für die landschaftsarchitektonische Gestaltung erstellt. Dieser beinhaltet die Einbindung in das Naherholungsgebiet Pröbsting mit teilweiser Öffnung der Deponie durch die Errichtung von Aussichts- und Erlebnispunkten sowie eines Höhenwegs (vgl. Abb. 2).

Abb 2.: Erster Konzeptentwurf für eine Einbindung in die bestehende Naherholung

 

Besonders die an der südlichen Hangkuppe gelegenen Erlebnispunkte und der Wanderweg ermöglichen sowohl Fernblicke in das südliche Münsterland als auch in die Niederung der Bocholter Aa. Zur Freihaltung der Blickbeziehungen sollen die Solarmodule auf dem Südhang abgesetzt und die Zaunanlagen mit standortheimischen Hecken begrünt werden (vgl. Abb. 3). 

 

 

Abb. 3: Möglicher Schnitt des Südhangs der Deponie (blau = PV-Module)

 

 

Entscheidungsalternativen:

 

Es bestehen keine Entscheidungsalternativen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die genauen Kosten für die dargestellte Nachnutzung der Deponie in Hoxfeld werden im weiteren Planungsprozess ermittelt werden und hängen hinsichtlich der PV-Anlage insbesondere von den Ausschreibungsergebnissen ab. Für die landschaftsarchitektonische Gestaltung werden auch Fördermöglichkeiten geprüft. Hinsichtlich der – abhängig vom gewählten Finanzierungs- und Betreibermodell – entstehenden finanziellen Auswirkungen für den Kreis Borken erfolgt eine weitere Beteiligung der Kreisgremien.

 

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Der Ausbau der regenerativen Energien trägt dazu bei, die Abhängigkeit vom Einsatz fossiler Brennstoffe sowie externer Energielieferungen zu reduzieren. Überdies wird der Treibhausgasausstoß reduziert. Die genauen Klimafolgen der dargestellten Nachnutzung der Deponie in Hoxfeld sollen im Rahmen des weiteren Planungsprozesses ermittelt werden.