Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur
Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird
zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1 Zuweisung / Statistik
Zum
31.08.2024 haben sich im Kreis Borken 24.500 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten.
Hiervon entfallen 5.575 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der
Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer der
Nicht-EU-Ausländer sind:
|
31.08.2024 |
2023 |
2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
3.003 |
2.923 |
2.918 |
2.873 |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
3.085 |
3.111 |
2.908 |
2.804 |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Ukraine |
5.015 |
4.478 |
3.457 |
142 |
124 |
116 |
111 |
125 |
127 |
118 |
Afrika* |
1.384 |
1.430 |
1.341 |
1.224 |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
7.740 |
7.915 |
7.257 |
6.610 |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
davon |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Syrien |
4.600 |
4.577 |
4.168 |
4.003 |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
Irak |
1.035 |
1.103 |
1.074 |
1.047 |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
Afghanistan |
1.487 |
1.477 |
1.266 |
862 |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
* Nur ABH
Borken
Zum Stichtag 31.08.2024 waren im Kreis Borken 666
Personen ausreisepflichtig, hiervon 147 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich
der Ausländerbehörde Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden
sich derzeit noch 1.490 Personen, hiervon 234 aus Bocholt. Nach Abschluss des
Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die
Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die
Ausländerbehörden zuständig. Im Jahr 2024 wurden bisher 79 Personen durch die
Ausländerbehörde Borken in ihr Heimatland zurückgeführt, 52 Personen sind
freiwillig ausgereist. Die Ausländerbehörde Bocholt führte 7 Personen zurück
und erfasste die freiwillige Ausreise von 15 Personen.
Die
Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge,
subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 71,6 % (Stand 29.09.2024)
erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren
liegen kreisweit bei 92,8 % (Stand 04.10.2024).
Nach den aktuellen Statistiken des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge gehören im bisherigen Berichtsjahr 2024 Syrien, Afghanistan und die
Türkei zu den zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Gesamtschutzquote bei den
Asylverfahren liegt aktuell für syrische Staatsangehörigen bei 84,2 %, für
afghanische Staatsangehörige bei 75,8 % und für türkische Staatsangehörige bei
9,6 %.
Seit der Einführung des
Chancenaufenthaltsrechts im Jahr 2023 wurde insgesamt 427
Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeitsdauer von 18 Monaten nach dieser
Grundlage erteilt, davon entfallen 91 auf die Ausländerbehörde Bocholt. Von
diesen Personen konnten bereits 88 in eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis
überführt werden. Für die verbleibenden Personen ist der Entscheidungsprozess
entweder noch nicht abgeschlossen, oder sie befinden sich weiterhin im Zeitraum
der 18-monatigen Gültigkeitsdauer ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts haben die Antragszahlen im Bereich der Einbürgerungen eine weitere Steigung erfahren. Diese Entwicklung hat sich in den vergangenen Monaten weiter verstärkt, sodass bis Ende September bereits 1078 Einbürgerungsanträge registriert werden konnten.
1.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag 01.10.2024 wurden durch das Kreisjugendamt
Borken 101 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) betreut.
Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 104. In der
Gesamtzahl sind auch 47 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der
Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut
werden.
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 01.10.2024 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
101 |
104 |
Stadtjugendamt Ahaus |
23 |
24 |
Stadtjugendamt Bocholt |
40 |
44 |
Stadtjugendamt Borken |
26 |
26 |
Stadtjugendamt Gronau |
29 |
29 |
Gesamt |
219 |
227 |
Zuletzt stieg die Zuweisungsquote langsam von 100 auf 104 für den Kreis Borken. Die Landesverteilstelle kündigt jedoch an, dass sich diese Situation schnell wieder ändern kann.
Es können freie Kapazitäten in Einrichtungen vorgehalten werden, welche der Landesverteilstelle entsprechend gemeldet wurden, sodass der Aufnahmeverpflichtung nachgekommen werden kann. Zuweisungen erfolgen derzeit, auf Grund von bestehenden Ortswünschen in der Verteilung der UMA, jedoch nur vereinzelt in den Kreis Borken.
Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können.
Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.
1.3 Bezahlkarte für Asylbewer/innen
Die Bezahlkarte für Asylbewerber ist seit dem 16.Mai 2024 in Kraft. Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an
Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der
Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken. Die
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die diese Karte einführt, wurde am
1.März 2024 beschlossen und nach Beratungen im
Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Die konkrete
Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt bei den einzelnen Bundesländern. Diese haben Mindeststandards festgelegt und ein Ausschreibungsverfahren
zur Einführung gestartet. Die Firma Dataport war mit dem geplanten
länderübergreifenden bargeldlosen Bezahlsystem für Flüchtlinge beauftragt
worden. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar darauf verständigt.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.
Der bundesweite
Start war für Herbst 2024 geplant. Doch der Start verzögert sich wegen einer
juristischen Auseinandersetzung um die Auftragsvergabe an die Firma Dataport
als den Dienstleister der Bezahlkarte. Einige Unternehmen und Organisationen
haben Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness des Verfahrens geäußert.
Die
Zuschlagserteilung war für Mitte Juli 2024 geplant, konnte aber wegen
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg zunächst nicht
erfolgen. Diese Einsprüche sind derweil von der Vergabekammer zurückgewiesen
worden. Das weitere Verfahren und ggf. weitere gerichtliche
Auseinandersetzungen bleiben aktuell abzuwarten.
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle
Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen.
Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark
gefordert.
Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum
30.09.2024 wurden 1703 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon
468 Anfragen für Ukrainisch/ Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem
Arabisch (508), Persische Sprachvarianten (184), Türkisch (113) und Kurdisch
(91).
Anfragen an den Sprachmittlerpool
wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (723),
Schulen (518), Kindertageseinrichtungen (93) und weiteren Institutionen (339)
gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich
ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 257
aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 59 verschiedene Sprachen zur
Verfügung stehen.
Grundidee des
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe
Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen
rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten
Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration
konstruktiv weiter zu entwickeln. Das Case Management ist aktuell mit 5,5 von 6
eingerichteten Stellen im Kreisgebiet besetzt. Die Case Managerinnen und Case
Manager wirken neben der Einzelfallarbeit, aktiv auf Systemebene und im
gesamten Netzwerk mit.
Seit
September 2024 wurden ca. 700 Personen (235 Fälle) ins KIM Case Management
aufgenommen, von denen derzeit 228 Personen aktiv begleitet werden. In allen
Kommunen des Kreises Borken wurden bereits Fälle im Case Management begleitet.
Auch Personen aus dem Bereich §104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht)
erhalten das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management.
Insgesamt konnten 77 Fälle bereits erfolgreich abgeschlossen und somit die Integration nachhaltig gestärkt werden. Darüber hinaus haben 22 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste.
Der Haushaltsentwurf des Landes sieht eine geringere Bereitstellung von Mitteln für das Kommunale Integrationsmanagement vor. Die konkreten Auswirkungen für den Kreis Borken sind derzeit noch nicht absehbar.
Das Landesprogramm KOMM-AN NRW ermöglicht allen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die Teilnahme, mit dem Ziel, das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe zu stärken und zu begleiten. Es unterstützt das beeindruckende bürgerliche Engagement in diesem Bereich.
Für den Kreis Borken beträgt die jährliche Fördersumme 161.100 €. Seit 2016 ist das Kommunale Integrationszentrum (KI) für die Beantragung und den Nachweis der Mittelverwendung zuständig.
Aktuell wurden 27 Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus dem Programmteil II beim KI eingereicht. Dieser Programmteil ist flexibel gestaltet und bietet den Zuwendungsempfängern vielfältige Möglichkeiten in vier Bausteinen. Die Mittel wurden für Ankommenstreffpunkte, die Begleitung von Geflüchteten, Sachausgaben und die Qualifizierung von Ehrenamtlichen verwendet.
Seit dem Förderjahr 2020 wurden in diesem Programmteil insgesamt: 792.660 € verausgabt.
Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € jährlich für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.
Im aktuellen Haushaltsentwurf des Landes ist die Förderung von KOMM-AN nicht mehr vorgesehen. Die geförderten Initiativen im Kreis Borken wurden in persönlichen Gesprächen durch Mitarbeitende des Kommunalen Integrationszentrums darüber informiert.
3. Integration in Bildung
Das Land NRW hat mit Erlass vom 24.06.2024 mitgeteilt, dass bei der Förderung der Brückenprojekte aufgrund der Haushaltslage eine Schwerpunktlegung auf den Erhalt bereits bestehender Brückenprojekte erforderlich war. Die Landesförderung für Brückenprojekte als niedrigschwellige Angebote für die erste Zeit des Ankommens ist seit 2015 nahezu unverändert geblieben. Der Kreis Borken hat sich über den Landkreistag NRW für eine Anpassung eingesetzt und bereits mit Beschluss vom 26.01.2023 bis dahin die Fördersätze aus eigenen Mitteln um 50% aufgestockt. Nach wie vor besteht im Kreisjugendamtsbezirk nur noch ein Brückenprojekt bei der Kath. Kirchengemeinde St. Otger in Stadtlohn mit bis zu 25 Plätzen. Aufgrund der neuen Fördersituation und der Auswirkungen des Fachkräftemangels ist eine Ausweitung von Brückenprojekten nicht mehr erreichbar.
Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Zum Ende des Kindergartenjahres 2023/24 ist für 295 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 108 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Ukraine und Afghanistan.
Für das Jahr 2024 wurde durch das Land NRW zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) die Förderhöchstsumme von 33.300 Euro bewilligt. Derzeit sind 8 Griffbereit- und 7 Rucksack Kita-Gruppen aktiv. (Stand 01.10.2024) Dabei unterliegt die Anzahl der Gruppen im Jahr Schwankungen, die sich dadurch ergeben, dass teilnehmende Eltern z.B. Plätze in Sprachkursen erhalten oder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Somit lösen sich Gruppen auf und es können dann bedarfsgerecht an anderen Standorten neue Gruppen eingerichtet werden.
Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.
Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Bezüglich der Verfügbarkeit von Schulplätzen kommt es weiterhin zu Engpässen. Generell kann die Situation in den Schulen als weiterhin sehr belastet beschrieben werden. Die verschärfte Situation vor den Sommerferien konnte gelöst werden und alle Kinder konnten zeitnah nach Schuljahresbeginn mit Schulplätzen versorgt werden. In Gronau konnte in enger Abstimmung mit Schulaufsicht, Schulträger, Kommunalen Integrationszentrum und Schule erstmalig eine Gruppe zur Alphabetisierung eingerichtet werden. Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt in Abstimmung mit der Schulaufsicht Lehrkräfte und Schulen in den langjährig bestehenden DaZ-Netzwerken.
4. Integration in den Arbeitsmarkt
Personen, die sich noch im laufenden
Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling
wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den
örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die
Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die
Arbeitsmarktintegration.
Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen
des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus
der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Juni 2022
wurden erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der
Ukraine“ im SGB II gezählt. Zum Stand 30.09.2024 erhalten nun 2.299 Geflüchtete
aus der Ukraine in 1.440 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
Die Entwicklung der SGB
II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend
dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des Personenkreises
„Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.
¢ Von den 2.299 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 71% als
erwerbsfähig; die übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren.
¢ Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 62% weiblich.
Das Jobcenter im
Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen bei ihrer beruflichen und
sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und
die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe
berücksichtigt.
§ Die Sprache spielt weiterhin eine große Rolle im Integrationsprozess:
Aktuell laufen 58 BAMF-Integrationskurse im Kreisgebiet – das ist ein
absoluter Spitzenwert. Bislang haben in 2024 (30.09.2024) rd. 1.300 Personen
aus dem SGB II-Rechtskreis einen Integrationskurs besucht.
Das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung ist
deutlich geringer. Hieran haben in 2024 bislang (30.09.2024) rd. 200 Menschen
teilgenommen. Zudem besuchten rd. 580 Personen sonstige Sprachkursangebote,
z.B. über die Volkshochschulen oder andere Anbieter.
§ Darüber hinaus nutzen Menschen mit Fluchthintergrund intensiv die
vorhandenen Maßnahmeangebote. Rd. 800 Personen haben in 2024 bislang an
aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell oder
Förderangebote in Anspruch genommen (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs-
und Fördermaßnahmen, Angebote für Jugendliche, Anerkennungsberatung).
§ Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt kann bzgl. der Menschen mit
Fluchthintergrund und insbesondere der Geflüchteten aus der Ukraine folgendes
berichtet werden:
Vermittlungsoffensive NRW
Wie bereits berichtet hat das MAGS NRW den
„Job-Turbo“ von Bundesarbeitsminister Heil für die kommunalen Jobcenter in eine
landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“
soll die Fokussierung nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchtete
erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird gebraucht!“ sollen
deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu deutlich
verbesserten Integrationsquoten führen.
Die
diesbezügliche Weisung des MAGS setzt u.a. eine Schwerpunktsetzung voraus, um
so eine besonders intensive Beratung eines bestimmten Personenkreises zu
gewährleisten.
-
Im
Kreis Borken stehen dabei zunächst Menschen mit Fluchthintergrund im Fokus, die
bereits einen Integrationskurs beendet haben oder in den nächsten Monaten
beenden werden. Mit diesen Personen wird der Beratungsprozess mit besonderer
Intensität fortgeführt mit dem Ziel der Vermittlung auf dem ersten
Arbeitsmarkt.
-
Zum
Stichtag 30.09.2024 wurden 770 Personen im Rahmen dieser Fokusgruppe betreut,
insgesamt im Verlauf der Vermittlungsoffensive 1.037. Von diesen konnten 298
Personen auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, rd. 300 befinden sich im
laufenden Beratungsprozess. Bei den Übrigen ist derzeit aus verschiedenen
Gründen keine Beschäftigungsaufnahme möglich, überwiegend aufgrund von weiterem
Sprach- oder Qualifizierungsbedarf.
Des
Weiteren sieht die MAGS-Weisung vor, mit allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mindestens ein persönliches Gespräch in Präsenz bis zum
30.11.2024 zu führen.
-
Das
bedeutet, dass nicht nur die intensive Betreuung der Fokusgruppe wichtig ist,
sondern auch das Regelgeschäft, also die Beratung und Betreuung aller
Kund/innen.
-
Zum
30.09.2024 lag der Anteil der durchgeführten Präsenzgespräche bei 89%, das ist
auch im Vergleich mit den anderen kommunalen Jobcentern ein sehr guter Wert.
Insgesamt
versucht das Jobcenter, im Rahmen der Vermittlungsoffensive Unternehmen auf
vielfältige Art anzusprechen und zu Personalthemen miteinander ins Gespräch zu
kommen. Zielrichtung ist dabei, auch Menschen mit nicht so guten
Startvoraussetzungen eine Beschäftigungschance zu ermöglichen.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE