Betreff
Stand der Integrationsarbeit und Entwicklung der Flüchtlingszahlen unter Berücksichtigung der ukrainischen Flüchtlinge
Vorlage
0291/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird

zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

 

Sachdarstellung:

 

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

 

1.1   Zuweisung / Statistik

 

Zum 31.08.2024 haben sich im Kreis Borken 24.500 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.575 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.

 

 

 

 

 

 

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

 

                       

31.08.2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

3.003

2.923

2.918

2.873

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

3.085

3.111

2.908

2.804

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Ukraine

5.015

4.478

3.457

142

124

116

111

125

127

118

Afrika*

1.384

1.430

1.341

1.224

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

7.740

7.915

7.257

6.610

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Syrien

4.600

4.577

4.168

4.003

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

Irak

1.035

1.103

1.074

1.047

1.008

995

951

924

922

262

Afghanistan

1.487

1.477

1.266

862

730

719

698

697

689

575

* Nur ABH Borken

 

Zum Stichtag 31.08.2024 waren im Kreis Borken 666 Personen ausreisepflichtig, hiervon 147 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch 1.490 Personen, hiervon 234 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig. Im Jahr 2024 wurden bisher 79 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in ihr Heimatland zurückgeführt, 52 Personen sind freiwillig ausgereist. Die Ausländerbehörde Bocholt führte 7 Personen zurück und erfasste die freiwillige Ausreise von 15 Personen.

 

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 71,6 % (Stand 29.09.2024) erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 92,8 % (Stand 04.10.2024).

Nach den aktuellen Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gehören im bisherigen Berichtsjahr 2024 Syrien, Afghanistan und die Türkei zu den zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Gesamtschutzquote bei den Asylverfahren liegt aktuell für syrische Staatsangehörigen bei 84,2 %, für afghanische Staatsangehörige bei 75,8 % und für türkische Staatsangehörige bei 9,6 %.

 

Seit der Einführung des Chancenaufenthaltsrechts im Jahr 2023 wurde insgesamt 427 Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeitsdauer von 18 Monaten nach dieser Grundlage erteilt, davon entfallen 91 auf die Ausländerbehörde Bocholt. Von diesen Personen konnten bereits 88 in eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis überführt werden. Für die verbleibenden Personen ist der Entscheidungsprozess entweder noch nicht abgeschlossen, oder sie befinden sich weiterhin im Zeitraum der 18-monatigen Gültigkeitsdauer ihrer Aufenthaltserlaubnis.

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts haben die Antragszahlen im Bereich der Einbürgerungen eine weitere Steigung erfahren. Diese Entwicklung hat sich in den vergangenen Monaten weiter verstärkt, sodass bis Ende September bereits 1078 Einbürgerungsanträge registriert werden konnten.

 


 

1.2  Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Zum Stichtag 01.10.2024 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 101 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 104. In der Gesamtzahl sind auch 47 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut werden.

 

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 01.10.2024 insgesamt betreut:

 

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

101

104

Stadtjugendamt Ahaus

23

24

Stadtjugendamt Bocholt

40

44

Stadtjugendamt Borken

26

26

Stadtjugendamt Gronau

29

29

Gesamt

219

227

 

Zuletzt stieg die Zuweisungsquote langsam von 100 auf 104 für den Kreis Borken. Die Landesverteilstelle kündigt jedoch an, dass sich diese Situation schnell wieder ändern kann.

 

Es können freie Kapazitäten in Einrichtungen vorgehalten werden, welche der Landesverteilstelle entsprechend gemeldet wurden, sodass der Aufnahmeverpflichtung nachgekommen werden kann. Zuweisungen erfolgen derzeit, auf Grund von bestehenden Ortswünschen in der Verteilung der UMA, jedoch nur vereinzelt in den Kreis Borken.

 

Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können.

 

Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.

 

 

1.3  Bezahlkarte für Asylbewer/innen

Die Bezahlkarte für Asylbewerber ist seit dem 16.Mai 2024 in Kraft. Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken. Die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die diese Karte einführt, wurde am 1.März 2024 beschlossen und nach Beratungen im Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt bei den einzelnen Bundesländern. Diese haben Mindeststandards festgelegt und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung gestartet. Die Firma Dataport war mit dem geplanten länderübergreifenden bargeldlosen Bezahlsystem für Flüchtlinge beauftragt worden. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar darauf verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.

Der bundesweite Start war für Herbst 2024 geplant. Doch der Start verzögert sich wegen einer juristischen Auseinandersetzung um die Auftragsvergabe an die Firma Dataport als den Dienstleister der Bezahlkarte. Einige Unternehmen und Organisationen haben Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness des Verfahrens geäußert.

Die Zuschlagserteilung war für Mitte Juli 2024 geplant, konnte aber wegen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg zunächst nicht erfolgen. Diese Einsprüche sind derweil von der Vergabekammer zurückgewiesen worden. Das weitere Verfahren und ggf. weitere gerichtliche Auseinandersetzungen bleiben aktuell abzuwarten.

 

 

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark gefordert.

Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum 30.09.2024 wurden 1703 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 468 Anfragen für Ukrainisch/ Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (508), Persische Sprachvarianten (184), Türkisch (113) und Kurdisch (91).

Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (723), Schulen (518), Kindertageseinrichtungen (93) und weiteren Institutionen (339) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 257 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 59 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen.

 

Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln. Das Case Management ist aktuell mit 5,5 von 6 eingerichteten Stellen im Kreisgebiet besetzt. Die Case Managerinnen und Case Manager wirken neben der Einzelfallarbeit, aktiv auf Systemebene und im gesamten Netzwerk mit.  

Seit September 2024 wurden ca. 700 Personen (235 Fälle) ins KIM Case Management aufgenommen, von denen derzeit 228 Personen aktiv begleitet werden. In allen Kommunen des Kreises Borken wurden bereits Fälle im Case Management begleitet. Auch Personen aus dem Bereich §104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) erhalten das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management.

Insgesamt konnten 77 Fälle bereits erfolgreich abgeschlossen und somit die Integration nachhaltig gestärkt werden. Darüber hinaus haben 22 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste.

Der Haushaltsentwurf des Landes sieht eine geringere Bereitstellung von Mitteln für das Kommunale Integrationsmanagement vor. Die konkreten Auswirkungen für den Kreis Borken sind derzeit noch nicht absehbar.

 

Das Landesprogramm KOMM-AN NRW ermöglicht allen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die Teilnahme, mit dem Ziel, das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe zu stärken und zu begleiten. Es unterstützt das beeindruckende bürgerliche Engagement in diesem Bereich.

Für den Kreis Borken beträgt die jährliche Fördersumme 161.100 €. Seit 2016 ist das Kommunale Integrationszentrum (KI) für die Beantragung und den Nachweis der Mittelverwendung zuständig.

Aktuell wurden 27 Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus dem Programmteil II beim KI eingereicht. Dieser Programmteil ist flexibel gestaltet und bietet den Zuwendungsempfängern vielfältige Möglichkeiten in vier Bausteinen. Die Mittel wurden für Ankommenstreffpunkte, die Begleitung von Geflüchteten, Sachausgaben und die Qualifizierung von Ehrenamtlichen verwendet.

Seit dem Förderjahr 2020 wurden in diesem Programmteil insgesamt: 792.660 € verausgabt.

Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € jährlich für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.

 

Im aktuellen Haushaltsentwurf des Landes ist die Förderung von KOMM-AN nicht mehr vorgesehen. Die geförderten Initiativen im Kreis Borken wurden in persönlichen Gesprächen durch Mitarbeitende des Kommunalen Integrationszentrums darüber informiert.

 

 

 

3.      Integration in Bildung

 

Das Land NRW hat mit Erlass vom 24.06.2024 mitgeteilt, dass bei der Förderung der Brückenprojekte aufgrund der Haushaltslage eine Schwerpunktlegung auf den Erhalt bereits bestehender Brückenprojekte erforderlich war. Die Landesförderung für Brückenprojekte als niedrigschwellige Angebote für die erste Zeit des Ankommens ist seit 2015 nahezu unverändert geblieben. Der Kreis Borken hat sich über den Landkreistag NRW für eine Anpassung eingesetzt und bereits mit Beschluss vom 26.01.2023 bis dahin die Fördersätze aus eigenen Mitteln um 50% aufgestockt. Nach wie vor besteht im Kreisjugendamtsbezirk nur noch ein Brückenprojekt bei der Kath. Kirchengemeinde St. Otger in Stadtlohn mit bis zu 25 Plätzen. Aufgrund der neuen Fördersituation und der Auswirkungen des Fachkräftemangels ist eine Ausweitung von Brückenprojekten nicht mehr erreichbar.

 

Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Zum Ende des Kindergartenjahres 2023/24 ist für 295 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 108 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Ukraine und Afghanistan.

 

Für das Jahr 2024 wurde durch das Land NRW zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) die Förderhöchstsumme von 33.300 Euro bewilligt. Derzeit sind 8 Griffbereit- und 7 Rucksack Kita-Gruppen aktiv. (Stand 01.10.2024) Dabei unterliegt die Anzahl der Gruppen im Jahr Schwankungen, die sich dadurch ergeben, dass teilnehmende Eltern z.B. Plätze in Sprachkursen erhalten oder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Somit lösen sich Gruppen auf und es können dann bedarfsgerecht an anderen Standorten neue Gruppen eingerichtet werden.

 

Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.

 

 

Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Bezüglich der Verfügbarkeit von Schulplätzen kommt es weiterhin zu Engpässen. Generell kann die Situation in den Schulen als weiterhin sehr belastet beschrieben werden. Die verschärfte Situation vor den Sommerferien konnte gelöst werden und alle Kinder konnten zeitnah nach Schuljahresbeginn mit Schulplätzen versorgt werden. In Gronau konnte in enger Abstimmung mit Schulaufsicht, Schulträger, Kommunalen Integrationszentrum und Schule erstmalig eine Gruppe zur Alphabetisierung eingerichtet werden. Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt in Abstimmung mit der Schulaufsicht Lehrkräfte und Schulen in den langjährig bestehenden DaZ-Netzwerken.

 

 

4.      Integration in den Arbeitsmarkt

 

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

 

Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Zum Stand 30.09.2024 erhalten nun 2.299 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.440 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

 

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.

 

Entwicklung

 

¢  Von den 2.299 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 71% als erwerbsfähig; die übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren.

¢  Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 62% weiblich.

 

 

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe berücksichtigt.

 

§  Die Sprache spielt weiterhin eine große Rolle im Integrationsprozess:

Aktuell laufen 58 BAMF-Integrationskurse im Kreisgebiet – das ist ein absoluter Spitzenwert. Bislang haben in 2024 (30.09.2024) rd. 1.300 Personen aus dem SGB II-Rechtskreis einen Integrationskurs besucht.

Das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung ist deutlich geringer. Hieran haben in 2024 bislang (30.09.2024) rd. 200 Menschen teilgenommen. Zudem besuchten rd. 580 Personen sonstige Sprachkursangebote, z.B. über die Volkshochschulen oder andere Anbieter.

 

§  Darüber hinaus nutzen Menschen mit Fluchthintergrund intensiv die vorhandenen Maßnahmeangebote. Rd. 800 Personen haben in 2024 bislang an aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell oder Förderangebote in Anspruch genommen (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs- und Fördermaßnahmen, Angebote für Jugendliche, Anerkennungsberatung).

 

§  Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt kann bzgl. der Menschen mit Fluchthintergrund und insbesondere der Geflüchteten aus der Ukraine folgendes berichtet werden:

 

  Vermittlungsoffensive NRW

Wie bereits berichtet hat das MAGS NRW den „Job-Turbo“ von Bundesarbeitsminister Heil für die kommunalen Jobcenter in eine landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“ soll die Fokussierung nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchtete erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird gebraucht!“ sollen deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu deutlich verbesserten Integrationsquoten führen.

 

Die diesbezügliche Weisung des MAGS setzt u.a. eine Schwerpunktsetzung voraus, um so eine besonders intensive Beratung eines bestimmten Personenkreises zu gewährleisten.

-        Im Kreis Borken stehen dabei zunächst Menschen mit Fluchthintergrund im Fokus, die bereits einen Integrationskurs beendet haben oder in den nächsten Monaten beenden werden. Mit diesen Personen wird der Beratungsprozess mit besonderer Intensität fortgeführt mit dem Ziel der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

-        Zum Stichtag 30.09.2024 wurden 770 Personen im Rahmen dieser Fokusgruppe betreut, insgesamt im Verlauf der Vermittlungsoffensive 1.037. Von diesen konnten 298 Personen auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, rd. 300 befinden sich im laufenden Beratungsprozess. Bei den Übrigen ist derzeit aus verschiedenen Gründen keine Beschäftigungsaufnahme möglich, überwiegend aufgrund von weiterem Sprach- oder Qualifizierungsbedarf.

 

Des Weiteren sieht die MAGS-Weisung vor, mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens ein persönliches Gespräch in Präsenz bis zum 30.11.2024 zu führen.

-        Das bedeutet, dass nicht nur die intensive Betreuung der Fokusgruppe wichtig ist, sondern auch das Regelgeschäft, also die Beratung und Betreuung aller Kund/innen.

-        Zum 30.09.2024 lag der Anteil der durchgeführten Präsenzgespräche bei 89%, das ist auch im Vergleich mit den anderen kommunalen Jobcentern ein sehr guter Wert.

 

Insgesamt versucht das Jobcenter, im Rahmen der Vermittlungsoffensive Unternehmen auf vielfältige Art anzusprechen und zu Personalthemen miteinander ins Gespräch zu kommen. Zielrichtung ist dabei, auch Menschen mit nicht so guten Startvoraussetzungen eine Beschäftigungschance zu ermöglichen.

 


Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE