Betreff
Naturpark Hohe Mark: Abschluss einer Verpflichtungserklärung mit der kvw
Vorlage
0292/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung gegenüber der kvw wird zugestimmt.

 


Sachdarstellung:

Der Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland e.V. beschäftigt eigene Mitarbeitende. Die Abrechnung erfolgt durch die Gemeinde Raesfeld, die die Mitarbeitenden u.a. auch bei der kvw-Zusatzversorgung anmeldete und entsprechende Beitragszahlungen entrichtete. 

Die kvw (Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe) stellte nunmehr jedoch fest, dass dieses so nicht statthaft ist. Der Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland e.V. muss vielmehr selbst Mitglied bei der kvw werden.

 

„Mitglieder der Kasse können nach § 3 kvw-Satzung

·         die Gemeinden und Gemeindeverbände,

·         andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

·         Verbände von Körperschaften des öffentlichen Rechts,

·         juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften und

·         die Fraktionen kommunaler Vertretungen

sein, sofern sie ihren Sitz im Geschäftsbereich der Kasse haben. Der Geschäftsbereich der Kasse erstreckt sich auf das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

 

Juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften können nur dann Mitglied werden, wenn

·         sie kommunale Aufgaben erfüllen,

·         ihr dauernder Bestand gesichert erscheint und

·         die Folgen einer Insolvenz gegenüber der Kasse als abgesichert anzusehen sind.“

 

Bei dem Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland e.V. scheitere es nach Prüfung durch die kvw an der Absicherung im Falle einer Insolvenz. Demnach hätten die Mitarbeitenden gar nicht bei der kvw-Zusatzversorgung versichert werden dürfen.

 

Diese Erkenntnis führte dazu, dass in Verträgen für neue Mitarbeitende private Altersvorsorgen installiert werden.

 

Lediglich für vier Bestandsmitarbeitende ist nun der Umgang mit der bisherigen Zusatzvorsorge bei der kvw zu klären. Die kvw benötigt eine Absicherung im Falle einer drohenden Insolvenz des Naturparks, dann könne die Zusatzversorgung fortgeführt werden. Dies kann über eine Verpflichtungserklärung erfolgen: Die Mitgliedskommunen, die im Satzungsgebiet Westfalen-Lippe liegen (Kreise Borken, Recklinghausen, Coesfeld) verpflichten sich damit, die Aufgaben und die Pflichtversicherungen des Arbeitgebers Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland e.V. fortzusetzen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Naturparks vier Mitarbeitende bei den genannten Kommunen weiterbeschäftigt werden müssen.

 

Nach Zustimmung durch den Kreistag soll die in der Anlage beigefügte Verpflichtungserklärung zu dem genannten Zweck auch vom Kreis Borken unterschrieben werden.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung gegenüber der kvw wird nicht zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Falle einer Insolvenz sind vier Mitarbeitende des Naturparks von den Kommunen zu übernehmen. Die betroffenen Personen sind wie folgt eingruppiert:

 

Name

Geb.Datum

Wochenstunden

Entgeltgruppe

Stufe

B.B.

03.05.1969

39

13

6

C.C.

11.10.1976

20

9c

4

E.E.

16.10.1961

20

8

5

F.F.

10.07.1971

39

10

4

 

Eine Insolvenz des Naturparks ist aufgrund der eigenen Mitgliedschaft der genannten Kommunen in dem Verein (zzgl. Kreis Wesel, der nicht im Einzugsgebiet der kvw liegt) sehr unwahrscheinlich, sodass voraussichtlich eine Personalübernahme nicht stattfinden muss und daher haushaltswirksame Rückstellungen nicht zu bilden sind.