Der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung gegenüber der
kvw wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
Der Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland e.V. beschäftigt
eigene Mitarbeitende. Die Abrechnung erfolgt durch die Gemeinde Raesfeld, die
die Mitarbeitenden u.a. auch bei der kvw-Zusatzversorgung anmeldete und
entsprechende Beitragszahlungen entrichtete.
Die kvw (Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe) stellte nunmehr jedoch fest, dass dieses so nicht statthaft ist. Der Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland e.V. muss vielmehr selbst Mitglied bei der kvw werden.
„Mitglieder der
Kasse können nach § 3 kvw-Satzung
·
die Gemeinden und Gemeindeverbände,
·
andere Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
·
Verbände von
Körperschaften des öffentlichen Rechts,
·
juristische Personen
des privaten Rechts und Personengesellschaften und
·
die Fraktionen
kommunaler Vertretungen
sein, sofern sie
ihren Sitz im Geschäftsbereich der Kasse haben. Der Geschäftsbereich der Kasse
erstreckt sich auf das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Juristische
Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften können nur dann
Mitglied werden, wenn
·
sie kommunale Aufgaben
erfüllen,
·
ihr dauernder Bestand
gesichert erscheint und
·
die Folgen einer
Insolvenz gegenüber der Kasse als abgesichert anzusehen sind.“
Bei dem Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland e.V. scheitere es nach Prüfung durch die kvw an der Absicherung im Falle einer Insolvenz. Demnach hätten die Mitarbeitenden gar nicht bei der kvw-Zusatzversorgung versichert werden dürfen.
Diese Erkenntnis führte dazu, dass in Verträgen für neue Mitarbeitende private Altersvorsorgen installiert werden.
Lediglich für vier Bestandsmitarbeitende ist nun der Umgang mit der bisherigen Zusatzvorsorge bei der kvw zu klären. Die kvw benötigt eine Absicherung im Falle einer drohenden Insolvenz des Naturparks, dann könne die Zusatzversorgung fortgeführt werden. Dies kann über eine Verpflichtungserklärung erfolgen: Die Mitgliedskommunen, die im Satzungsgebiet Westfalen-Lippe liegen (Kreise Borken, Recklinghausen, Coesfeld) verpflichten sich damit, die Aufgaben und die Pflichtversicherungen des Arbeitgebers Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland e.V. fortzusetzen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Naturparks vier Mitarbeitende bei den genannten Kommunen weiterbeschäftigt werden müssen.
Nach Zustimmung durch den Kreistag soll die in der Anlage beigefügte Verpflichtungserklärung zu dem genannten Zweck auch vom Kreis Borken unterschrieben werden.
Entscheidungsalternative(n):
Der Unterzeichnung
der Verpflichtungserklärung gegenüber der kvw wird nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Falle einer Insolvenz sind vier Mitarbeitende des
Naturparks von den Kommunen zu übernehmen. Die betroffenen Personen sind wie
folgt eingruppiert:
Name |
Geb.Datum |
Wochenstunden |
Entgeltgruppe |
Stufe |
B.B. |
03.05.1969 |
39 |
13 |
6 |
C.C. |
11.10.1976 |
20 |
9c |
4 |
E.E. |
16.10.1961 |
20 |
8 |
5 |
F.F. |
10.07.1971 |
39 |
10 |
4 |
Eine Insolvenz des Naturparks ist aufgrund der eigenen Mitgliedschaft der genannten Kommunen in dem Verein (zzgl. Kreis Wesel, der nicht im Einzugsgebiet der kvw liegt) sehr unwahrscheinlich, sodass voraussichtlich eine Personalübernahme nicht stattfinden muss und daher haushaltswirksame Rückstellungen nicht zu bilden sind.