Betreff
Umsetzung SGB II im Kreis Borken - aktueller Sachstand SGB II
Vorlage
0302/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt den SGB II-Sachstandsbericht zum 30.09.2024 zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

SGB II, SGB III

 

1.      Aktuelle Entwicklung im Kreis Borken

1.1       Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt

Im Kreis Borken waren im September weniger Menschen arbeitslos als noch im August dieses Jahres. Mit 10.603 Personen waren es 455 Personen weniger als zuletzt. Der Blick auf die Arbeitslosenquote zeigt einen Rückgang um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vormonat. So liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 4,7 Prozent.

Besonders in der Personengruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, also Menschen zwischen 15 und unter 25 Jahren, zeigte sich Bewegung am Arbeitsmarkt. Hier sank die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat um 220 Personen oder 14,3 Prozent, sodass aktuell 1.319 Jugendliche arbeitslos gemeldet sind. Viele junge Menschen, die sich nach dem Ausbildungsende in den letzten Monaten arbeitslos melden mussten, konnten inzwischen eine neue Anstellung oder eine andere Alternative finden. Dementsprechend ist die Arbeitslosenquote in dieser Personengruppe gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozentpunkte gesunken und liegt jetzt bei 4,7 Prozent.

Die Nachfrage nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bei den Arbeitgebern aktuell leicht gedämpft. So meldeten die Verantwortlichen von Unternehmen und Verwaltungen im September 332 neue freie Stellen und damit 193 weniger als im Vormonat. Gut ausgebildete Fachkräfte werden jedoch immer noch von vielen Betrieben dringend gesucht. Aktuell sind 3.601 freie Stellen bei der Arbeitsagentur für das Kreisgebiet gemeldet, ein Großteil davon für Fachkräfte.

 

Im September ist die Zahl der SGB II-Arbeitslosen (als Teil der Arbeitslosen insgesamt) mit -191 Personen erstmalig in diesem Jahr merklich gesunken. Hier zeigt sich wie auch bei den Arbeitslosenzahlen insgesamt die saisontypische Herbstbelebung. Auch hier greift der Effekt, dass Jugendliche, die sich nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung arbeitslos melden, schnell eine neue Anstellung finden. Im September 2024 waren 6.748 Personen als SGB II-Arbeitslose registriert. Im Vergleich mit dem Vorjahr setzt sich der Aufwärtstrend bei den Arbeitslosenzahlen weiterhin stetig fort. Gegenüber September 2023 liegt die Zahl der Arbeitslosen im September 2024 mit einem Plus von 511 Personen weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau. Die SGB II-Arbeitslosenquote sinkt nach einem Anstieg im August nun wieder auf 3,0%.

 

 

1.2      Hilfebedarf im Rechtskreis SGB II

Bedarfsgemeinschaften:

Analog zur Zahl der Arbeitslosen zeigt sich auch beim SGB II-Hilfebedarf im September ein Rückgang um 53 BGs. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im September ebenfalls um 59 Personen, gesunken.

 

Damit haben damit im September 2024 insgesamt 17.082 Leistungsberechtigte in 8.739 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten:

¢  Insgesamt 12.121 der Leistungsberechtigten gelten als erwerbsfähig; der Anteil der Männer beträgt 48%, der Anteil der Frauen 52 %.

¢  Mit Blick auf die Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34% den größten Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd. 20%.

 

 

1.3      Geflüchtete aus der Ukraine

Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Zum Stand 30.09.2024 erhalten nun 2.299 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.440 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

¢  Von den 2.299 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 71% als erwerbsfähig; die übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren.

¢  Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 62% weiblich.

 

 

1.4      Vermittlungsoffensive NRW

Wie bereits berichtet hat das MAGS NRW den „Job-Turbo“ von Bundesarbeitsminister Heil für die kommunalen Jobcenter in eine landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“ soll die Fokussierung nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchtete erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird gebraucht!“ sollen deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu deutlich verbesserten Integrationsquoten führen.

 

Die diesbezügliche Weisung des MAGS setzt u.a. eine Schwerpunktsetzung voraus, um so eine besonders intensive Beratung eines bestimmten Personenkreises zu gewährleisten.

-        Im Kreis Borken stehen dabei zunächst Menschen mit Fluchthintergrund im Fokus, die bereits einen Integrationskurs beendet haben oder in den nächsten Monaten beenden werden. Mit diesen Personen wird der Beratungsprozess mit besonderer Intensität fortgeführt mit dem Ziel der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

-        Zum Stichtag 30.09.2024 wurden 770 Personen im Rahmen dieser Fokusgruppe betreut, insgesamt im Verlauf der Vermittlungsoffensive 1.037. Von diesen konnten 298 Personen auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, rd. 300 befinden sich im laufenden Beratungsprozess. Bei den Übrigen ist derzeit aus verschiedenen Gründen keine Beschäftigungsaufnahme möglich, überwiegend aufgrund von weiterem Sprach- oder Qualifizierungsbedarf.

 

Des Weiteren sieht die MAGS-Weisung vor, mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens ein persönliches Gespräch in Präsenz bis zum 30.11.2024 zu führen.

-        Das bedeutet, dass nicht nur die intensive Betreuung der Fokusgruppe wichtig ist, sondern auch das Regelgeschäft, also die Beratung und Betreuung aller Kund/innen.

-        Zum 30.09.2024 lag der Anteil der durchgeführten Präsenzgespräche bei 89%, das ist auch im Vergleich mit den anderen kommunalen Jobcentern ein sehr guter Wert.

 

Insgesamt versucht das Jobcenter, im Rahmen der Vermittlungsoffensive Unternehmen auf vielfältige Art anzusprechen und zu Personalthemen miteinander ins Gespräch zu kommen. Zielrichtung ist dabei, auch Menschen mit nicht so guten Startvoraussetzungen eine Beschäftigungschance zu ermöglichen.

 


 

2.      Umsetzung der Budgetplanung 2024

2.1      Budgetsituation

Lt. Eingliederungsmittel-VO wurden dem Jobcenter im Kreis Borken zunächst insgesamt 26,64 Mio. € Gesamtbudget in Aussicht gestellt (+ 0,6 Mio. € im Vergleich zu 2023). Details zu den Rahmenbedingungen und Auswirkungen sind der "Budgetplanung 2024" zu entnehmen.

§  Ende Januar hat dann das BMAS völlig überraschend darüber informiert, dass die Inanspruchnahme von Haushaltsresten von bisher 600 Mio. € auf nun 1,35 Mrd. € erhöht wurde. Das bedeutet für den Kreis Borken zusätzliche Mittel von rd. 2 Mio. €.

§  Mit diesem Geld konnte nicht gerechnet werden. Vielmehr wurde im ganzen laufenden Jahr 2023 von deutlichen Reduzierungen der Budgets gewarnt, die zuletzt aufgrund der Haushaltskonsolidierungen auch wahrscheinlich waren.

§  So wurden sämtliche Planungen auf die zunächst bekannte Budgetausstattung ausgerichtet. Im Eingliederungsbereich gibt es aktuell keine Bedarfslage, für die diese zusätzlichen Mittel eingesetzt werden können.

 

Detailinformationen zum Budget 2025 werden im Rahmen der Budgetplanung 2025 dargestellt.

 

 

2.2      Personalaufwendungen

Bei den Personal- und Verwaltungskosten wurde der Mittelbedarf neu kalkuliert: Auf Grundlage der aktuellen Stellenbesetzung sowie einer Anpassung des Aufwands pro VZÄ ergibt sich für die aktuelle Personalausstattung insgesamt ein Mittelbedarf von 17,3 Mio. €. Damit liegt der vrs. Mittelbedarf um rd. 08. Mio.€ unter dem Planungsansatz.

 

 

2.3      Eingliederungsleistungen

Der Mittelbedarf für Eingliederungsleistungen wurde für das Jahr 2024 mit 8,32 Mio. € kalkuliert und bleibt zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Budgetplanung nahezu unverändert. Insgesamt liegt der Mittelbedarf rd. 250.000 € unterhalb des Planungsansatzes.

 

 

2.4      Integrationen in den Arbeitsmarkt

Zum Stichtag 30.09.2024 wurden bislang nachfolgende Integrationen in den Arbeitsmarkt erfasst:[1]

 


 

Weitere Differenzierung der Integrationsdaten:

 

 

2.5      Menschen mit Fluchthintergrund, u.a. aus der Ukraine

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe berücksichtigt.

Die Sprache spielt weiterhin eine große Rolle im Integrationsprozesse:

§  Aktuell laufen 58 BAMF-Integrationskurse im Kreisgebiet – das ist ein absoluter Spitzenwert. Bislang haben in 2024 (30.09.2024) rd. 1.300 Personen aus dem SGB II-Rechtskreis einen Integrationskurs besucht.

§  Das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung ist deutlich geringer. Hieran haben in 2024 bislang (30.09.2024) rd. 200 Menschen teilgenommen. Zudem besuchten rd. 580 Personen sonstige Sprachkursangebote, z.B. über die Volkshochschulen oder andere Anbieter.

 

Darüber hinaus nutzen Menschen mit Fluchthintergrund intensiv die vorhandenen Maßnahmeangebote:

§  Rd. 800 Personen haben in 2024 bislang an aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell oder Förderangebote in Anspruch genommen (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs-und Fördermaßnahmen, Angebote für Jugendliche, Anerkennungsberatung).

 


 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 

Finanzielle Auswirkungen:            

Nein

 

Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.



[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten z.T. mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.