Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt
den SGB II-Sachstandsbericht zum 30.09.2024 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
SGB II, SGB III
1. Aktuelle Entwicklung im Kreis Borken
1.1
Arbeitslosigkeit
und Arbeitsmarkt
Im Kreis
Borken waren im September weniger Menschen arbeitslos als noch im August dieses
Jahres. Mit 10.603 Personen waren es 455 Personen weniger als zuletzt. Der
Blick auf die Arbeitslosenquote zeigt einen Rückgang um 0,2 Prozentpunkte
gegenüber dem Vormonat. So liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 4,7 Prozent.
Besonders in
der Personengruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, also Menschen
zwischen 15 und unter 25 Jahren, zeigte sich Bewegung am Arbeitsmarkt. Hier
sank die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat um 220 Personen oder 14,3
Prozent, sodass aktuell 1.319 Jugendliche arbeitslos gemeldet sind. Viele junge
Menschen, die sich nach dem Ausbildungsende in den letzten Monaten arbeitslos
melden mussten, konnten inzwischen eine neue Anstellung oder eine andere
Alternative finden. Dementsprechend ist die Arbeitslosenquote in dieser
Personengruppe gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozentpunkte gesunken und liegt
jetzt bei 4,7 Prozent.
Die Nachfrage nach neuen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bei den Arbeitgebern aktuell leicht
gedämpft. So meldeten die Verantwortlichen von Unternehmen und Verwaltungen im
September 332 neue freie Stellen und damit 193 weniger als im Vormonat. Gut
ausgebildete Fachkräfte werden jedoch immer noch von vielen Betrieben dringend
gesucht. Aktuell sind 3.601 freie Stellen bei der Arbeitsagentur für das
Kreisgebiet gemeldet, ein Großteil davon für Fachkräfte.
Im
September ist die Zahl der SGB
II-Arbeitslosen (als Teil der Arbeitslosen insgesamt) mit -191 Personen
erstmalig in diesem Jahr merklich gesunken. Hier zeigt sich wie auch bei den
Arbeitslosenzahlen insgesamt die saisontypische Herbstbelebung. Auch hier
greift der Effekt, dass Jugendliche, die sich nach erfolgreich abgeschlossener
Ausbildung arbeitslos melden, schnell eine neue Anstellung finden. Im September
2024 waren 6.748 Personen als SGB II-Arbeitslose registriert. Im Vergleich mit
dem Vorjahr setzt sich der Aufwärtstrend bei den Arbeitslosenzahlen weiterhin
stetig fort. Gegenüber September 2023 liegt die Zahl der Arbeitslosen im
September 2024 mit einem Plus von 511 Personen weiterhin auf einem deutlich
höheren Niveau.
Die SGB II-Arbeitslosenquote sinkt nach einem Anstieg im August nun wieder auf
3,0%.
1.2
Hilfebedarf
im Rechtskreis SGB II
Bedarfsgemeinschaften:
Analog zur Zahl der Arbeitslosen zeigt sich auch beim SGB
II-Hilfebedarf im September ein Rückgang um 53 BGs. Die Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten ist im September ebenfalls um 59 Personen, gesunken.
Damit haben damit im September 2024 insgesamt 17.082
Leistungsberechtigte in 8.739 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für
Arbeitsuchende erhalten:
¢
Insgesamt 12.121 der Leistungsberechtigten gelten als
erwerbsfähig; der Anteil der Männer beträgt 48%, der Anteil der Frauen 52 %.
¢ Mit
Blick auf die Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34%
den größten Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd.
20%.
1.3
Geflüchtete
aus der Ukraine
Im Juni 2022 wurden
erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im
SGB II gezählt. Zum Stand 30.09.2024 erhalten nun 2.299 Geflüchtete aus der
Ukraine in 1.440 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
¢ Von den 2.299 Leistungsberechtigten aus der Ukraine
gelten 71% als erwerbsfähig; die übrigen sind überwiegend Kinder unter 15
Jahren.
¢ Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 62% weiblich.
1.4
Vermittlungsoffensive
NRW
Wie
bereits berichtet hat das MAGS NRW den „Job-Turbo“ von Bundesarbeitsminister Heil für die
kommunalen Jobcenter in eine landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im
Unterschied zum „Job-Turbo“ soll die Fokussierung nicht ausschließlich auf
(ukrainische) Geflüchtete erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird
gebraucht!“ sollen deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu
deutlich verbesserten Integrationsquoten führen.
Die
diesbezügliche Weisung des MAGS setzt u.a. eine Schwerpunktsetzung voraus, um
so eine besonders intensive Beratung eines bestimmten Personenkreises zu
gewährleisten.
-
Im
Kreis Borken stehen dabei zunächst Menschen mit Fluchthintergrund im Fokus, die
bereits einen Integrationskurs beendet haben oder in den nächsten Monaten
beenden werden. Mit diesen Personen wird der Beratungsprozess mit besonderer
Intensität fortgeführt mit dem Ziel der Vermittlung auf dem ersten
Arbeitsmarkt.
-
Zum Stichtag 30.09.2024 wurden 770 Personen im Rahmen dieser
Fokusgruppe betreut, insgesamt im Verlauf der Vermittlungsoffensive 1.037. Von
diesen konnten 298 Personen auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, rd. 300
befinden sich im laufenden Beratungsprozess. Bei den Übrigen ist derzeit aus
verschiedenen Gründen keine Beschäftigungsaufnahme möglich, überwiegend
aufgrund von weiterem Sprach- oder Qualifizierungsbedarf.
Des Weiteren sieht die MAGS-Weisung vor, mit allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens ein persönliches Gespräch in
Präsenz bis zum 30.11.2024 zu führen.
-
Das
bedeutet, dass nicht nur die intensive Betreuung der Fokusgruppe wichtig ist,
sondern auch das Regelgeschäft, also die Beratung und Betreuung aller
Kund/innen.
-
Zum
30.09.2024 lag der Anteil der durchgeführten Präsenzgespräche bei 89%, das ist
auch im Vergleich mit den anderen kommunalen Jobcentern ein sehr guter Wert.
Insgesamt versucht das
Jobcenter, im Rahmen der Vermittlungsoffensive Unternehmen auf vielfältige Art
anzusprechen und zu Personalthemen miteinander ins Gespräch zu kommen.
Zielrichtung ist dabei, auch Menschen mit nicht so guten Startvoraussetzungen
eine Beschäftigungschance zu ermöglichen.
2.
Umsetzung der Budgetplanung
2024
2.1 Budgetsituation
Lt.
Eingliederungsmittel-VO wurden dem Jobcenter im Kreis Borken zunächst insgesamt
26,64 Mio. € Gesamtbudget in Aussicht gestellt (+ 0,6 Mio. € im Vergleich
zu 2023). Details zu den Rahmenbedingungen und Auswirkungen sind der
"Budgetplanung 2024" zu entnehmen.
§ Ende Januar hat dann
das BMAS völlig überraschend darüber informiert, dass die Inanspruchnahme von
Haushaltsresten von bisher 600 Mio. € auf nun 1,35 Mrd. € erhöht wurde. Das
bedeutet für den Kreis Borken zusätzliche Mittel von rd. 2 Mio. €.
§ Mit
diesem Geld konnte nicht gerechnet werden. Vielmehr wurde im ganzen laufenden
Jahr 2023 von deutlichen Reduzierungen der Budgets gewarnt, die zuletzt
aufgrund der Haushaltskonsolidierungen auch wahrscheinlich waren.
§ So
wurden sämtliche Planungen auf die zunächst bekannte Budgetausstattung
ausgerichtet. Im Eingliederungsbereich gibt es aktuell keine Bedarfslage, für
die diese zusätzlichen Mittel eingesetzt werden können.
Detailinformationen zum Budget 2025 werden im
Rahmen der Budgetplanung 2025 dargestellt.
2.2 Personalaufwendungen
Bei den Personal- und Verwaltungskosten wurde der
Mittelbedarf neu kalkuliert: Auf Grundlage der aktuellen Stellenbesetzung sowie
einer Anpassung des Aufwands pro VZÄ ergibt sich für die aktuelle
Personalausstattung insgesamt ein Mittelbedarf von 17,3 Mio. €. Damit
liegt der vrs. Mittelbedarf um rd. 08. Mio.€ unter dem Planungsansatz.
2.3 Eingliederungsleistungen
Der Mittelbedarf für Eingliederungsleistungen wurde für das
Jahr 2024 mit 8,32 Mio. € kalkuliert und bleibt zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der
Budgetplanung nahezu unverändert. Insgesamt liegt der Mittelbedarf rd. 250.000
€ unterhalb des Planungsansatzes.
2.4 Integrationen in den Arbeitsmarkt
Zum Stichtag 30.09.2024 wurden bislang nachfolgende
Integrationen in den Arbeitsmarkt erfasst:[1]
Weitere Differenzierung der
Integrationsdaten:
2.5
Menschen
mit Fluchthintergrund, u.a. aus der Ukraine
Das
Jobcenter im Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen bei ihrer
beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen
Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und
Handlungsbedarfe berücksichtigt.
Die
Sprache spielt weiterhin eine große Rolle im Integrationsprozesse:
§ Aktuell laufen 58 BAMF-Integrationskurse im
Kreisgebiet – das ist ein absoluter Spitzenwert. Bislang haben in 2024
(30.09.2024) rd. 1.300 Personen aus dem SGB II-Rechtskreis einen
Integrationskurs besucht.
§ Das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung ist
deutlich geringer. Hieran haben in 2024 bislang (30.09.2024) rd. 200 Menschen
teilgenommen. Zudem besuchten rd. 580 Personen sonstige Sprachkursangebote,
z.B. über die Volkshochschulen oder andere Anbieter.
Darüber
hinaus nutzen Menschen mit Fluchthintergrund intensiv die vorhandenen
Maßnahmeangebote:
§ Rd. 800 Personen haben in 2024 bislang an
aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell oder
Förderangebote in Anspruch genommen (z.B. betriebliches Praktikum,
Beratungs-und Fördermaßnahmen, Angebote für Jugendliche, Anerkennungsberatung).
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss
ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.
[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten z.T. mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.