Die Ergebnisse des Controllingberichtes zum 30.09.2024 werden zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)

Sachdarstellung:

Die in der Haushaltsplanung dargestellten Finanz- und Leistungsdaten unterliegen einer regelmäßigen Berichtspflicht seitens der Budgetverantwortlichen.

Die wesentlichen Abweichungen bei den Kennzahlen sowie zu der Ergebnisplanung sind in den beigefügten Controllingberichten dargestellt.