Betreff
Sachstand und weiteres Vorgehen im Maßnahmensteckbrief "ÜT 5 Klimafolgenanpassung im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung" des Klimaschutzkonzeptes 3.0
hier: Beratung des Entwurfs der katalogartigen Zusammenstellung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
Vorlage
0338/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Die Ausführungen zum bisherigen Vorgehen im Maßnahmensteckbrief ÜT 5 „Klimafolgenanpassung im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung" des Klimaschutzkonzeptes 3.0 werden zur Kenntnis genommen.
  2. Dem Entwurf der katalogartigen Zusammenstellung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung wird zugestimmt [mit folgenden Anpassungen: …].
  3. Die Umsetzung der Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung gemäß katalogartiger Zusammenstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Ressourcenbereitstellung im Rahmen der jährlichen Kreishaushalte.

4.      Im Sinne eines Klimafolgenanpassungskonzeptes erfolgt das Monitoring und Controlling der kreiseigenen Klimafolgenanpassungsmaßnahmen auf Grundlage des Katalogs. Die bedarfsgerechte Begleitung erfolgt durch die interfraktionelle Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

 



Sachdarstellung:

I. Ausgangssituation

Im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept 3.0 (KSK 3.0) ist im Maßnahmensteckbrief ÜT 5 „Klimafolgenanpassung im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung“ festgehalten worden, dass die Klimafolgenanpassung ein fachbereichsübergreifend relevantes Thema der Kreisverwaltung ist. Die zum Teil noch schwer abzuschätzenden Folgen des Klimawandels bergen eine Vielzahl von Herausforderungen, die sich auf die Zuständigkeitsbereiche des Kreises Borken auswirken. Unterschiedliche Wechselwirkungen machen es dabei notwendig, die Auswirkungen des Klimawandels fachbereichsübergreifend zu betrachten und ggf. partiell auch verschiedene Themen kooperativ zu bearbeiten.

Um ein verwaltungsintern abgestimmtes Handeln zu ermöglichen, ist mit dem Maßnahmensteckbrief ÜT 5 im KSK 3.0 beschlossen worden, einen strukturierten Prozess anzustoßen, innerhalb dessen die umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen der Facheinheiten der Kreisverwaltung erfasst und in einer katalogartigen Zusammenstellung (nachfolgend: „Katalog“) zusammengeführt werden. Die hieraus generierte katalogartige Zusammenstellung sollte von der Struktur an das etablierte Energiepolitische Arbeitsprogramm angelehnt werden und im Sinne eines Klimafolgenanpassungskonzeptes das Monitoring und Controlling der kreiseigenen Klimafolgenanpassungsmaßnahmen ermöglichen.

Der Katalog fungiert insofern als Klimafolgenanpassungskonzept und ist als lebendiges Dokument zu verstehen, das regelmäßig fortgeschrieben werden kann. Diesem Grundgedanken folgt auch die im Maßnahmensteckbrief ÜT 5 des KSK 3.0 hinterlegte Meilensteinplanung:

1.      Abstimmung über die Struktur der katalogartigen Zusammenstellung

der Klimaanpassungsmaßnahmen

2.      Erstellung des Katalogs

3.      Kontinuierliche Fortführung und Aktualisierung des Katalogs

4.      Kontinuierliche Abstimmung mit den Facheinheiten zu facheinheitsübergreifenden Themenfeldern der Klimaanpassung

 

II. Verfahren zur Erarbeitung der katalogartigen Zusammenstellung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Gemäß Beschlussfassung zum KSK 3.0 begleitet die interfraktionelle Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Folglich wurde in den vier Sitzungen zwischen Oktober 2023 und September 2024 das Vorgehen zur Umsetzung des Maßnahmensteckbriefs ÜT 5 umfassend beraten bzw. bedarfsgerecht über die jeweiligen Umsetzungsstände informiert.

In einem ersten Schritt erfolgte eine Abstimmung hinsichtlich der Struktur der katalogartigen Zusammenstellung sowie zum Erarbeitungsverfahren im Rahmen der Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 25.10.2023. Die abgestimmte Struktur umfasste auch im Sinne einer zielgerichteten Bestandsaufnahme und übersichtlichen Darstellung folgende Kategorien: Handlungsfeld, Maßnahmentitel, Zuständigkeit/Verantwortlichkeit, Umsetzungszeitraum, Projektbeschreibung/Erläuterung, Budget.

Die Struktur des Katalogs orientiert sich dabei am bereits seit vielen Jahren eingeführten Energiepolitischen Arbeitsprogramm als Maßnahmenkatalog für den European Energy Award (eea) sowie an den Handlungsfeldern des Berichts „Auswirkungen des Klimawandels im Kreis Borken“ (vgl. Anlage 1). Darüber hinaus wurde ein „Übergeordnetes Handlungsfeld: Entwicklungsplanung, Raumordnung, Strategisches und Netzwerke“ zur Verortung übergreifender Aktivitäten ergänzt. Strukturell ist hiermit eine weitere Verknüpfung zum Energiepolitischen Arbeitsprogramm gewährleistet.

In einem nächsten Schritt wurden in Vorbereitung und Federführung der Stabsstelle, Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, zur inhaltlichen Beratung besonderer umgesetzter, laufender und geplanter Aktivitäten Gespräche mit ausgewählten Facheinheiten der Kreisverwaltung geführt. Die Auswahl erfolgte auf Grundlage der im Bericht „Auswirkungen des Klimawandels im Kreis Borken“ identifizierten, möglichen Betroffenheiten. Maßgebliche Verbindungen bestehen demnach insbesondere für die Aufgabenwahrnehmung in den Facheinheiten Organisation/Personal (10/11), Sicherheit und Ordnung (32), Gesundheit (53), Natur und Umwelt (66), Betrieb für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen (81) der Kreisverwaltung. Für diese Facheinheiten wurde jeweils eine erste katalogartige Zusammenstellung als Diskussionsgrundlage erstellt. Umfangreiche Recherchequellen waren hierbei insbesondere öffentliche Informationen (u.a. Kreis-Homepage, Sitzungsunterlagen, Pressearbeit des Kreises und Kenntnis von Projekten), Ansätze und Maßnahmen in Klimafolgenanpassungskonzepten anderer (Land‑)Kreise und Maßnahmen des Klimaschutzplans NRW - Teil Klimaanpassung - des Landes NRW sowie Maßnahmen aus landes-/bundesweiten Netzwerken und Austauschformaten zur Klimafolgenanpassung.

Mit den Facheinheiten wurden die zusammengetragenen Maßnahmenansätze jeweils umfassend erörtert und Hinweise der Facheinheiten aufgenommen.

In einem weiteren Schritt erfolgte die gemeinsame Ausformulierung der katalogartigen Maßnahmenbeschreibungen durch die jeweiligen Facheinheiten mit Unterstützung der Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Parallel erfolgte eine Abstimmung mit weiteren ggf. partiell betroffenen Akteuren (Tiere und Lebensmittel (39) und Soziales (50) sowie mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken (WFG) und der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW)).

Der entsprechend zusammengeführte erste Entwurf des Gesamtkatalogs wurde im Rahmen der Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 26.09.2024 umfassend beraten. Im Zuge dessen haben auch die jeweils federführenden Facheinheitsleitungen mitgewirkt, um einzelne Aktivitäten und Maßnahmenansätze vertiefend erläutern und abstimmen zu können.

Anregungen und Nachfragen wurden in einer fortgeschriebenen Arbeitsversion des Katalogs dokumentiert sowie konsensuale Änderungswünsche übernommen. Um die unterschiedlichen Arten der Aktivitäten zu kennzeichnen wurde eine weitere Kategorisierung in die bestehende Struktur integriert, so dass nunmehr folgende Katalog-Struktur genutzt wird:

Kategorie

Inhalt/Definition

Handlungsfeld

Gliederung anhand der Handlungsfelder im Bericht „Auswirkungen des Klimawandels im Kreis Borken“

 

vorangestellt:  Übergeordnetes Handlungsfeld „Entwicklungsplanung, Raumordnung, Strategisches und Netzwerke“

Kategorie

o   GK: „Grundlagen und Kooperationen“

o   U: „Unmittelbar wirksame fachliche Aktivitäten“

o   I: „Interne Regelung/organisatorische Aktivitäten“

o   SÖ: „Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit“

Maßnahmentitel

Name der Aktivität/Maßnahme

Zuständigkeit/Verantwort-lichkeit

Facheinheit und Mitglied des verwaltungsinternen Energieteams

Umsetzungszeitraum

Start- und Enddatum  des Projekts/der Maßnahme; ggf. Angabe „fortlaufend“

 

Projektbeschreibung / Erläuterung der Aktivität/Maßnahme

 

Kurzbeschreibungen:

Was wurde bzw. wird mit dem Projekt/der Maßnahme bewirkt?

Auf welche klimatischen Veränderungen wird reagiert? Wie wird die Resilienz erhöht?

Budget

Hinweis zu eingesetzten bzw. notwendigen Finanz-/Personalressourcen und Bezugnahme zum maßgeblichen (Teil‑) Produkt im Kreishaushalt

 

Im Nachgang zur IAG-Sitzung wurde den Fraktionen der fortgeschriebene Entwurf (Arbeitsversion 2) zur Möglichkeit weitergehender Beratungen zugeleitet. Die aus anschließenden vertiefenden Beratungen der Fraktionen resultierenden Anregungen, beantwortete Nachfragen sowie in die Aktivitätenbeschreibungen aufgenommene Änderungswünsche sind allen Fraktionen Ende Oktober 2024 als fortgeschriebene Entwurfsfassung (Arbeitsversion 3) zugeleitet worden. Eine visuelle Anpassung erfolgte hierin insofern, als dass die unmittelbar wirksamen fachlichen Aktivitäten (Kategorie „U“) gesondert farblich hervorgehoben wurden.

 

III. Aktueller Entwurf der katalogartigen Zusammenstellung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Dieser fortgeschriebene Entwurf (Arbeitsversion 3) sowie eine bereinigte Entwurfsfassung des Katalogs (unter Ausblendung von Hinweisen und Abstimmungen) sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt (vgl. Anlagen 2 und 3). Der Entwurf des Katalogs enthält 115 Aktivitäten/Maßnahmen, aufgeteilt in folgende Kategorien:

Von den 115 katalogisierten Aktivitäten und Maßnahmen bezieht sich rund ein Drittel auf neue bzw. kürzlich angelaufene Aktivitäten, Projektideen sowie fortlaufende Maßnahmen, in denen eine maßgebliche Weiterentwicklung vollzogen wurde bzw. geplant ist. Die übrigen Maßnahmen beziehen sich auf seit geraumer Zeit durchgeführte bzw. dauerhafte Maßnahmen sowie vereinzelt auf zeitlich abgeschlossene Aktivitäten, die jedoch weiterhin hohe Relevanz und Folgewirkungen entfalten. Diese werden mitaufgeführt, um ganzheitlich Transparenz zur bisherigen und aktuellen Aufgabenwahrnehmung zu schaffen.

 

IV. Weiteres Verfahren

Das Monitoring und Controlling der kreiseigenen Klimafolgenanpassungsaktivitäten kann effektiv auf Grundlage der erarbeiteten Katalogstruktur erfolgen. In ähnlicher Form erfolgt bereits seit geraumer Zeit ein Controlling im eea-Prozess. Die bedarfsgerechte Begleitung wäre in bewährter Form insbesondere durch die interfraktionelle Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gewährleistet. Hinzu kämen regelmäßige Berichterstattungen im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz.

Wie auch in der Beschlussfassung zum Klimaschutzkonzept steht die Umsetzung der Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung gemäß katalogartiger Zusammenstellung unter dem Vorbehalt der Ressourcenbereitstellung im Rahmen der jährlichen Kreishaushalte.


Entscheidungsalternative(n):

Ja / Nein

Wenn ja, welche ?

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Zur Umsetzung von Maßnahmen gemäß katalogartiger Zusammenstellung werden wie bisher über jährliche Kreishaushalte beraten und zur Verfügung gestellt.

 

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE