hier: Beratung des Entwurfs der katalogartigen Zusammenstellung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
- Die Ausführungen zum bisherigen Vorgehen im
Maßnahmensteckbrief ÜT 5 „Klimafolgenanpassung im Zuständigkeitsbereich
der Kreisverwaltung" des Klimaschutzkonzeptes 3.0 werden zur Kenntnis
genommen.
- Dem Entwurf der katalogartigen Zusammenstellung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung wird zugestimmt [mit folgenden Anpassungen: …].
- Die Umsetzung
der Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung gemäß
katalogartiger Zusammenstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der
Ressourcenbereitstellung im Rahmen der jährlichen Kreishaushalte.
4. Im Sinne eines Klimafolgenanpassungskonzeptes erfolgt das Monitoring und Controlling der kreiseigenen Klimafolgenanpassungsmaßnahmen auf Grundlage des Katalogs. Die bedarfsgerechte Begleitung erfolgt durch die interfraktionelle Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
Sachdarstellung:
I.
Ausgangssituation
Im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept 3.0 (KSK 3.0) ist im
Maßnahmensteckbrief ÜT 5 „Klimafolgenanpassung im Zuständigkeitsbereich der
Kreisverwaltung“ festgehalten worden, dass die Klimafolgenanpassung ein
fachbereichsübergreifend relevantes Thema der Kreisverwaltung ist. Die zum Teil
noch schwer abzuschätzenden Folgen des Klimawandels bergen eine Vielzahl von
Herausforderungen, die sich auf die Zuständigkeitsbereiche des Kreises Borken
auswirken. Unterschiedliche Wechselwirkungen machen es dabei notwendig, die
Auswirkungen des Klimawandels fachbereichsübergreifend zu betrachten und ggf.
partiell auch verschiedene Themen kooperativ zu bearbeiten.
Um ein verwaltungsintern
abgestimmtes Handeln zu ermöglichen, ist mit dem Maßnahmensteckbrief ÜT 5 im
KSK 3.0 beschlossen worden, einen strukturierten Prozess anzustoßen, innerhalb
dessen die umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen der Facheinheiten der
Kreisverwaltung erfasst und in einer katalogartigen Zusammenstellung (nachfolgend: „Katalog“) zusammengeführt
werden. Die hieraus generierte katalogartige Zusammenstellung sollte von der
Struktur an das etablierte Energiepolitische Arbeitsprogramm angelehnt werden
und im Sinne eines Klimafolgenanpassungskonzeptes das Monitoring und
Controlling der kreiseigenen Klimafolgenanpassungsmaßnahmen ermöglichen.
Der Katalog fungiert insofern als Klimafolgenanpassungskonzept und ist als lebendiges Dokument zu verstehen, das regelmäßig fortgeschrieben werden kann. Diesem Grundgedanken folgt auch die im Maßnahmensteckbrief ÜT 5 des KSK 3.0 hinterlegte Meilensteinplanung:
1. Abstimmung über die Struktur der katalogartigen Zusammenstellung
der Klimaanpassungsmaßnahmen
2. Erstellung des Katalogs
3. Kontinuierliche Fortführung und Aktualisierung des Katalogs
4. Kontinuierliche
Abstimmung mit den Facheinheiten zu facheinheitsübergreifenden Themenfeldern
der Klimaanpassung
II. Verfahren zur
Erarbeitung der katalogartigen Zusammenstellung von
Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
Gemäß Beschlussfassung zum KSK 3.0 begleitet die interfraktionelle Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Folglich wurde in den vier Sitzungen zwischen Oktober 2023 und September 2024 das Vorgehen zur Umsetzung des Maßnahmensteckbriefs ÜT 5 umfassend beraten bzw. bedarfsgerecht über die jeweiligen Umsetzungsstände informiert.
In einem ersten Schritt erfolgte eine Abstimmung hinsichtlich der Struktur der katalogartigen Zusammenstellung sowie zum Erarbeitungsverfahren im Rahmen der Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 25.10.2023. Die abgestimmte Struktur umfasste auch im Sinne einer zielgerichteten Bestandsaufnahme und übersichtlichen Darstellung folgende Kategorien: Handlungsfeld, Maßnahmentitel, Zuständigkeit/Verantwortlichkeit, Umsetzungszeitraum, Projektbeschreibung/Erläuterung, Budget.
Die Struktur des Katalogs orientiert sich dabei am bereits seit vielen Jahren eingeführten Energiepolitischen Arbeitsprogramm als Maßnahmenkatalog für den European Energy Award (eea) sowie an den Handlungsfeldern des Berichts „Auswirkungen des Klimawandels im Kreis Borken“ (vgl. Anlage 1). Darüber hinaus wurde ein „Übergeordnetes Handlungsfeld: Entwicklungsplanung, Raumordnung, Strategisches und Netzwerke“ zur Verortung übergreifender Aktivitäten ergänzt. Strukturell ist hiermit eine weitere Verknüpfung zum Energiepolitischen Arbeitsprogramm gewährleistet.
In einem nächsten Schritt
wurden in Vorbereitung und Federführung der Stabsstelle, Abteilung Klimaschutz
und Klimafolgenanpassung, zur inhaltlichen Beratung besonderer umgesetzter, laufender
und geplanter Aktivitäten Gespräche mit ausgewählten Facheinheiten der
Kreisverwaltung geführt. Die Auswahl erfolgte auf Grundlage der im Bericht
„Auswirkungen des Klimawandels im Kreis Borken“ identifizierten, möglichen
Betroffenheiten. Maßgebliche Verbindungen bestehen demnach insbesondere für
die Aufgabenwahrnehmung in den Facheinheiten Organisation/Personal (10/11),
Sicherheit und Ordnung (32), Gesundheit (53), Natur und Umwelt (66), Betrieb
für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen (81) der Kreisverwaltung. Für
diese Facheinheiten wurde jeweils eine erste katalogartige Zusammenstellung als Diskussionsgrundlage erstellt. Umfangreiche
Recherchequellen waren hierbei insbesondere öffentliche Informationen
(u.a. Kreis-Homepage, Sitzungsunterlagen, Pressearbeit des Kreises und Kenntnis
von Projekten), Ansätze und Maßnahmen in Klimafolgenanpassungskonzepten anderer
(Land‑)Kreise und Maßnahmen des Klimaschutzplans NRW - Teil
Klimaanpassung - des Landes NRW sowie Maßnahmen aus landes-/bundesweiten
Netzwerken und Austauschformaten zur Klimafolgenanpassung.
Mit den Facheinheiten wurden die zusammengetragenen Maßnahmenansätze
jeweils umfassend erörtert und Hinweise der Facheinheiten aufgenommen.
In einem weiteren Schritt erfolgte die
gemeinsame Ausformulierung der katalogartigen Maßnahmenbeschreibungen durch die
jeweiligen Facheinheiten mit Unterstützung der Abteilung Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung. Parallel erfolgte eine Abstimmung mit weiteren ggf.
partiell betroffenen Akteuren (Tiere und Lebensmittel (39) und Soziales (50)
sowie mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken (WFG) und
der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW)).
Der entsprechend zusammengeführte erste Entwurf des Gesamtkatalogs wurde
im Rahmen der Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung am 26.09.2024 umfassend beraten. Im Zuge dessen haben auch
die jeweils federführenden Facheinheitsleitungen mitgewirkt, um einzelne Aktivitäten und Maßnahmenansätze
vertiefend erläutern und abstimmen zu können.
Anregungen und Nachfragen wurden in einer fortgeschriebenen
Arbeitsversion des Katalogs dokumentiert sowie konsensuale Änderungswünsche
übernommen. Um die
unterschiedlichen Arten der Aktivitäten zu kennzeichnen wurde eine weitere
Kategorisierung in die bestehende Struktur integriert, so dass nunmehr folgende
Katalog-Struktur genutzt wird:
Kategorie |
Inhalt/Definition |
Handlungsfeld |
Gliederung anhand der Handlungsfelder im Bericht
„Auswirkungen des Klimawandels im Kreis Borken“ |
|
vorangestellt: Übergeordnetes Handlungsfeld „Entwicklungsplanung,
Raumordnung, Strategisches und Netzwerke“ |
Kategorie |
o
GK: „Grundlagen und
Kooperationen“ o
U: „Unmittelbar
wirksame fachliche Aktivitäten“ o
I: „Interne
Regelung/organisatorische Aktivitäten“ o
SÖ:
„Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit“ |
Maßnahmentitel |
Name der Aktivität/Maßnahme |
Zuständigkeit/Verantwort-lichkeit |
Facheinheit und Mitglied des verwaltungsinternen
Energieteams |
Umsetzungszeitraum |
Start- und Enddatum
des Projekts/der Maßnahme; ggf. Angabe „fortlaufend“ |
Projektbeschreibung / Erläuterung der Aktivität/Maßnahme |
Kurzbeschreibungen: Was wurde bzw. wird mit dem Projekt/der Maßnahme bewirkt? Auf welche klimatischen Veränderungen wird reagiert? Wie
wird die Resilienz erhöht? |
Budget |
Hinweis zu eingesetzten bzw. notwendigen
Finanz-/Personalressourcen und Bezugnahme zum maßgeblichen (Teil‑)
Produkt im Kreishaushalt |
Im Nachgang zur IAG-Sitzung wurde den Fraktionen der fortgeschriebene
Entwurf (Arbeitsversion 2) zur Möglichkeit weitergehender Beratungen
zugeleitet. Die aus anschließenden vertiefenden Beratungen der Fraktionen
resultierenden Anregungen, beantwortete Nachfragen sowie in die
Aktivitätenbeschreibungen aufgenommene Änderungswünsche sind allen Fraktionen Ende
Oktober 2024 als fortgeschriebene Entwurfsfassung (Arbeitsversion 3) zugeleitet
worden. Eine visuelle Anpassung erfolgte hierin insofern, als dass die unmittelbar wirksamen
fachlichen Aktivitäten (Kategorie „U“) gesondert farblich hervorgehoben wurden.
III. Aktueller
Entwurf der katalogartigen Zusammenstellung von
Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
Dieser fortgeschriebene Entwurf
(Arbeitsversion 3) sowie eine bereinigte Entwurfsfassung des Katalogs (unter
Ausblendung von Hinweisen und Abstimmungen) sind dieser Sitzungsvorlage
beigefügt (vgl. Anlagen 2 und 3). Der Entwurf des Katalogs enthält 115
Aktivitäten/Maßnahmen, aufgeteilt in folgende Kategorien:
Von den 115 katalogisierten Aktivitäten und Maßnahmen bezieht sich rund
ein Drittel auf neue bzw. kürzlich angelaufene Aktivitäten, Projektideen sowie
fortlaufende Maßnahmen, in denen eine maßgebliche Weiterentwicklung vollzogen
wurde bzw. geplant ist. Die übrigen Maßnahmen beziehen sich auf seit geraumer
Zeit durchgeführte bzw. dauerhafte Maßnahmen sowie vereinzelt auf zeitlich
abgeschlossene Aktivitäten, die jedoch weiterhin hohe Relevanz und
Folgewirkungen entfalten. Diese werden mitaufgeführt, um ganzheitlich Transparenz
zur bisherigen und aktuellen Aufgabenwahrnehmung zu schaffen.
IV. Weiteres
Verfahren
Das
Monitoring und Controlling der kreiseigenen Klimafolgenanpassungsaktivitäten
kann effektiv auf Grundlage der erarbeiteten Katalogstruktur erfolgen. In
ähnlicher Form erfolgt bereits seit geraumer Zeit ein Controlling im
eea-Prozess. Die bedarfsgerechte Begleitung wäre in bewährter Form insbesondere
durch die interfraktionelle Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
gewährleistet. Hinzu kämen regelmäßige Berichterstattungen im Ausschuss für
Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz.
Wie auch in der Beschlussfassung zum Klimaschutzkonzept
steht die Umsetzung der Aktivitäten und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
gemäß katalogartiger Zusammenstellung unter dem Vorbehalt der
Ressourcenbereitstellung im Rahmen der jährlichen Kreishaushalte.
Entscheidungsalternative(n):
Ja / Nein
Wenn ja, welche ?
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Zur Umsetzung von Maßnahmen gemäß katalogartiger
Zusammenstellung werden wie bisher über jährliche Kreishaushalte beraten und
zur Verfügung gestellt.
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE