Der vorgelegten Konzeption für die kreiseigenen Wälder bestehend aus
dem Leitbild für einen naturnah klimastabilen Wald und dem Waldkonzept wird
zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
Bundeswaldgesetz (BWaldG), Landesforstgesetz
NRW (LFoG NW)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken mit seiner vielfältigen
Kulturlandschaft („Münsterländer Parklandschaft“) ist eine vergleichsweise
waldarme Region, dennoch haben die vorhandenen Waldflächen (14%, 19.800 ha)
einen sehr hohen Stellenwert und erfüllen vielfältige Funktionen für die Natur
und den Menschen. Dass die vorhandenen Waldflächen erhalten und entwickelt
werden ist insbesondere auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und der
Biodiversitätsförderung von entscheidender Bedeutung.
Der Kreis Borken ist Eigentümer von rd. 278 ha
Waldflächen und rd. 40 ha gehölz-bestandener Säume und Hecken. Rund 200 ha
dieser Flächen liegen in Natura 2000 Gebieten und Naturschutzgebieten.
Mit der Verabschiedung des „Kompass 2035“ hat
sich der Kreis Borken u.a. das Ziel gesetzt eine intakte Umwelt und einen
effektiven Klimaschutz sicherzustellen und Landschaften im Kreis naturgerecht
und entsprechend den veränderten klimatischen Verhältnissen zu entwickeln. Auch
für die kreiseigenen Wälder sind in diesem Kontext Strategien zur Erhaltung des
Ökosystems Wald zu entwickeln.
Mit der Fortschreibung des
Klimaschutzkonzeptes 3.0 hat der Kreistag am 16.03.2023 die Verwaltung u.a.
beauftragt für die kreiseigenen Wälder eine Konzeption zur Erreichung der Ziele
zu erstellen (ÜT 4 Stärkung klimawirksamer Biotope).
In der Sitzung des Ausschusses für Natur,
Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 16.11.2023 (SV 0313/2023/KEIS)
berichtete die Verwaltung über die Bestandserfassung der kreiseigenen
Waldflächen und baulichen Anlagen in den Flächen (Wege, Kanzeln etc.), zu
lokalen Aufforstungen auf Kalamitäts-und Umwandlungsflächen sowie zur Umsetzung
von laufenden Kontroll-und Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung
in den Gebieten.
Im Weiteren berichtete die Verwaltung über die
begonnene inhaltliche Ausgestaltung einer Konzeption für die kreiseigenen
Wälder, die die formulierten Ziele und Strategien zur Stärkung klimawirksamer
Biotope und die Verbindung von Klimaschutz mit Naturschutz beinhalten soll.
Unter Beteiligung der Stabsstelle, Abt.
Klimaschutz und Klimafolgenfolgenanpassung, des Fachbereichs Geoinformation und
Liegenschaftskataster sowie des Landesbetriebs Wald und Holz
NRW-Regionalforstamt Münsterland entwickelte der Fachbereich Natur und Umwelt
die hiermit vorgelegte Konzeption für die kreiseigenen Wälder:
• Leitbild
des Kreises Borken für einen naturnah klimastabilen Wald (politisch)
• Waldkonzept für den
Fachbereich Natur und Umwelt (fachlich)
In der Sitzung der Interfraktionellen
Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 26.09.2024 wurden die
Entwürfe des Leitbildes und des Waldkonzeptes im Rahmen der Beratungen zur
katalogartigen Zusammenstellung Klimafolgenanpassung bereits kurz vorgestellt.
Das erstellte Leitbild für einen
naturnah klimastabilen Wald beschreibt den Rahmen und die Richtung für eine umfassende
und zuverlässige Daseinsvorsorge der kreiseigenen Wälder. Die Zielsetzung ist der Erhalt und die
Stärkung der Wälder mit ihren vielfältigen Funktionen für die Natur und den
Menschen. Die formulierte naturnah klimastabile Waldentwicklung soll neben den
naturschutzfachlichen Zielen insbesondere die Zielsetzungen zur
Klimafolgenanpassung in den Waldflächen miteinander verbinden und somit die
Stärkung klimawirksamer Biotope befördern.
Das Waldkonzept für den Fachbereich
Natur und Umwelt stellt als verwaltungsinterner Leitfaden das Werkzeug für die
Entwicklung der Wälder dar und knüpft an bisherige Aktivitäten, Planungen und
Konzeptionen an. Es leitet die Verwaltung bei allen fachlichen Entscheidungen
zur Erreichung der Ziele.
Nach Verabschiedung des Leitbildes und des
Waldkonzepts soll eine forstliche Inventur der Waldflächen durchgeführt werden
(Baumarten, Altersstrukturen etc.). Auf Grundlage der Inventurdaten soll dann
unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Waldkonzepts mittelfristig ein Betriebsplan
gem. § 33 Landesforstgesetz NRW für die Waldflächen erstellt werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Der vorgelegten Konzeption für die kreiseigenen Wälder bestehend aus
dem Leitbild für einen naturnah klimastabilen Wald und dem Waldkonzept wird nicht
zugestimmt.
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE