Betreff
Leitbild Wald und Waldkonzept
Vorlage
0342/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der vorgelegten Konzeption für die kreiseigenen Wälder bestehend aus dem Leitbild für einen naturnah klimastabilen Wald und dem Waldkonzept wird zugestimmt.

 


Rechtsgrundlage:

Bundeswaldgesetz (BWaldG), Landesforstgesetz NRW (LFoG NW)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)  

 

Sachdarstellung:

Der Kreis Borken mit seiner vielfältigen Kulturlandschaft („Münsterländer Parklandschaft“) ist eine vergleichsweise waldarme Region, dennoch haben die vorhandenen Waldflächen (14%, 19.800 ha) einen sehr hohen Stellenwert und erfüllen vielfältige Funktionen für die Natur und den Menschen. Dass die vorhandenen Waldflächen erhalten und entwickelt werden ist insbesondere auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Biodiversitätsförderung von entscheidender Bedeutung.

Der Kreis Borken ist Eigentümer von rd. 278 ha Waldflächen und rd. 40 ha gehölz-bestandener Säume und Hecken. Rund 200 ha dieser Flächen liegen in Natura 2000 Gebieten und Naturschutzgebieten.

Mit der Verabschiedung des „Kompass 2035“ hat sich der Kreis Borken u.a. das Ziel gesetzt eine intakte Umwelt und einen effektiven Klimaschutz sicherzustellen und Landschaften im Kreis naturgerecht und entsprechend den veränderten klimatischen Verhältnissen zu entwickeln. Auch für die kreiseigenen Wälder sind in diesem Kontext Strategien zur Erhaltung des Ökosystems Wald zu entwickeln.

Mit der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes 3.0 hat der Kreistag am 16.03.2023 die Verwaltung u.a. beauftragt für die kreiseigenen Wälder eine Konzeption zur Erreichung der Ziele zu erstellen (ÜT 4 Stärkung klimawirksamer Biotope).

In der Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 16.11.2023 (SV 0313/2023/KEIS) berichtete die Verwaltung über die Bestandserfassung der kreiseigenen Waldflächen und baulichen Anlagen in den Flächen (Wege, Kanzeln etc.), zu lokalen Aufforstungen auf Kalamitäts-und Umwandlungsflächen sowie zur Umsetzung von laufenden Kontroll-und Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung in den Gebieten.

Im Weiteren berichtete die Verwaltung über die begonnene inhaltliche Ausgestaltung einer Konzeption für die kreiseigenen Wälder, die die formulierten Ziele und Strategien zur Stärkung klimawirksamer Biotope und die Verbindung von Klimaschutz mit Naturschutz beinhalten soll.

Unter Beteiligung der Stabsstelle, Abt. Klimaschutz und Klimafolgenfolgenanpassung, des Fachbereichs Geoinformation und Liegenschaftskataster sowie des Landesbetriebs Wald und Holz NRW-Regionalforstamt Münsterland entwickelte der Fachbereich Natur und Umwelt die hiermit vorgelegte Konzeption für die kreiseigenen Wälder:

 

          Leitbild des Kreises Borken für einen naturnah klimastabilen Wald (politisch)

          Waldkonzept für den Fachbereich Natur und Umwelt (fachlich)

 

In der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 26.09.2024 wurden die Entwürfe des Leitbildes und des Waldkonzeptes im Rahmen der Beratungen zur katalogartigen Zusammenstellung Klimafolgenanpassung bereits kurz vorgestellt.

 

Das erstellte Leitbild für einen naturnah klimastabilen Wald beschreibt den Rahmen und die Richtung für eine umfassende und zuverlässige Daseinsvorsorge der kreiseigenen Wälder.  Die Zielsetzung ist der Erhalt und die Stärkung der Wälder mit ihren vielfältigen Funktionen für die Natur und den Menschen. Die formulierte naturnah klimastabile Waldentwicklung soll neben den naturschutzfachlichen Zielen insbesondere die Zielsetzungen zur Klimafolgenanpassung in den Waldflächen miteinander verbinden und somit die Stärkung klimawirksamer Biotope befördern.

Das Waldkonzept für den Fachbereich Natur und Umwelt stellt als verwaltungsinterner Leitfaden das Werkzeug für die Entwicklung der Wälder dar und knüpft an bisherige Aktivitäten, Planungen und Konzeptionen an. Es leitet die Verwaltung bei allen fachlichen Entscheidungen zur Erreichung der Ziele.

 

Nach Verabschiedung des Leitbildes und des Waldkonzepts soll eine forstliche Inventur der Waldflächen durchgeführt werden (Baumarten, Altersstrukturen etc.). Auf Grundlage der Inventurdaten soll dann unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Waldkonzepts mittelfristig ein Betriebsplan gem. § 33 Landesforstgesetz NRW für die Waldflächen erstellt werden.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Der vorgelegten Konzeption für die kreiseigenen Wälder bestehend aus dem Leitbild für einen naturnah klimastabilen Wald und dem Waldkonzept wird nicht zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE