Betreff
Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Borken, der Gemeinde Raesfeld und dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V.
Vorlage
0344/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Vereinbarung zwischen dem Kreis Borken, der Gemeinde Raesfeld und dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. über die weitere Zusammenarbeit ab 01.01.2025 zunächst bis zum 31.12.2029 wird zugestimmt.

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Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 1 Kreisordnung NRW

 

Sachdarstellung:

1. Hintergrund:

In unmittelbarer Nähe des Schlosses in Raesfeld hatten der Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld als gemeinsame Projektträger Mitte 2004 mit der Revitalisierung des histori­schen Tiergartens und Anfang 2005 mit der Errichtung eines Informations- und Besucherzentrums am Rande des Tiergartens, des heutigen Naturparkhauses, ein zusammenhängendes überregionales Korrespondenz­projekt der REGIONALE 2004 - rechts und links der Ems mit wesentlicher städtebaulicher Förderung geschaffen. Nach den ersten vorbereitenden Arbeiten übertrugen Kreis und Gemeinde dem hierfür eigens gegründeten Verein Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. die inhaltliche und finanzielle Verantwortung für den Tiergarten und das Naturparkhaus und unterstützen in der Folge finanziell dessen Aktivitäten.

Mitglieder des Vereins sind neben Kreis und Gemeinde Raesfeld die Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld, Biologische Station Zwillbrock, Hegering Raesfeld, Heimat­vereine Raesfeld und Erle, Kreisjägerschaft Borken, Kulturkreis Schloss Raesfeld, Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken, Naturpark Hohe Mark und der Landwirt­schaftliche Kreisverband Borken.

Von vornherein sicherten sich der Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld vornehmlich über die Vereinssatzung eine starke Einflussmöglichkeit bei den Vereinsaktivitäten. So sind der Landrat und der Bürgermeister geborene Vorstandsmitglieder. Die jeweiligen Vorsitzenden der beim Kreis und der Gemeinde für die Themen Natur und Umwelt zuständigen Ausschüsse sind Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme (§ 10 Abs. 1 Vereinssatzung). Beschlüsse mit wirtschaftlicher Auswirkung bedürfen der Zustimmung der Vertretenden von Kreis und Gemeinde in der Mitgliederversammlung (§ 9 Abs. 5). Bei Änderungen des Satzungszwecks und Auflösung des Vereins haben Kreis und Gemeinde ein Vetorecht (§ 16 Abs. 1). Das nach Auflösung des Vereins und nach Beendigung der Liquidation verbleibende Vereinsvermögen fällt zu gleichen Anteilen an den Kreis und die Gemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben (§ 16 Abs. 2). Weitere Einzelheiten der Zusammenarbeit wurden in einer gesonderten Vereinbarung, die der Kreistag am 24.01.2008 beschloss, verschriftlicht. Schließlich haben Kreis und Gemeinde auch personell im Vereinsvorstand wesentlichen Einfluss (z.Z. 1. Vorsitzender Kreiskämmerer Wilfried Kersting, 2. Vorsitzender Erster Beigeordneter Markus Büsken, 3. Vorsitzender Stabsstellen­leiter Michael Weitzell).

Zur finanziellen Unterstützung wurde vereinbart, dass sich der Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld an den Vereinskosten für den Tiergarten und das Naturparkhaus zu gleichen Teilen bislang durch Übernahme eines „nicht vermeidbaren Fehlbetrages“ bis zum Höchstbetrag von jeweils 40.000 Euro jährlich beteiligen. Bei dieser Unterstützung wurde dem Verein auch eine Rücklagenbildung für notwendige größere Reparaturen und Beschaffungen, insbesondere zum Erhalt des Gebäudebestandes, bis zu 80.000 Euro ermöglicht. Die schriftliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit hatte zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.  Seitdem verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht vom Kreis Borken und der Gemeinde Raesfeld gemeinsam oder dem Trägerverein mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Ablauftermin gekündigt wird. 

Da im September 2023 die Korte-Stiftung aus Essen den Tiergarten gekauft und eine Zusammenarbeit mit dem Verein signalisiert hatte, soll mit diesem Eigentümerwechsel jetzt die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Raesfeld und dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. den aktuellen Gegebenheiten angepasst und eine neue Vereinbarung geschlossen werden.

 

2. Tiergarten Schloss Raesfeld

 

Der zu den ältesten noch erhaltenen deutschen Schlossgärten in renaissancezeitlicher Gestaltung zählende Tiergarten wurde als REGIONALE 2004-Projekt durch angemessene forstliche und bau­liche Eingriffe umgestaltet, mit Dam- und Rotwild besetzt und in einer dem Originalbild mög­lichst angenäherten Erscheinungsform sichtbar und wieder erlebbar gemacht. Grundlage war ein Nutzungsvertrag vom 09.04.2003 zwischen dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. und Dietrich Reichsfreiherr von Landsberg-Velen, der dem Verein die Revitalisierung und die anschließende Nutzung für 25 Jahre erlaubte. Wegen späterer Differenzen im Hinblick auf die Gestaltung und Nutzung des Tiergartens klagte der Rechtsnachfolger des Reichsfreiherrn letztlich erfolgreich gegen den Verein auf Räumung und Herausgabe des Tiergartens. In der Folge wurde die Nutzung des Tiergartens durch den Verein gegen eine jährliche „Nutzungsentschädigung“ nur geduldet.

Durch die jetzige Übernahme des Tiergartens durch die Korte-Stiftung aus Essen soll künftig die Tiergartennutzung wieder auf verbindlichere Strukturen aufgebaut und die Zusammenarbeit neu entwickelt werden. Derzeit lässt die Korte-Stiftung die Biotop­typen sowie die Gewässerökomorphologie erfassen. In der Folge sollen Entwicklungsziele für Wald- und Forstflächen, für Grünland­flächen, für trockene Heide sowie für Quellen und Gewässer mit Einbindung des Kreises Borken und der Gemeinde Raesfeld erarbeitet werden. Zielvorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der historischen Bedeutung des Gebietes werden dabei einfließen. Die Ziele in Bezug auf Naherholung, Umweltbildung und Schlosslandschaft wird die Stiftung zudem eng mit dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. angehen. Hierzu stehen noch Abstimmungsgespräche auch für ein gemeinsames Vorgehen an. Fest steht bereits, dass der Verein - im Gegensatz zur Vergangenheit - keine Zahlungen für etwaige Nutzungen leisten muss. 

 

3. Naturparkhaus Tiergarten Schloss Raesfeld

Das am Rand des historischen Tiergartens in unmittelbarer Nähe zum Schloss Raesfeld gelegene Naturparkhaus beinhaltet insbesondere eine Ausstellungsfläche anfangs langjährig mit der Ausstellung „Auftritt einer Kulturlandschaft – Renaissance-Tiergarten Raesfeld“ und später mit der Ausstellung „Veränderung der Kulturlandschaft durch die Energiewende“. Die aktuelle Dauerausstellung „Der Natur auf der Spur“ mit integriertem PhänomexX-Schülerlabor wird in Zusammenarbeit mit dem Bildungskreis Borken und dem Naturpark Hohe Mark – unterstützt vom BNE-Regionalzentrum der Stiftung Natur und Landschaft Westmünsterland (NLW) im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) betrieben. Hierzu wurden mit Vereinsmitteln vorher im Obergeschoss der Ausstellungsbereich baulich aufgeteilt in einem offenen zugänglichen Besucherbereich und in einem geschlossenen kombinierten Seminar- und Schüler­laborbereich. Zudem wurde die Lüftungs-, Elektro- und Steuerungstechnik auf den neuesten technischen Stand gebracht. Schließlich wurden Ausstellungseinbauten, Deckenelemente, Experimentier­tische konzeptioniert und eingebaut. Im Obergeschoss findet sich auch ein weiterer gut genutzter Tagungs- und Seminarraum. Im Erdgeschoss nutzen im Foyer die Touristinfo der Gemeinde Raesfeld und des Ortsmarketing Raesfeld e.V. und im Bürotrakt der Verein „Naturpark Hohe Mark e.V.“ für Stamm- und Projektpersonal die Räumlichkeiten.

Inhaltlich wird das Naturparkhaus in Kooperation mit dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. wie folgt genutzt:

Im offenen Teil der Dauerausstellung „Der Natur auf der Spur“ (In der Natur – Flora und Fauna vor Ort; Von der Natur – Bionik; Für die Natur – regenerierbar Energien) im zugänglichen Besucherbereich des Obergeschosses sind interaktive Stationen und viele verschiedene Tierpräparate zu entdecken. Durch QR-Codes und ein Ausstellungsbegleitheft können die Ausstellungsinteressierten weitere Informationen erhalten. Von den zuletzt jährlich deutlich über 10.000 Besucherinnen und Besuchern des Naturparkhauses gehen ca. zweidrittel auch in die Dauerausstellung und verlasen diese nach durchschnittlich 20 Minuten mit durchweg positiver Resonanz.

Das nicht frei zugängliche integrierte PhänomexX-Schülerlabor -  ein von der Bezirks­regierung Münster anerkannter außerschulischer Lernort des Bildungskreises Borken - wird vor allem für die 4. bis 6. Klassen der Schulen im Kreis Borken der naturwissenschaftliche Unterricht beispielhaft gefördert und das schulische Lernen ergänzt. Dabei stehen lehrplanbezogene Inhalte und zeitgemäße, schüleraktivierende Methoden im Vordergrund. Alle erhalten ein Forscherheft, in dem die Aufgaben und Experimente beschrieben sind. Mit diesem erarbeiten sie weitgehend selbstständig die Stationsaufgaben. Das PhänomexX-Konzept sieht vor, dass nur Lehrkräfte mit ihrer Klasse bei PhänomexX forschen dürfen, die vorher an einem Einführungsworkshop teilgenommen haben. Sie verpflichten sich die Inhalte im Unterricht vor- und nachzubereiten und begleiten ihre Lerngruppe bei der Arbeit vor Ort. PhänomexX ist durch die differenzierten Lernmaterialien auch für Integrations- und Inklusionsklassen geeignet. So gibt es z.B. neben dem regulären “Forscherheft“ auch ein sprachsensibles Heft für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf.

Die ebenfalls im Naturparkhaus angesiedelte Lernwerkstatt des Schulamtes für den Kreis Borken bietet ebenfalls als außerschulischer Lernort ein breites Angebot an Naturerkundungen für die Primarstufe und Sekundarstufe I. Die sog. Tiergarten-Rallye erkundet die verschiedenen Lebensräume Wald, Wiese, Gewässer und Boden des Tiergartens (z.B. „Natur mit allen Sinnen“ oder „Wasser-Detektive“). Auch jahreszeitliche Themen (z.B. „Der Wald im Frühling“ oder „Waldfrüchte im Herbst“) werden Schulklassen angeboten und fachkundig begleitet. Die Lernwerkstatt wird für Schulklassen intensiv vom BNE-Regionalzentrum der Stiftung NLW betreut. Die Fahrten zu beiden außerschulischen Lernort werden künftig von den Städten und Gemeinden als Schulträger finanziert, soweit die Kosten hierfür nicht anderweitig durch Spenden oder Beiträge gedeckt werden können.

Die BIPARCOURS-App ist ein Angebot von Bildungspartner NRW für Schülerinnen und Schüler, auf einer Route von 2,2 Kilometer vom Naturparkhaus über den Schlosshof in den Tiergarten zu gehen. An unterschiedlichsten, schönen und interessanten Orten werden digital über Aufgaben, Quiz und Spiele reichlich Informationen auch zur Schloss- und Tiergartengeschichte gegeben.

In den Seminarräumen finden Bildungsveranstaltungen verschiedener Bildungsträger u.a. des Bildungswerks der Biologischen Station Zwillbrock im Rahmen des jährlichen Bildungsprogramms statt (z.B. Vortragsveranstaltungen, Exkursionen im Tiergarten, Einführungsveranstaltungen für anderweitige Exkursionen).

Insgesamt läuft das Engagement der beteiligten regionalen Bildungspartner sehr syner­gistisch.

 

4. Aufgaben und Finanzierung des Tiergarten Schloss Raesfeld e.V.

Von der Grundausrichtung übernimmt der Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. weiterhin für den Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld die inhaltliche und finanzielle Verantwortung für den Tiergarten und das Naturparkhaus und wird daher entsprechend finanziell unterstützt. Mit dem Tiergarten-Eigentümerwechsel tritt die Verantwortung für den Tiergarten jedoch stärker in den Hintergrund. Auch Verwaltung und Betrieb des Naturparkhauses soll den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Aufgaben:

·        Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung von Zielen der Korte-Stiftung für den Tiergarten, insbesondere in Bezug auf Naherholung, Umweltbildung und Schloss­landschaft.

·        Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Flächen innerhalb des Tiergartens (z.B. Pflanzaktionen von neuen Obstbäumen entlang von Wanderwegen, Unterstützung beim Rückschnitt / Pflege von vorhandenen Obstbäumen) in Zusammenarbeit mit der Korte-Stiftung

·        Betreuung und Weiterentwicklung des PhänomexX-Schülerlabors für Schulen gemeinsam mit dem Bildungskreis Borken.

·        Betreuung und Weiterentwicklung der Dauerausstellung „Der Natur auf der Spur“ für Schulen und darüber hinaus der breiten Öffentlichkeit gemeinsam mit dem Bildungskreis Borken, dem Naturpark Hohe Mark und dem BNE-Regionalzentrum sowie mit Unterstützung der Westenergie AG.

·        Einwerben von Veranstaltungen der Vereinsmitglieder in den Tagungs- und Seminarräumen.

·        Vermietung der Tagungs- und Seminarräume außerhalb der schulischen Nutzung an Dritte vornehmlich mit Bezug zu den Themen Natur, Umwelt oder Nachhaltigkeit (einschl. Bewirtung)

·        (Mit-) Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen im und um das Naturparkhaus.

·        Verwaltung, Bewirtschaftung sowie Unterhaltung und Instandhaltung des Naturparkhauses sowie den technischen Anlagen und Einrichtungen.

Für die Vereinsaktivitäten werden dabei folgende jährliche Kosten kalkuliert: lfd. Betriebs- und Geschäftsausgaben (ca. 8.000 Euro), Gebäudekosten (u.a. Energie, Reinigung, Versicherungen, Instand­haltungen, Brandmeldeanlagen, Feuerwehranschluss – ca. 35.000 Euro), Abschreibungen (ca. 13.000 Euro) und Personal (ca. 25.000 Euro). Unvorhergesehene Instandsetzungskosten sind dabei nicht einbezogen.

Als Einnahmen kalkuliert der Verein Mieterträge für Büros sowie Tagungs- und Seminarräume (ca. 20.000 Euro) und für Sponsoring (z.Z. Westenergie AG) und Bewirtungserträge (ca. 6.000 Euro). Erträge aus Ausstellung, Schülerlabor und Information sind nicht gesondert bemessen. Daher ist ein Zuschuss vom Kreis Borken und der Gemeinde Raesfeld in Höhe von jeweils 27.500 Euro, also insgesamt 55.000 Euro unerlässlich für die adäquate Wahrnehmung der zuvor genannten Vereinsaufgaben.

Die Kreisverwaltung würde eine weitere Zusammenarbeit mit der Gemeinde Raesfeld und dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. begrüßen und schlägt die Zustimmung der modifizierten Vereinbarung für die Zeit vom 01.01.2025 zunächst bis zum 31.12.2029 vor.

 

 

Vereinbarung (Entwurf)

über Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Borken, der Gemeinde Raesfeld und dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V.

Präambel

 

In unmittelbarer Nähe des Schlosses in Raesfeld hatten der Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld als gemeinsame Projektträger Mitte 2004 mit der Revitalisierung des histori­schen Tiergartens und Anfang 2005 mit der Errichtung eines Informations- und Besucherzentrums am Rande des Tiergartens, des heutigen Naturparkhauses, ein zusammenhängendes überregionales Korrespondenz­projekt der REGIONALE 2004 - rechts und links der Ems mit wesentlicher städtebaulicher Förderung geschaffen. Nach den ersten vorbereitenden Arbeiten übertrugen Kreis und Gemeinde dem hierfür eigens gegründeten Verein Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. die inhaltliche und finanzielle Verantwortung für den Tiergarten und das Naturparkhaus und unterstützten in der Folge finanziell dessen Aufgaben.

Da im September 2023 die Korte-Stiftung aus Essen den Tiergarten gekauft und eine Zusammenarbeit mit dem Verein signalisiert hatte, soll mit diesem Eigentümerwechsel jetzt die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Borken, der Gemeinde Raesfeld und dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. den aktuellen Gegebenheiten angepasst und die weitere Zusammen­arbeit durch eine neue Vereinbarung geregelt werden.

 

§ 1

Aufgaben des Tiergarten Schloss Raesfeld e.V.

1.       Es ergeben sich folgende Aufgaben für den Tiergarten Schloss Raesfeld e.V.:

a)      Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung von Zielen der Korte-Stiftung für den Tiergarten, insbesondere in Bezug auf Naherholung, Umweltbildung und Schlosslandschaft.

b)      Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Flächen innerhalb des Tiergartens (z.B. Pflanzaktionen von neuen Obstbäumen entlang von Wanderwegen, Unterstützung beim Rückschnitt / Pflege von vorhandenen Obstbäumen) in Zusammenarbeit mit der Korte-Stiftung

c)      Betreuung und Weiterentwicklung des PhänomexX-Schülerlabors für Schulen gemeinsam mit dem Kreis Borken.

d)      Betreuung und Weiterentwicklung der Dauerausstellung „Der Natur auf der Spur“ für Schulen und darüber hinaus der breiten Öffentlichkeit gemeinsam mit dem Kreis Borken, dem Naturpark Hohe Mark und dem BNE-Regionalzentrum sowie mit Unterstützung der Westenergie AG.

e)      Einwerben von Veranstaltungen der Vereinsmitglieder in den Tagungs- und Seminarräumen.

f)       Vermietung der Tagungs- und Seminarräume außerhalb der schulischen Nutzung an Dritte vornehmlich mit Bezug zu den Themen Natur, Umwelt oder Nachhaltigkeit (einschl. Bewirtung)

g)      (Mit-)Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen im und um das Naturparkhaus.

h)      Verwaltung, Bewirtschaftung sowie Unterhaltung und Instandhaltung des Naturparkhauses sowie den technischen Anlagen und Einrichtungen.

 

 

§ 2

Nutzungsvorgaben für das Naturparkhaus

1.      Der Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. ermöglicht der Gemeinde Raesfeld und dem Ortmarketing Raesfeld e.V. die Nutzung der im Erdgeschoss des Naturparkhauses befindlichen Touristinfo. Diese dient gleichzeitig als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher, den Naturpark Hohe Mark e.V. und den Tiergarten Schloss Raesfeld e.V.

2.      Die Büroräume im Erdgeschoss sollen gegen Entgelt vorrangig an den Naturpark Hohe Mark e.V. und darüber hinaus an interessierte Dritte vornehmlich mit Bezug zu den Themen Natur, Umwelt oder Nachhaltigkeit vermietet werden.

3.      Im Obergeschoss wird die öffentlich zugängliche Ausstellungsfläche gemeinsam mit dem Kreis Borken für die Dauerausstellung „Der Natur auf der Spur“ genutzt.

4.      Der angrenzende Seminarraum wird vorrangig für das PhänomexX-Schülerlabor gemeinsam mit dem Kreis Borken genutzt. Außerhalb der schulischen Nutzung kann der Seminarraum vom Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. genutzt werden. Die schulischen Nutzungszeiten werden einvernehmlich zwischen dem Kreis Borken und dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. festgelegt.

5.      Die im Obergeschoss befindlichen beiden Tagungs- und Seminarräume sollen außerhalb der schulischen Nutzung gegen Entgelt vorrangig für Veranstaltungen der Vereinsmitglieder und darüber hinaus interessierter Dritter vornehmlich mit Bezug zu den Themen Natur, Umwelt oder Nachhaltigkeit vermietet werden.

6.      Die Geschäftszeiten des Naturparkhauses legt der Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. im Einvernehmen mit der Gemeinde Raesfeld und im Benehmen mit dem Kreis Borken fest.

 

 

§ 3

Finanzierung

1.      Der Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. richtet seine Arbeit nach sparsamen und wirtschaftlichen Maßstäben aus. Bei der Vergabe von Aufträgen ist § 55 Landeshaushaltsordnung NRW in Verbindung mit den Verwaltungs­vorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung NRW zu beachten.

2.      Zur Unterstützung der Aufgaben des Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. gem. § 1 und Erfüllung der Nutzungsvorgaben gem. § 2 gewähren der Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld auf Anforderung jeweils einmal kalenderjährlich einen Zuschuss in Höhe von jeweils bis zu 27.500 Euro, also insgesamt bis zu 55.000 Euro.

3.      Der Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. erstellt jährlich einen Haushaltsplanentwurf, der dem Kreis Borken und der Gemeinde Raesfeld möglichst im Vorjahr, spätestens jedoch bis zum 31.03. des zu planenden Haushaltsjahres, vorzulegen ist.

4.      Der Jahresabschluss des Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. ist dem Kreis Borken und der Gemeinde Raesfeld bis zum Ende des Folgejahres vorzulegen. Der Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld haben jederzeit das Recht, die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Zuschüsse zu prüfen und dafür in die entsprechenden Unterlagen, Belege, Bücher und Dateien des Trägervereins Einsicht zu nehmen.

5.      Auf Wunsch des Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. unterstützt die Revision des Kreises Borken gegen Gebühr entsprechend der Gebührenordnung des Kreises Borken in der jeweils gültigen Fassung die von der Mitgliederversammlung bestellten Kassenprüfer des Vereins bei der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß Vereinssatzung.

 

 

§ 4

Laufzeit der Vereinbarung; Kündigung

 

1.      Die Vereinbarung wird mit einer Laufzeit vom 01.01.2025 bis zunächst zum 31.12.2029 geschlossen. Diese Vereinbarung ersetzt die vorherige Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Borken, der Gemeinde Raesfeld und dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. aus dem Jahr 2008.

2.      Ab dem 01.01.2030 verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht vom Kreis Borken und der Gemeinde Raesfeld gemeinsam oder dem Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Ende des Kalenderjahres gekündigt wird.

3.      Die Vereinbarung kann jede Vertragspartei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

 

 

§ 5

Rückforderungsansprüche der Zuschussgeber

Sofern gewährte Zuschüsse nach § 3 Ziffer 2 dieser Vereinbarung nicht zu Zwecken der in §§ 1 und 2 genannten Aufgaben und Nutzungsvorgaben verwendet wurden, besteht für den jeweiligen Zuschussgeber ein Anspruch auf Rückforderung dieser zweckfremd verwendeten Zuschüsse.

 

 

§ 6

Auflösung der Zusammenarbeit; Heimfall des Erbbaurechts

1.      Sollte der Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. seine Aufgaben nicht mehr aufrecht­erhalten können, so verpflichtet er sich, unverzüglich den Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld zu informieren, damit diese über die Art und Weise der Fortsetzung dieser Aufgaben rechtzeitig entscheiden können.

2.      Für den Fall, dass diese Vereinbarung endet und die Zusammenarbeit nicht anderweitig fortgesetzt wird, verpflichtet sich der Tiergarten Schloss Raesfeld e.V., dem Kreis Borken und der Gemeinde Raesfeld zu gleichen Teilen das auf dem Grundstück Gemar­kung Raesfeld, Flur 5, Flurstück 170 eingetragene Erbbaurecht (Vertrag vom 09.04.2003) unentgeltlich zu übertragen, sofern eine Zustimmung des Grundstückseigentümers nach § 7 b) des Erbpachtvertrags vom 09.04.2003 vorliegt. Der Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld verwenden das Grundstück zu steuerbegünstigten Zwecken.

3.      Macht der Grundstückseigentümer von seinem Heimfallanspruch Gebrauch, tritt der Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. dem Kreis Borken und der Gemeinde Raesfeld seinen Vergütungs­anspruch gegen den Grundstückseigentümer ab (§ 32 ErbbauRVO). Der Kreis Borken und die Gemeinde Raesfeld nehmen die Abtretung an.

 

 

§ 7

Schlussbestimmungen

 

1.      Die drei Vertragspartner erhalten jeweils eine schriftliche Ausfertigung.

2.      Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht eine andere Form, insbesondere notarielle Beurkundung, gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Abweichung vom Schriftformerfordernis bedarf wiederum der Schriftform.

3.      Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung nicht be­rührt. In einem solchen Fall ist die ungültige oder undurchführbare Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.

 

 

Datum und Unterschriften aller Vertragsparteien

 

Entscheidungsalternative(n):

Die Zusammenarbeit wird nicht fortgeführt. Dann ist der Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. allerdings nicht mehr in der Lage, die vom Kreis Borken und Gemeinde Raesfeld über­tragende inhaltliche und finanzielle Verantwortung für Naturparkhaus und - aufgaben­bezogen - Tiergarten weiter zu übernehmen. Gleiches gilt für einen niedrigeren Zuschuss als vorgeschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                           27.500 Euro   € (ab 2025, statt wie bislang 40.000 Euro p.a.)

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(Gemeinde Raesfeld: 27.500 €; Sponsoring (z.Z. Westenergie AG))

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(Die Vereinbarung soll bis einschließlich 2029 laufen.)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv