Betreff
Beratung des Haushaltsentwurfs 2025 - Budget 05 (Produkte 05.05.01 bis 05.06.01)
Vorlage
0016/2025/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Dem Entwurf des Kreishaushaltes 2025 - bezogen auf die Produkte 05.05.01 bis 05.06.01 des Budgets 05 - Bildung, Schule, Kultur und Sport - wird zugestimmt.


Rechtsgrundlage:

§ 53 der Kreisordnung NRW in Verbindung mit §§ 80 und 84 der Gemeindeordnung NRW

Sachdarstellung:

Der Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2025 wurde am 12.12.2024 in den Kreistag eingebracht. Vor der abschließenden Beratung im Kreisausschuss am 13.03.2025 und der Verabschiedung im Kreistag am 20.03.2025 ist der Haushaltsentwurf in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten. Die Produkte 05.05.01 bis 05.06.01 des Budgets 05 sind im Ausschuss für Kultur und Sport zu beraten. Die einzelnen Ansätze für die genannten Produkte ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Dem Entwurf des Kreishaushaltes 2025 - bezogen auf die Produkte 05.05.01 bis 05.06.01 des Budgets 05 - Bildung, Schule, Kultur und Sport - wird nicht zugestimmt.



Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein             

 

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                 

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE