Dem Entwurf des Kreishaushaltes 2025 - bezogen auf die
Produkte 05.05.01 bis 05.06.01 des Budgets 05 - Bildung, Schule, Kultur und
Sport - wird zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
§ 53 der Kreisordnung NRW in Verbindung mit §§ 80 und 84 der
Gemeindeordnung NRW
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Kreishaushalts
für das Jahr 2025 wurde am 12.12.2024 in den Kreistag eingebracht. Vor der
abschließenden Beratung im Kreisausschuss am 13.03.2025 und der Verabschiedung
im Kreistag am 20.03.2025 ist der Haushaltsentwurf in den jeweiligen
Fachausschüssen zu beraten. Die Produkte 05.05.01 bis 05.06.01 des Budgets 05
sind im Ausschuss für Kultur und Sport zu beraten. Die einzelnen Ansätze für die
genannten Produkte ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche ?
Dem Entwurf des Kreishaushaltes 2025 - bezogen auf die
Produkte 05.05.01 bis 05.06.01 des Budgets 05 - Bildung, Schule, Kultur und
Sport - wird nicht zugestimmt.
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE