Betreff
Sachstand Heimat-Preis Kreis Borken
Vorlage
0019/2025/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt die Auslobung des Heimat-Preis 2025 des Kreises Borken zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ i.V.m. § 23 LHO Nr. 2.1 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushalts­ordnung.

Sachdarstellung:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung förderte seit August 2018 mit dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zum Thema ‚Heimat‘ ehrenamtliches Engagement. Das Förderprogramm unterstützte mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen. Bausteine des Förderprogramms sind Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis. Jährlich können Kreise, Städte, Kommunen und Gemeinden beim Land Fördergelder für einen eigenen Heimat-Preis beantragen. Nach der erfolgreichen ersten Förderperiode setzte das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes die Heimatförderung auch in der laufenden Legislaturperiode fort. Für die Jahre 2023 bis 2027 stehen jährlich rund 33 Millionen Euro für die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen zu Verfügung.


Der Kreis Borken hat sich von Beginn an dem Förderprogramm beteiligt und in den Jahren 2019-2024 kreisweite einen Heimatpreis ausgerufen. Ziel war es, Projekte, nachahmenswerte Praxisbeispiele und Aktivitäten in besonderer Weise anzuerkennen, die Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, die Heimat bewahren und gleichzeitig Zukunft zu gestalten. Diese Projekte und Aktivitäten sollten sich mit den regionalen, heimatgeschichtlichen Traditionen beschäftigen und auf die zukünftigen Entwicklungen des Kreises Borken gerichtet sein.

Unter dem Motto „Unsere Heimat, unsere Zukunft“ ist im vergangenen Jahr der Wettbewerbsaufruf erfolgt. Eingegangen sind erfreulicherweise insgesamt 26 Bewerbungen aus der die Jury die Preisträger ermittelt hat. Diese wurden in der letzten Sitzung des Kreistags am 12.12.2024 namentlich bekannt gegeben und die Preisträger haben das Preisgeld erhalten. Eine feierliche Veranstaltung, bei der alle Teilnehmenden eingeladen werden, ist für das Frühjahr 2025 geplant.

Landesheimatpreis 2024

Erfreulicherweise wurde bereits zum dritten Mal der Landesheimatpreis in den Kreis Borken vergeben. Nach den Jahren 2020 und 2021 gewann im Jahr 2024 der Kreisheimatpreisträger das Bocholter Handwerksmuseum den Landesheimatpreis. Am 06.01.2025 wurde der Preis durch Frau Ministerin Ina Scharrenbach dem Verein überreicht. Ausgezeichnet wurde das seit 2022 bestehende museumspädagogische Kinderprogramm „Handwerk für Kids – Kids fürs Handwerk“. Das Handwerksmuseum Bocholt war und ist seit seiner Eröffnung 1993 ein „Museum zum Anfassen und Mitmachen“. Das Handwerksmuseum erhielt zusätzlich 6.000€.

2020 war der erste Gewinner des Landesheimatpreises der Heimatverein Suderwick und die Bürgerinitiative Dinxperwick (Suderwick/Dinxperlo) für das Projekt „Heimat und Zukunft gestalten an der Grenze: nebeneinander und gemeinsam, denn Heimat kennt keine Grenzen“. Und auch 2021 ging der Heimatpreis auf Landesebene wieder in den Kreis Borken an den Heimatverein Asbeck.

Ausschreibung Heimatpreis 2025

Auch für das Jahr 2025 besteht für den Kreis Borken erneut die Möglichkeit, Fördergelder in Höhe von 10.000 Euro für einen Heimat-Preis zu beantragen. Formal notwendig ist, die Fördermittel für den Heimat-Preis mit einem entsprechenden Kreistagsbeschluss beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) die Maßnahme zu beantragen. Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung am 12.12.2024 für die Auslobung des Heimat-Preises. Die Verwaltung wird für das Jahr 2025 erneut einen Heimat-Preis unter dem Motto „Heimat sind Wir!“ beantragen. Die Rahmenbedingungen sehen in diesem Jahr wie folgt aus:

Verleihungsgrundlagen:

      Bewerbungsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine, Gruppen und Initiativen, die überwiegend ehrenamtlich tätig sind und ihren Sitz im Kreis Borken haben. Jede/r kann sich für den Heimat-Preis nur mit einem Projekt bewerben. Es können auch Kooperationsprojekte eingereicht werden.

      Es können sowohl laufende als auch bereits abgeschlossene Projekte und Aktivitäten für die Preisverleihung eingereicht werden.

      Die Fördersumme des Landes Nordrhein-Westfalen für den Heimatpreis wird im Jahr 2025 in der vorgesehenen Summe in gestaffelter Beträgen (5.000€; 3.000€; 2.000€) an die 3 Preisträger verliehen.

      Bewerbungen können beim Kreis Borken mittels eines Formblatts eingereicht werden. Entsprechende Unterlagen und weitere Informationen zum Heimat-Preis des Kreises Borken werden auf der Homepage des kult zur Verfügung gestellt.

 

Auswahlkriterien:

Die Kriterien wurden angepasst und werden in den Ausschreibungsunterlagen für die interessierten Bewerber/innen veröffentlicht.

      Zukunftsorientierung

      Neu-/ Wiedergewinnung von Menschen für die Mitarbeit an Projekten

      Zeitgemäße und moderne Umsetzung des Heimatgedankens; Förderung der regionalen Identität

      Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

      Übertragbarkeit

Auswahlverfahren:

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, die sich folgendermaßen zusammensetzt:

• Landrat

• Vorsitzende des Fachausschusses Kultur und Sport

• Kreisheimatpfleger/in

• Je eine Vertretung der Fraktionen und Gruppen des Kreistages Borken

• Leitung des Fachbereichs Bildung, Schule, Kultur und Sport


Entscheidungsalternative(n):

nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE