Betreff
Ziele und Maßnahmen für das Jahr 2008, Antrag der SPD-Fraktion vom 03.09.2007 (Kreisausschuss 13.09.2007, Sitzungsvorlage Nr. 0133/2007)
Vorlage
0237/2007
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Antrag der SPD-Fraktion, im Budget 10 als Ziel die Unterstützung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute durch eine Art Lebensversicherung oder Arbeitgeberpauschale vorzusehen, wird abgelehnt.


Rechtsgrundlage:

-


Sachdarstellung:

Die Unterhaltung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr ist nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Angelegenheit der Städte und Gemeinden. Hieraus ergibt sich auch die kommunale Personalverantwortung für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.

Bereits durch das FSHG ist gewährleistet, dass den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aus ihrem Dienst an der Allgemeinheit keine Nachteile erwachsen. So besteht beispielsweise ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Einsätzen und Übungen sowie im Krankheitsfall. Bei Dienstunfällen besteht über die Feuerwehrunfallkasse ein überdurchschnittlicher Unfallversicherungsschutz.

Darüber hinaus versuchen Kommunen in zunehmendem Maße auf freiwilliger Ebene Anreize für den Dienst in der Feuerwehr zu schaffen. So gibt es Initiativen, Feuerwehrangehörige bei der Suche nach Lehrstellen bzw. Arbeitsplätzen zu unterstützen. Teilweise werden den ehrenamtlichen Kräften vergünstigte Eintrittsbedingungen in kommunalen Einrichtungen gewährt. Vielfach wird den Feuerwehrangehörigen für die Teilnahme an Einsätzen auch eine pauschale Entschädigung gezahlt.

 

Erstmals geht mit der Stadt Hürth eine Kommune in NRW den Weg, Mittel in eine zusätzliche Altersversorgung für ihre Feuerwehrangehörigen zu investieren. Dies ist sicherlich ein Ansatzpunkt, Einsatzbereitschaft und treue Diensterfüllung von Feuerwehrangehörigen zu belohnen. Der beigefügte Bericht stellt die Rahmenbedingungen in der Stadt Hürth dar. Würden die im Bericht dargestellten Grundlagen übertragen, ergäbe sich für die Kommunen im Kreis Borken bei 2.200 aktiven Feuerwehrangehörigen ein Altersvorsorgeaufwand von jährlich rd. 900.000 €. Ob die Kommunen in der Lage und bereit sind, derartige Zusatzkosten für die Unterhaltung der Freiwilligen Feuerwehren zu übernehmen, ist in Frage zu stellen. Eine Entscheidung hierüber liegt letztlich in kommunaler Zuständigkeit.

 

Eine finanzielle Beteiligung des Kreises ist nicht vorgesehen. Der Kreis wird die Städte und Gemeinden jedoch über das Modell der Stadt Hürth informieren.

 

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?