Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr im Münsterland (ZVM) eine Vereinbarung abzuschließen, die die Gültigkeit von VRR-Semestertickets, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hochschule, auf die Nutzung aller Züge aus Richtung Essen über das VRR-Gebiet hinaus bis zu den Bahnhöfen Borken (RE 14) und Maria Veen (RB 45) erweitert.
Der Kreis Borken ist bereit, dafür an den ZVM eine Entschädigung für den Ausfall von Fahrkartenerlösen in Höhe von 5.875 Euro jährlich zu übernehmen.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Zahlreiche Studierende mit erstem Wohnsitz im Kreis Borken fahren täglich oder wöchentlich aus dem Kreis mit den Bahnlinien RE 14 und RB 45 zu Hochschulen im Ruhrgebiet.
Sie fahren somit aus dem Tarifraum Münsterland in den Tarifraum VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr). Ihre Hochschule hat i. d. R. eine Vereinbarung mit dem VRR für die Nutzung eines Semestertickets im gesamten Tarifraum des VRR (Preisstufe C) getroffen. Dieses VRR-Semesterticket ist bislang im Tarifraum Münsterland nicht gültig. Entsprechend müssen sie für ihre Fahrt bei Überschreitung der Tarifraumgrenze in den Kreis Borken zusätzlich zum pauschalen VRR-Semesterticket-Beitrag Fahrkarten für den Tarifraum Münsterland erwerben.
Die im Jahre 2001 eingeführte Übergangsregelung zwischen dem VRR und dem südlichen Kreis Borken beinhaltet nur Tickets des Regeltarifs. Eine Einbeziehung des Semestertickets in diese Regelung konnte seinerzeit nicht erreicht werden. Für die Bahnkunden ist diese Regelung kaum nachvollziehbar. Daher gab es in der Vergangenheit schon mehrfach Initiativen, diesen Misstand zu beseitigen, jedoch ohne Ergebnis. Nun konnte mit dem ZVM eine Sonderregelung für die Gruppe der Studenten ausgehandelt werden. Danach wird die NordWestBahn als betroffenes SPNV-Unternehmen gegen eine finanzielle Beteiligung des Kreises die VRR-Semestertickets auf den SPNV-Linien im Südkreis anerkennen. Der ZVM als Auftraggeber geht von rund 5.000 Fahrten pro Jahr aus, für die der Kreis Borken pro Jahr einen Ausgleich für entgangene Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf von 5.875 Euro (entspricht 1,175 Euro pro Fahrt) zu zahlen hätte.
Der Ausgleichsbetrag kann sich reduzieren ab dem Zeitpunkt, wenn die Universitäten und Hochschulen einen Vertrag zum NRW-Semesterticket mit dem VRR abschließen sollten.
Die Erweiterung der Gültigkeit auf die Nutzung von Buslinien im Kreis ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Die Regelung soll zum 1.1.2008 eingeführt werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Ablehnung. Dann bleibt alles wie bisher. VRR-Semesterticket-Inhaber müssten für die Fahrt im Tarifraum Münsterland weiterhin separate Fahrkarten erwerben.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand des Kreises Borken für die vorgeschlagene Beteiligung würde im Jahr 2008 vorerst bei maximal 5.875 Euro liegen.