Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Entwurf eines allgemeinen Vorwortes für Landschaftspläne zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG‑) vom 21.07.2000 (GV NW Seite 568 / SGV NW Seite 791) in der aktuellen Fassung.
Sachdarstellung:
Bei der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 30.10.2007 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf für ein allgemeines Vorwort für alle Landschaftspläne zu erarbeiten, in dem Zweck und Ziele von Landschaftsplänen dargestellt werden, um eine weitere Information der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorwort – Landschaftsplanung im Kreis Borken
Der Kreis Borken ist Teil des Münsterlandes. Er stellt sich für den Betrachter als überwiegend vielfältig strukturierte, landschaftsästhetisch ansprechende Kulturlandschaft dar. Als Acker oder Gründland genutzte Flächen werden durch kleine bis mittelgroße Wälder, durch Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume, Hecken und die typischen Wallhecken gegliedert. Die charakteristischen Einzelhöfe mit ihren Hofeichen und Obstwiesen, die Dörfer sowie die ländlichen Klein- und Mittelstädte, aber auch die Herrenhäuser und Wasserschlösser unterstreichen die Eigenart der Landschaft, die treffend als Parklandschaft bezeichnet wird.
Der Schutz der Umwelt hat im Kreis Borken eine hohe Priorität. Um in diesem wichtigen Aufgabenbereich erfolgreich sein zu können, bedarf es einer breiten Übereinstimmung zwischen allen gesellschaftlichen Ebenen. Unverzichtbare Voraussetzung hierfür sind u.a. sachgerechte Umweltinformationen und vorausschauende Umweltplanungen.
Dabei steht neben anderen Schwerpunkten die Landschaft unseres Kreises ganz besonders im Focus des Handelns. Sie ist unsere Lebensgrundlage, sie ist unser Wohn-, Arbeits- und Lebensraum. Im Leitbildprozess des Kreises Borken und seiner Fortschreibung 2005 wird dies deutlich unterstrichen.
In unserem Bundesland und damit auch im Kreis Borken ist die Landschaftsplanung das zentrale Instrument, das Bild unserer Landschaft und ihre Funktionen nachhaltig zu sichern und zu entwickeln. Auf der Grundlage des Landschaftsgesetzes, im Zusammenwirken mit dem Bundesnaturschutzgesetz und den einschlägigen europäischen Richtlinien, haben die Kreise die gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden Aufstellung von Landschaftsplänen.
Der Kreis Borken praktiziert eine kooperative Landschaftsplanung. Dazu gehört, dass er bestrebt ist die unterschiedlichen Belange, wie z.B. die des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die von Land- und Forstwirtschaft, die der Jagd und Fischerei, die der Städte und Gemeinden, die von Freizeit und Erholung auszugleichen und in die Planung zu integrieren.
Die Erarbeitung des Landschaftsplanes wird durch die Untere Landschaftsbehörde vorgenommen. Sie beginnt inhaltlich mit der Analyse von Natur und Landschaft sowie deren Nutzung. Eine fachliche Vorabstimmung erfolgt mit den beteiligten Fachbehörden. Diese Grundlagen werden in Text, Karten und Tabellen festgehalten und liefern die einzelnen Planungsziele und Festsetzungen. Zu den vielen Gegebenheiten und Planungen, die zu beachten sind, gehören u. a. die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, festgelegt im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan), die städtebaulichen Ziele der Gemeinden, die Planungen des Straßenbaues und sonstiger Versorgungsträger. Solche und andere „öffentlichen Belange“ werden von einer Vielzahl von Stellen systematisch abgefragt. Der natur- und landschaftsverträglichen, nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft kommt in den Landschaftsplänen des Kreises Borken eine besondere landschaftserhaltende Funktion zu. Daher schützt die Landschaftsplanung im Kreis Borken u. a. die land- und forstwirtschaftliche Nutzung vor anderen Ansprüchen an den Raum. Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wird durch entsprechende Regelungen langfristig gesichert, da die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft und ihrer Funktionen langfristig nur durch die Einbindung der Flächeneigentümer und wirtschaftenden Menschen gewährleistet werden kann.
Unter Beachtung der Grundlagenermittlung und der sonstigen Rahmenbedingungen, vor allem aber immer wieder auch aus den örtlichen Gegebenheiten, wird der Landschaftsplan entwickelt. Seine übergeordneten Entwicklungsziele sind ausschließlich an Behörden und andere öffentliche Planungsträger gerichtet. Die Festsetzungen wirken nur unmittelbar bindend. Damit wird gewährleistet, dass der Landschaftsplan kein Gutachten und keine wirkungslose Absichtserklärung ist, sondern Instrument einer aktiven Planung zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Die Umsetzung der Planfestsetzungen erfolgt auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen. Wichtiges Instrument hierbei ist die Nutzung vertraglicher Regelungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.
Landschaftsplanung gehört zu den zentralen Themen unserer Gegenwart und Zukunft. Die Landschaftsplanung ist ein wichtiges Instrument für die Gestaltung der zukünftigen Lebensqualität. Die Aufstellung von Landschaftsplänen wird deshalb im Kreis Borken in eigener Regie vorgenommen. Der Landschaftsplan ist für den Kreis Borken das einzige verbindliche Planungsinstrument. Im internationalen und nationalen Wettbewerb der Regionen um wirtschaftliche Entwicklung widmet sich die Landschaftsplanung effektiv und nachhaltig der Stärkung der sogenannten weichen Standortfaktoren, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, und wird somit ein entscheidender Teil der kommunalen Standortprofilierung. Als Plan der örtlichen Ebene koordiniert der Landschaftsplan alle Maßnahmen der Landschaftsentwicklung und der Landschaftspflege, setzt die Ziele und Erfordernisse der Regionalplanung abschließend um und dient der Stärkung der Region.