Betreff
Projekt "Leben im Alter neu denken - Kreis Borken bewegt" - Weiteres Verfahren -
Vorlage
0020/2008
Art
Beschlussvorlage öffentlich

1.    Ab dem 01.07.2008 werden Angebote zu folgenden vier Zielgruppen älterer Menschen wirkungsorientiert gesteuert und gefördert:

-       Ältere Menschen in nicht altersgerechter Wohnsituation

-       Ältere Menschen ab 70 Jahre im Krankenhaus

-       Ältere Menschen mit Demenz

-       Allein lebende Ältere mit Unterstützungsbedarf

2.    Alle Anbieter der bisher geförderten Angebote zu den vier ausgewählten Zielgruppen erhalten die Möglichkeit einer weiteren Förderung durch den Kreis für den Zeitraum vom 01.07.2008 bis zum 31.12.2010. Es werden keine neuen Ideenwettbewerbe durchgeführt.

3.    Die Bewertung der einzureichenden Angebote erfolgt nach fünf Kriterien, die den Beitrag zu den drei Oberzielen (Selbständiges Leben im Alter, Stärkung ambulanter Versorgungsstrukturen und Reduzierung des Anstiegs der Heimkosten für den Kreis Borken), die Vernetzung und Transparenz von Angeboten sowie die Kosten-Nutzen-Relation umfassen.

4.    Das Angebotscontrolling soll für alle künftig geförderten Angebote fortgesetzt werden und ist für alle Anbieter verpflichtend.

5.    Zur künftigen Unterstützung des Kreises bei der wirkungsorientierten Steuerung und Finanzierung von freiwilligen Leistungen der Altenhilfe, die auf selbständiges Leben älterer Menschen im Kreis Borken hinwirken, wird ein Beratungsgremium eingerichtet. Die Anbindung des Beratungsgremiums an die Kreispflegekonferenz mit den im Entwurf der Geschäftsordnung beschriebenen Aufgaben und Mitgliedern wird befürwortet.


Rechtsgrundlage:

keine


Sachdarstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit erteilte der Lenkungsgruppe „Leben im Alter neu denken – Kreis Borken bewegt“ in seiner Sitzung am 17.12.2007 den Auftrag, für die Vorbereitung und Durchführung des Übergangs von denjenigen Aufgaben, die bisher im Rahmen des Gesamtprojektes übernommen werden und ab dem 01.07.2008 eine Daueraufgabe des Fachbereichs Soziales sind, bis Februar 2008 eine entsprechende Empfehlung zu erarbeiten. Als fachlicher Rahmen für die Empfehlungen gab die Lenkungsgruppe die Beibehaltung der strategischen Ausrichtung an den drei Oberzielen und der wirkungsorientierten Vorgehensweise vor.

Die Lenkungsgruppe erarbeitete in ihrer Sitzung am 28.01.2008 entsprechende Empfehlungen, die die Grundlage für die Beschlussvorschläge bilden.

Begründung für den Beschlussvorschlag 1 (Auswahl von Zielgruppen):

Der Vorschlag der Lenkungsgruppe, für die künftige Förderung von Angeboten die vier Zielgruppen „Ältere Menschen ab 70 Jahre im Krankenhaus“, „Ältere Menschen mit Demenz“, „Ältere Menschen in nicht altersgerechter Wohnsituation“ und „Allein lebende Ältere mit Unterstützungsbedarf“ auszuwählen, basiert auf einer Diskussion zum Bedarf älterer Menschen im Kreis Borken und gesetzlicher künftiger Rahmenbedingungen.

Zunächst wurde festgestellt, dass die überwiegende Zahl der derzeit geförderten Angebote pflegende Angehörige entlaste und daher die eigenständige Bearbeitung der Zielgruppe „Ältere Menschen mit pflegenden Angehörigen“ aufgegeben werden sollte.

Innerhalb der bisherigen Zielgruppe „Ältere Menschen mit pflegenden Angehörigen“ werden derzeit vier Angebote gefördert: Drei Angebote der „Mobilen Wohnumfeldberatung“ (flächendeckend im Kreis Borken) und das Angebot „Familienverbände lernen, den Pflegealltag zu gestalten“ (Bocholt, Rhede und Isselburg). Vor dem Hintergrund, dass die Angebote zur Wohnraumberatung einen deutlichen Schwerpunkt beim Adressatenkreis setzen, formulierte die Lenkungsgruppe eine neue Zielgruppe: „Ältere Menschen, die in einer nicht altersgerechten Wohnsituation leben“. Die Lenkungsgruppenmitglieder bestätigten für diese Zielgruppe die Ergebnisse des Angebotscontrollings und die Angaben der Träger zum künftigen Bedarf an entsprechenden Angeboten.

Bei der Zielgruppe „Ältere Menschen im Krankenhaus“ sahen die Lenkungsgruppenmitglieder ebenfalls einen erheblichen Beitrag der geförderten Angebote zu den Oberzielen des Gesamtprojektes und auch einen künftigen weiteren Bedarf zur Unterstützung beim Übergang vom Krankenhaus in das häusliche Umfeld.

Für die Zielgruppe „Ältere Menschen mit Demenz“ wurde die Wichtigkeit einer flexiblen niedrigschwelligen breiten Angebotslandschaft im Kreis sowie der Erhalt der geschaffenen Angebote betont. Da zum jetzigen Zeitpunkt die Auswirkungen der Reform der Pflegeversicherung auf die Rahmenbedingungen der Arbeit mit dementiell erkrankten Menschen nicht abschließend geklärt werden konnten, sprach sich die Lenkungsgruppe bis auf weiteres für die Auswahl dieser Zielgruppe und eine Prüfung dieser Auswahl spätestens im Herbst 2009 aus.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die bisherige Zielgruppe „Allein lebende Ältere“ wurde herausgestellt, dass es neben den im Projekt geförderten Angeboten der individuellen ehrenamtlichen Unterstützung weitere – vor allem ehrenamtlich koordinierte - Netzwerke gibt, die sich auch an allein lebende Ältere richten. Allerdings wurde deutlich, dass diese Netzwerke nicht überall existieren, die inhaltlichen Schwerpunkte verschieden sind und die Zukunft der Netzwerke oftmals nicht gesichert ist. Eine Beendigung der Förderung der bisherigen Angebote – sei es mit hauptamtlicher oder ehrenamtlicher Koordinierung – würde in den betreffenden Regionen die Selbständigkeit allein lebender älterer Menschen gefährden. Vor dem Hintergrund, dass die Selbständigkeit allein lebender Älterer immer erst dann gefährdet ist, wenn ein Unterstützungsbedarf an praktischen Hilfestellungen oder zur Vermeidung/Behebung der Vereinsamung besteht, sollte für die weitere Arbeit die Definition „Allein lebende Ältere mit Unterstützungsbedarf“ gelten.

Das Angebot „Familienverbände lernen, den Pflegealltag zu gestalten“ richtet sich speziell an pflegende Angehörige und wird nicht von den vier ausgewählten Zielgruppen erfasst. Hierfür wird die Lenkungsgruppe im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu einem Vorschlag kommen, ob das bestehende Angebot weiterhin gefördert werden soll.

 

Begründung für den Beschlussvorschlag 2 (Künftige Förderung von Angeboten):

Die bisher geförderten Angebote der o.g. vier Zielgruppen decken einen Bedarf bei den jeweiligen Zielgruppen ab, für den keine (ausreichenden) vergleichbaren Angebote bestehen. Zudem erwirken sie einen Beitrag zu den Oberzielen, der durch eine weitere finanzielle Förderung und begleitendes Angebotscontrolling stabilisiert und ausgebaut werden kann.

Vor diesem Hintergrund sollen alle bisher geförderten Angebote die Möglichkeit einer weiteren Finanzierung durch den Kreis erhalten. Alle Angebote werden neu bewertet und für alle Angebote werden Fördersumme, Zielerreichungsgrade und Fördermodalitäten neu ausgehandelt und vereinbart.

Eine Besonderheit bilden die beiden Angebote der individuellen ehrenamtlichen Unterstützung für allein lebende Ältere, in denen die Koordinierung von Einsätzen ehrenamtlich geleistet wird. Für diese bereits seit Jahren bestehenden Angebote wird als finanzielle Unterstützung – insb. für Einsätze bei Bedürftigen mit geringem Einkommen und Schulungen von Ehrenamtlichen – ein Betrag von jährlich 1.000 Euro für ausreichend erachtet.

Um den Trägern nach den bisher relativ kurzen Förderzeiträumen eine mittelfristige Planungssicherheit zu geben, wird ein Förderzeitraum von 2,5 Jahren und damit vom 01.07.2008 bis 31.12.2010 vorgeschlagen.

Alle Anbieter müssen in den Bewerbungen darstellen, welchen Finanzbedarf sie für die Fortsetzung des jeweiligen Angebotes bis 2010 benötigen und diesen Bedarf mit anzustrebenden Zielerreichungsgraden belegen. Zudem müssen alle Anbieter nachweisen, dass sie sich um Refinanzierungsmöglichkeiten intensiv bemühen bzw. begründen, warum die Leistung (noch) nicht vollständig refinanziert werden kann. Ergänzend ist aufzuzeigen, welchen Beitrag das Angebot zu einer aktiven Vernetzung und Transparenz mit anderen Angeboten leisten wird.

Begründung für den Beschlussvorschlag 3 (Bewertungskriterien):

Im Vergleich zu den Bewertungskriterien früherer Verfahren sind für die Entscheidung, welche Angebote künftig gefördert werden, einige Bewertungskriterien nicht mehr von Bedeutung, während andere Aspekte neu hinzugenommen werden sollten.

Besonders bewährte Angebote wurden bereits übertragen, so dass die Übertragbarkeit nicht mehr bewertet werden muss. Dagegen nimmt die Vernetzung und Transparenz von örtlichen Angeboten, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und Koordinierung verschiedener Hilfen, an Bedeutung zu.

Im Ergebnis sollte sich die Auswahl der Angebote, die Höhe der Fördersumme und die dauerhafte wirkungsorientierte Steuerung an fünf gewichteten Kriterien orientieren:

Bewertungskriterium

Faktor

Beitrag des Angebotes zum Wirkungsziel „Selbständiges Leben im Alter“:
Wie hoch schätzen Sie den Beitrag des Angebots zur Selbständigkeit älterer Menschen ein?

3

Beitrag des Angebotes zum Leistungsziel „Stärkung der ambulanten Strukturen im Kreis Borken“: Wie hoch schätzen Sie den Beitrag des Angebots dazu ein, am Angebotsort eine schwach ausgeprägte ambulante Struktur zu stärken oder zu ergänzen?

1

Beitrag des Angebotes zum Finanzziel:„Reduzierung des Anstiegs der Heimkosten für den Kreis Borken“: Wie hoch schätzen Sie den Beitrag des Angebotes zur Reduzierung des Anstiegs der stationären Heimkosten beim Kreis ein?

3

Beitrag zur Vernetzung und Transparenz von örtlichen Angeboten und Anbietern: Wie hoch schätzen Sie den Beitrag des Angebotes ein, den es aktiv für eine bessere Vernetzung und Transparenz mit anderen Anbietern/Angeboten leistet?

2

Kosten-Nutzen-Relation: Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen den angestrebten Zielerreichungsgraden und den dafür benötigen finanziellen Mitteln?

2

 

Begründung für den Beschlussvorschlag 4 (Angebotscontrolling):

Das Angebotscontrolling hat sich bewährt und soll für alle künftig geförderten Angebote fortgesetzt werden.

Ziel des Controllings ist neben der Plausibilisierung der Wirkungszielerreichung die Stabilisierung bzw. Steigerung von erreichten Zielwerten, die Diskussion und Förderung von Aktivitäten zur Transparenz und Vernetzung der örtlichen Angebote und das Gewinnen von Erkenntnissen über angebotsspezifische  Nachfrageentwicklung.

Da sich das Angebotscontrolling gut etabliert hat, wird ein jährliches Auswertungsgespräch für ausreichend gehalten.

 

Begründung für den Beschlussvorschlag 5 (Beratungsgremium):

Die Lenkungsgruppe hat sich dafür ausgesprochen, die bisherige Unterstützung des Kreises bei der wirkungsorientierten Weiterentwicklung der Altenhilfestrukturen und Angebote des Kreises Borken durch breite Fachkompetenz und Erfahrung mit der wirkungsorientierten Steuerung auch künftig zu nutzen.

Dafür soll ein Beratungsgremium als Arbeitsgruppe der Kreispflegekonferenz eingerichtet werden.

Damit würde dem Wunsch der Lenkungsgruppe entsprochen, das breite Fachwissen von Fachleuten aus der Praxis weiterhin in die Arbeit von Verwaltung und Politik einbringen zu können. Um politische Entscheidungsprozesse des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit von den inhaltlichen Überlegungen des Fachgremiums zu trennen, berücksichtigt der Vorschlag zur Besetzung der Arbeitsgruppe keine politische Vertretung.

Profil, Aufgaben, Organisation und Mitglieder der Arbeitsgruppe sollen in einer Geschäftsordnung festgelegt werden. Der Entwurf der Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt.

Es ist geplant, dass die Kreispflegekonferenz diese Arbeitsgruppe in ihrer nächsten Sitzung am 09.04.2008 einsetzt und dem Entwurf der Geschäftsordnung zustimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Höhe des gesamten Förderbetrages für die Zeit vom 01.07.2008 bis zum 31.12.2010 ist abhängig von der künftigen Förderung von Angeboten, über die der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit in seiner Sitzung am 03.06.2008 entscheiden wird.

Für die Förderung von Angeboten vom 01.07. bis 31.12.2008 steht im Haushalt 2008 ein Betrag von 200.000 Euro zur Verfügung.


Anlagen:

Entwurf der Geschäftsordnung für die Arbeitsgruppe „Wirkungsorientierte Steuerung der Altenhilfe im Kreis“ der Kreispflegekonferenz Borken