Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege
Vorlage
0033/2008
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken empfiehlt dem Kreistag, die vorliegende Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege zu beschließen.


Rechtsgrundlage:

§ 90 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 3 SGB VIII

§ 23 KiBiz


Sachdarstellung:

Gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII i.V.m. § 23 Abs. 1 KiBiz können für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege Kostenbeiträge vom Jugendamt festgesetzt werden.

Nachdem der Landtag Nordrhein-Westfalen am 25.10.2007 das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen hat, ist die bisher geltende Satzung mit Wirkung ab dem 01.08.2008 (In-Kraft-Treten des KiBiz) zu überarbeiten.

Die bereits am 06.06.2007 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen „Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß Sozialgesetzbuch VIII des Fachbereiches Jugend und Familie des Kreises Borken“ bestimmen zudem unter Punkt III. „Heranziehung zu den Kosten“, dass die Kostenheranziehung per Satzung geregelt wird.

Die Höhe der Elternbeiträge in der Kindertagespflege orientiert sich an den ab dem 01.08.2008 geltenden Beiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (vgl. Satzung vom 25.01.2008; Buchungsstaffeln von bis zu 25, 35 und 45 Stunden pro Woche differenziert nach Beiträgen für über und unter dreijährige Kinder). Insgesamt enthält die Satzung vergleichbare Regelungen zur Satzung über die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen. Sie enthält jedoch zusätzlich einige spezifische Regelungen für die Tagespflege.

Aufgrund der vorliegenden Daten ist es sinnvoll, eine weitere Buchungsmöglichkeit von bis zu 15 Std. pro Woche zu schaffen, um die Eltern, die lediglich bis zu 15 Stunden in der Woche eine Betreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen, finanziell zu entlasten und diesen weiterhin zu ermöglichen; ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Diese zusätzliche Buchungsstaffel ist sowohl für unter als auch für über dreijährige Kinder vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Ertrag von ist im laufenden Budget veranschlagt:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?


Anlagen:

Satzungsentwurf