Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt den Evaluations- und Controllingbericht zu den Eingliederungsmaßnahmen 2007 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sachdarstellung:
Seit Einführung des SGB II zum 01.01.2005 hat der Service-Punkt ARBEIT des Kreises Borken im Rahmen des Eingliederungsbudgets umfangreiche Maßnahmen zur Vorbereitung und Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger organisiert und flächendeckend im Kreisgebiet zur Verfügung gestellt.
Die Auswertung der Maßnahmenergebnisse war dabei immer dann mit Schwierigkeiten verbunden, wenn es vordergründig um die Verbesserung der Integrationschancen bzw. um die individuellen Erfolge der Teilnehmer auf dem Weg zu einer erfolgreichen Vermittlung ging und es sich damit nicht um messbare Vermittlungserfolge handelte.
Im Sinne eines aussagefähigen Maßnahmecontrollings und effektiven Mitteleinsatzes sieht der Kreis Borken daher die Notwendigkeit, das individuelle Ergebnis für jeden Maßnahmeteilnehmer zu dokumentieren, um so letztendlich auch Aussagen über die Effizienz einzelner Maßnahmen besser ableiten zu können.
Ein solches Controllingsystem stand bisher nicht zur Verfügung, so dass der Service-Punkt ARBEIT gemeinsam mit den Fallmanagern/Innen der Service-Punkte ARBEIT bei den Städten und Gemeinden ein solches Controllingverfahren eigenständig entwickeln musste.
Über die wichtigsten Punkte wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Evaluations- und Controllingbericht zu den Eingliederungsmaßnahmen 2007