Vorbehaltlich der schulfachlichen Genehmigung wird
der Bildungsgang „Zweijährige Berufsfachschule erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife“ – Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik“ gemäß APO-BK Anlage C 5, am Berufskolleg Borken
zum Schuljahr 2008/2009 errichtet.
Rechtsgrundlage:
§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NRW
Sachdarstellung:
Am Berufskolleg Borken besteht deutlicher Bedarf an einem Bildungsgang, der technische Kenntnisse und die Fachhochschulreife vermittelt. Während entsprechende Bildungsgänge im Bereich Wirtschaft und Verwaltung fünfzügig und im Bereich Gesundheit und Soziales vierzügig am Berufskolleg Borken angeboten werden, besteht im Bereich Technik kein adäquates Angebot. Dies führt dazu, dass in jedem Jahr auch Schülerinnen und Schüler mit technischem Interesse aus Mangel an Alternativen die „Höhere Handelsschule“ besuchen.
Derzeit liegen für einen solchen Bildungsgang 49 Anmeldungen vor.
Bildungsziel:
Die Höhere Berufsfachschule für Technik mit dem Schwerpunkt Elektro- bzw. Metalltechnik ist ein zweijähriger Vollzeitbildungsgang, der für eine Berufsausbildung oder für ein Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule qualifiziert.
Die vermittelten Fertigkeiten und Fähigkeiten bieten außerdem erhöhte Karrierechancen in einem anspruchsvollen technischen Ausbildungsberuf.
Zugangsvoraussetzungen:
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife
Regionale
Einordnung:
Der formal identische Bildungsgang wird am Berufskolleg für Technik Ahaus angeboten, wobei sich die relevanten Einzugsbereiche nicht überschneiden. Der neue Bildungsgang ist mit den Nachbarkreisen abgestimmt.
Schulentwicklungsplanerische
Einordnung des geplanten Bildungsganges:
Der Kreis Borken ist bemüht, die Ausbildungsbereitschaft der jungen Erwachsenen in ihrem Interesse und im Interesse der Region bestmöglichst zu fördern und zu nutzen.
Die Unterrichtsversorgung der Berufsschulklassen wird durch die Errichtung des Bildungsganges nicht beeinträchtigt. Dieses Vorhaben entspricht den schulentwicklungsplanerischen Absichten des Kreises Borken und wird durch den gültigen Schulentwicklungsplan – dritte Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises Borken, Ziffer 4.5, „Realisierungsplanung in den Beruflichen Schulen“ – abgedeckt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?