Für die bei den Amtsgerichten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zu bildenden Ausschüsse zur Wahl der Schöffen werden folgende Vertrauenspersonen gewählt:
Amtsgerichtsbezirke
Lfd. Nr. |
Ahaus |
Bocholt |
Borken |
Gronau |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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Rechtsgrundlage:
§§ 40 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 35 Kreisordnung (KrO)
Sachdarstellung:
In diesem Jahr treten bei den Amtsgerichten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau die Ausschüsse zusammen, die gem. §§ 40, 42 GVG die Schöffen wählen. Die Wahl erfolgt für die nächsten fünf Geschäftsjahre (01.01.2009 – 31.12.2013). Die Ausschüsse bestehen für jeden Amtsgerichtsbezirk jeweils aus einem/einer Richter/in beim Amtsgericht (Vorsitz), dem Landrat als Hauptverwaltungsbeamten des Kreises, in dessen Bezirk die Amtsgerichte ihren Sitz haben, und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer/innen.
Die Vertrauenspersonen sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl bis zum 31.05.2008 zu wählen (§ 40 Absatz 3 GVG).
Bei einer Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach d`Hondt nach § 35 Absatz 3 KrO entfallen je Amtsgerichtsbezirk 5 Wahlvorschläge auf die CDU-Fraktion und 2 Wahlvorschläge auf die SPD-Fraktion.
Mit Schreiben vom 28.01.2008 sind die Städte und Gemeinden des Kreises Borken aufgefordert worden, bis zum 04.04.2008 Vertrauenspersonen für den Ausschuss ihres jeweiligen Amtsgerichtsbezirkes vorzuschlagen. Eine Entscheidung der Stadt-/Gemeinderäte ist für die Rechtmäßigkeit dieser Vorschläge nicht erforderlich, wird jedoch regelmäßig herbeigeführt. Daher ist es einigen Städten und Gemeinden terminlich nicht möglich, die Vorschläge in der genannten Frist mitzuteilen. Eine Aufstellung mit den von den Städten und Gemeinden vorgeschlagenen Personen kann daher erst in der Sitzung des Kreisausschusses nachgereicht werden.
Anlagen:
Vorschläge der Städte und Gemeinden des Kreises Borken für die Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen jeweils für die Amtsgerichtsbezirke Ahaus, Borken, Bocholt und Gronau