Der Kreistag Borken beschließt
die personelle Erweiterung des Gesellschafterversammlung der
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland um je ein Mitglied, der noch nicht in
der Gesellschafterversammlung vertretenden Fraktionen sowie um den Sprecher der
Bürgermeister.
Rechtsgrundlage:
Gesellschaftsvertrag der
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland
Sachdarstellung:
Der Kreistag Borken hat der
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mit der Wahrnehmung von Aufgaben der
Wertstoff- und Abfallwirtschaft betraut. Die Städte und Gemeinden sind
verpflichtet die Abfälle einzusammeln und diese dann, zu den vom Kreis zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen zu
befördern. Diese Aufgabenteilung zeigt noch einmal deutlich die Abhängigkeit
der Abfallgebühren von Entscheidungen des Kreistages bzw. vom Aufsichtsrat oder
der Gesellschafterversammlung der EGW. Zum anderen erfordert die
Aufgabenteilung/ Abhängigkeit zwischen Städten und Gemeinden und dem Kreis bzw.
der EGW auch eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit. Auch wenn sich der Kreistag und die Gremien der EGW immer und
mit Erfolg um niedrige Gebühren bemüht haben, ist ein Grundmisstrauen gegenüber
der Preisgestaltung bei den
Bürgermeistern, bei den Räten und bei den nicht in den Gremien vertretenden
Fraktionen vorhanden und tritt durch den Widerspruch der Bürgermeister gegen
die Abfallgebühren des Kreises ab November 2006 noch einmal deutlich zu Tage.
Die SPD-Kreistagsfraktion sieht die Notwendigkeit die Gebührengestaltung noch
transparenter zu gestalten und beantragt daher die personelle Erweiterung der
Gesellschafterversammlung. Die EGW und der Kreis beabsichtigen alle Verträge
zwischen dem Kreis Borken und der EGW zu überarbeiten, daher macht die
personelle Erweiterung der Gesellschafterversammlung gerade zu diesem Zeitpunkt
Sinn und sollte auch sofort mit dem Beschluss in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte