Betreff
Wahl der Beisitzer für den Wahlausschuss für die Kreistags- und Landratswahl 2009 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.04.2008
Vorlage
0071/2008
Art
Antrag SPD-Fraktion

Für den Wahlausschuss für die Kreistags- und Landratswahl 2009 werden 10 Beisitzer gewählt. 


Rechtsgrundlage:

Wahlordnung


Sachdarstellung:

Laut Wahlordnung besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern. Mit der Wahl von 10 Beisitzern ist gewährleistet, dass auch die kleineren Fraktionen im Wahlausschuss vertreten sind und so zum Beispiel über die Bildung von Wahlkreisen mitentscheiden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Schulte