Betreff
Ergebnisse der Schulumfrage zur Schwimmfähigkeit
Vorlage
0038/2025/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Kultur und Sport nimmt die Ausführungen zur Umfrage zur Schwimmfähigkeit an den Grundschulen im Kreis Borken zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

Richtlinien des Kreises Borken zur Förderung des Sports V und VI i. d. F. v. 15.12.2022

Sachdarstellung:

Bereits in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Sport vom 07.05.2024 und 07.11.2024 (siehe u.a. Vorlagen 0111/2024 und 0322/2024) hat sich der Ausschuss für Kultur und Sport umfassend mit dem Themenkomplex Schwimmfähigkeit beschäftigt. Dabei sind u.a. grundsätzliche Aspekte zum Thema Schwimmfähigkeit diskutiert und Informationen zum Schulschwimmpass NRW vorgestellt worden.

In der Sitzung vom 07.11.2024 wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung nun eine Umfrage zum Thema Schwimmfähigkeit an den Grundschulen im Kreisgebiet durchführen wird. Im Abfragezeitraum vom 29.10.2024 bis 15.01.2025 sind 60 Rückmeldungen eingegangen. dies entspricht einer Rückmeldequote von ca. 97 %. Dabei wurden neben Fragen zur generellen Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler auch Fragen zum Themenkomplex Einsatz des Schulschwimmpasses NRW gestellt.

Die Ergebnisse werden im Ausschuss präsentiert. Darüber hinaus werden Vorschläge zur weiteren Umsetzung vorgestellt.


Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE