Der Kreistag stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zu, einen erneuten Beschluss über den Vergleichsabschluss in Form einer Weisung an die Mitglieder der EGW-Gesellschafterversammlung im nichtöffentlichen Teil (siehe Vorlage 0175/2008) zu fassen.
Rechtsgrundlage:
keine
Sachdarstellung:
Die Bezirksregierung Münster hat aufgrund des Berichts des Kreises Borken vom 17.07.2008 über die Zinsgeschäfte der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) die Sitzung des Kreistages vom 26.06.2008 sowie die darin gefassten Beschlüsse kommunalaufsichtlich geprüft und den Kreis am 07.08.2008 über das Ergebnis informiert:
Zur Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit der Angelegenheit kann die Bezirksregierung Münster durchaus nachvollziehen, dass vor dem Hintergrund der anstehenden Vergleichsverhandlungen die Notwendigkeit bestand, schnellstmöglich zu handeln, um ggf. drohenden weiteren finanziellen Schaden zu vermeiden. Beim Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung über die Erweiterung der Tagesordnung sieht die Bezirksregierung Münster hingegen grundsätzliche Probleme vor dem Hintergrund und der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit. Angesichts einer zu dieser Fragestellung fehlenden eindeutigen gerichtlichen Klarstellung bittet die Kommunalaufsicht, die in der Kreistagssitzung praktizierte Verfahrensweise darzulegen und näher zu begründen. Weitere Probleme sieht die Kommunalaufsicht in der Frage, ob der Landrat im Rahmen seiner Informationspflicht allen Kreistagsmitgliedern eine dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad des Beratungsgegenstandes angepasste zeitige Information gegeben hat und ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung am 26.06.2008 möglicherweise bei den Kreistagsmitgliedern ein unterschiedlicher Informationsstand vorgelegen hat. Eine Befangenheit des Landrats und von Mitgliedern des Kreistages, die gleichzeitig Mitglieder in Gesellschaftsorganen der EGW sind, in der Sitzung des Kreistages am 26.06.2008 sieht auch die Bezirksregierung Münster nicht.
Eine erläuternde Stellungnahme zu diesen aufgeworfenen Fragen erbittet die Kommunalaufsicht bis zum 29.08.2008. Auch die FDP-Fraktion hat rechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Beschlusses vom 26.06.2008 dargelegt (siehe Vorlage 0164/2008).
Im Beschluss am 26.06.2008 wurden die Mitglieder der EGW-Gesellschafterversammlung ermächtigt, einen Vergleich über die Zinsgeschäfte der EGW unter den im Beschluss näher genannten Randbedingungen abzuschließen. Die Bezirksregierung Münster hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vergleich in seiner konkreten Ausgestaltung nicht Gegenstand ihrer Prüfung war und auch nicht sein kann. Daher kann der Vergleich von den Mitgliedern der EGW-Gesellschafterversammlung endgültig abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der oben dargelegten rechtlichen Unsicherheit über den Beschluss vom 26.06.2008 erwarten die Mitglieder der EGW-Gesellschafterversammlung eine rechtssichere Weisung des Kreistages über den Vergleichsabschluss im Sinne des Beschlusses vom 26.06.2008. Zwar ist die Verwaltung der Auffassung, bei entsprechender Erläuterung und Begründung die Bedenken der Bezirksregierung auszuräumen, jedoch kann eine Rechtssicherheit nicht in der im Vergleich vereinbarten Frist gewährleistet werden. Daher wird vorgeschlagen, im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 21.08.2008 einen erneuten Beschluss über den Vergleichsabschluss in Form einer Weisung an die Mitglieder der EGW-Gesellschafterversammlung (siehe Vorlage 0175/2008) zu fassen. Mit dieser Vorgehensweise ist die Bezirksregierung Münster einverstanden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?