Betreff
SGB II Ein-Euro-Jobs / Aufstocker
Vorlage
0191/2008
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung über die Zusatzjobs sowie über die sogenannten Aufstocker zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende


Sachdarstellung:

I.   Ein-Euro-Jobs

Die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs.3 SGB II – bekannt als sog. „Ein-EURO-Jobs“ werden im Kreis Borken unter der Bezeichnung „Zusatzjobs“ organisiert und umgesetzt.

 

1.    Überblick:

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 2.340 erwerbsfähige Hilfsbedürftige nach dem SGB II einem Zusatzjob zugewiesen.

 

Eine Differenzierung der Beschäftigten nach Alter und Geschlecht zeigt folgende Auswertung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.    Zugewiesene Personen in den Kommunen im Jahr 2007

Die Service-Punkte ARBEIT in den Kommunen sind zuständig für die Akquise der zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten („klassische Variante“) und die Zuweisung der Hilfebedürftigen in einen Zusatzjob. Nachfolgend die Zuweisungen in Zusatzjobs, aufgeteilt nach den einzelnen Service-Punkten ARBEIT:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.    Inhaltliche Differenzierung

Zusätzliche Arbeit im Kreis Borken wird in unterschiedlicher Form angeboten:

 

§  Es gibt zum einen die Zusatzjobs mit sog. beschäftigungsbegleitender Qualifizierung („klassische Variante“). Hier steht die Beschäftigung im Vordergrund. Ziele sind aber auch die Arbeitserprobung und der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Unterschiedliche Einsatzbereiche sollen dabei den differenzierten Bedarfen der beschäftigten Personen entsprechen.

Finanziert wird bei dieser Variante lediglich der Mehraufwand von 1 €/Std. für die Beschäftigten.

 

§  Im Gegensatz zu den „klassischen“ Zusatzjobs als Beschäftigungsmaßnahme wird mit dem Angebot „Zusätzliche Arbeit mit besonderer Betreuung und Qualifizierung“ den besonderen Bedarfen einer bestimmten Zielgruppe Rechnung getragen. Diese kommen für weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen oder auch für die „klassischen“ Zusatzjobs (noch) nicht in Frage oder es sind Personen mit komplexen Vermittlungshemmnissen und erhöhtem Bedarf an beruflicher Orientierung und Qualifizierung.

Diese Angebote werden bei Bildungsträgern durchgeführt, die entweder Arbeitsfelder z.B. in eigenen Werkstätten vorhalten oder mit Kooperationspartnern zusammen arbeiten.

Finanziert werden hier neben dem Mehraufwand für die Beschäftigten die Kosten für Betreuung und Qualifizierung beim jeweiligen Bildungsträger.

 

 

Die Aufteilung der zugewiesenen Personen nach den genannten Varianten stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.    Arbeitsfelder: Anbieter und Branchen

Die Einsatzbereiche für zusätzliche Arbeit finden sich in verschiedenen Bereichen und bei unterschiedlichen Anbietern.

 

Betrachtet werden hier die Arbeitsfelder für die „klassischen“ Zusatzjobs. Bei den Zusatzjob-Maßnahmen mit besonderer Betreuung und Qualifizierung werden die Beschäftigten überwiegend beim durchführenden Bildungsträger eingesetzt.

 

 

In der nachfolgenden Übersicht sind die Arbeitsfelder, in denen die „Zusatzjobber“ eingesetzt wurden, den jeweiligen Branchen zugeordnet:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Zuordnung der Arbeitsfelder nach Anbietern stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


5.    Verbleib nach Beendigung

1.636 Personen haben im Jahr 2007 die Beschäftigung in einem Zusatzjob beendet, folgende Verbleibskategorien wurden nach Beendigung festgestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


II.  „Aufstocker“

Mit der Bezeichnung „Aufstocker“ sind Personen gemeint, die ergänzend zu Einkünften aus Erwerbstätigkeit Leistungen nach dem SGB II erhalten.

 

Grundlage der nachfolgenden Auswertungen ist die Vermittlungsstatistik aus dem Jahr 2007. Näher betrachtet wurden hier die Personen, die in verschiedene Formen der Beschäftigung integriert werden konnten, deren Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jedoch nicht beendet wurde.

 

 

1.    Eckpunkte

§  Insgesamt wurden im Jahr 4.464 erwerbsfähige Hilfebedürftige in den ersten Arbeitsmarkt integriert.

§  In 1.872 Fällen konnte der Hilfebezug durch die Arbeitsaufnahme beendet werden.

§  Für 2.592 Personen, die eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, erhält die Bedarfsgemeinschaft weiterhin ergänzende Leistungen. Das bedeutet, dass durch das erzielte Erwerbseinkommen der Bedarf nicht vollständig gedeckt werden kann.

 

§  Zum Vergleich: Im Jahr 2007 haben insgesamt 3.997 Personen ihre Erwerbseinkünfte eingesetzt und zusätzlich aufstockende Leistungen erhalten.

 

 

 

2.    Überblick

Die nachfolgende Tabelle/Grafik gibt einen Überblick über die Branchen, in die vermittelt wurde, jeweils gegliedert nach der Art des Arbeitsverhältnisses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


2.1    Branchen

In der folgenden Grafik sind die Anteile der einzelnen Branchen dargestellt. Deutlich wird, dass der Dienstleistungssektor mit 40% eindeutig den größten Bereich darstellt. Wichtig hier auch der Blick auf die Art der Beschäftigung: 273 Vermittlungen sind nicht sozialversicherungspflichtig, das entspricht einem Anteil von 26%.

 

Einzelhandel und Industrie sowie Handwerk und Gastronomie folgen in einigem Abstand mit jeweils 7% bzw. 9%, Gebäudereinigung und Bau weisen ebenfalls noch dreistellige absolute Zahlen auf. Die weiteren Branchen sind in ihrer Bedeutung weniger auffällig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2    Art/Umfang der Beschäftigung

Die folgende Grafik zeigt, dass fast 40% der Vermittlungen in nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemündet sind. Offensichtliche Folge ist, dass diese Einkünfte nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2    Einkommen/Höhe der Stundenlöhne

Informationen zur Höhe der Stundenlöhne in Abhängigkeit zu den Branchen werden statistisch nicht erfasst.

 

Es ist aber geplant, eine umfangreiche Auswertung zum Thema „Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit“ zu erstellen.

 

U.a. sollen dort Informationen zur Höhe der ergänzenden Leistungen dargestellt werden sowie zur Größe der Bedarfsgemeinschaften und der Art der jeweiligen Einkünfte.

 

Der Grund für ergänzende Leistungen ist nicht unbedingt immer ein „schlecht bezahlter“ Job. Auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft in Kombination z.B. mit geringer Qualifikation des „Ernährers“ und somit eingeschränkter Beschäftigungsmöglichkeiten kann dazu führen, dass das Erwerbseinkommen nicht ausreicht.