Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrag der EGW vom 28.05.2004
Vorlage
0200/2008
Art
Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Der Kreisausschuss/Kreistag beschliesst folgende Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH

 

1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gesellschafterversammlung besteht, solage der Kreis Borken alleiniger Gesellschafter ist, aus dem Kreisausschuss (§§50ff. KrO NRW). Die interne Willensbildung der Gesellschafterversammlung richtet sich nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen über die Abstimmung in kommunalen Ausschüssen gemäß §§ 41 Abs. 4 Satz 1, 35 Abs. 1 Kreisordnung NW

2. § 9 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Der Aufsichtsrat besteht aus 10 vom Kreistag bestellten Mitgliedern. Darüber hinaus gehört der Hauptverwaltungsbeamte als geborenes Mitglied dem Aufsichtsrat an. Der Kreistag entsendet 10 Mitglieder, von denen zunächst jeweils 1 Mitglied von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion benannt wird (Grundmandat). Die übrigen Mitgliedern werden durch den Kreistag unter entsprechender Anwendung der geltenden Vorschriften über die Besetzung von Ausschüssen bestellt Der Hauptverwaltungsbeamte kann einen von ihm schriftlich benannten Vertreter, der Angestellter oder Beamter des Gesellschafters Kreis Borken ist, entsenden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind an Weisungen des Kreises Borken gebunden. Der Kämmerer des Kreises Borken hat ein stimmrechtsloses Teilnahmerecht an den Sitzungen des Aufsichtsrates.

 


Rechtsgrundlage:

 


Sachdarstellung:

Neben der Prüfung des Sachverhaltes Zinsswapgeschäfte der EGW durch die vom Kreistag bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, haben auch von den Fraktionen benannte PrüferInnen Einblick in Geschäftsunterlagen der EGW erhalten. Anhand der Protokolle der Gesellschafterversammlung sowie der Aufsichtsratssitzungen lässt sich erkennen, dass vor allem die Aufsichtsratsmitglieder sich in der Einschätzung der Vorlagen zu den Zinsgeschäften umfänglich auf den Geschäftsführer der EGW verlassen haben.

Ein Grund für dieses in den Jahren gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführer sehen Bündnis 90/Die Grünen darin, dass es sich um ein relativ kleines Gremium handelt, in dem keine "kritische Masse" entstehen konnte. Diese kritische Masse wäre jedoch erforderlich gewesen, um den Zinsgeschäften rechtzeitig Einhalt gebieten zu können.

Ebenso hat es sich als Nachteil erwiesen, dass der Aufsichtsrat lediglich mit Politikern ohne spezifisch ökonomischen oder technischen Hintergrund besetzt ist. Daher sollten Fraktionen die Möglichkeit haben, Aufsichtsratsmandate (Grundmandate) mit externen Fachleuten verschiedener Fachrichtungen (Techniker/Ökonomen/Juristen o.ä.) zu besetzen.

 

Um die EGW einer weiteren demokratisch legitimierten Kontrolle zu unterwerfen, schlagen Bündnis 90/Die Grünen vor, die Gesellschafterversammlung im oben angeführten Sinne zu erweitern. Dabei betonen wir  ausdrücklich, dass die Gesellschafterversammlung auch weiterhin aus Mitgliedern des Kreistags bestehen soll.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gertrud Welper