Der Kreistag wählt als Nachfolger für Herrn Hans-Georg Zurhausen als Mitglied in den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken:
Paul Geuting
Weseler Landstr. 75
46325 Borken
Rechtsgrundlage:
§ 11 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG)
Sachdarstellung:
Nach § 11 Abs. 1 LG NW ist zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises ein Beirat zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
3. Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Landschaftsbehörde zu hören.
Herr Hans-Georg Zurhausen, Vertreter des Landessportbundes NRW e.V. hat sein Mandat niedergelegt.
Um den Beirat zu vervollständigen, ist die Wahl eines neuen Mitgliedes des Landessportbundes NRW e.V. durch den Kreistag erforderlich.
Für die Wahl ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom 18.10.1994 mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen.
Vom Landessportbund NRW e.V. wurden als Mitglied im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vorgeschlagen:
Paul Geuting Ingrid Volmer
Weseler Landstr. 75 Sabstätter Str. 18
46325 Borken 48683 Ahaus
Der Landessportbund NRW e.V. würde die Wahl von Herrn Paul Geuting begrüßen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine