Die Sitzungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 2 LG NW
Sachdarstellung:
Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt, das mit Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wacholderheide Hörsteloe“ im Bereich der Stadt Ahaus, Gemarkung Ottenstein, vom 18.03.1958 festgesetzte Gebiet zu erweitern und zu aktualisieren sowie nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie anzupassen.
Das Naturschutzgebiet soll entsprechend der Planung eine Größe von ca. 12,55 ha haben. Dies stellt eine Erweiterung um ca. 4 ha. dar. Bei den Erweiterungsflächen handelt es sich um ca. 3,3 ha Wald und ca. 0,7 ha Grünland.
Die Offenlage findet in der Zeit vom 01.09. bis einschließlich 30.09.08 statt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
geplanter Verordnungstext
Lagepläne