Die
Verwaltung wird beauftragt, mit den betroffenen kreisangehörigen Städten Ahaus,
Bocholt, Borken, Gronau und Stadtlohn die Übernahme der Geschäftsanteile an der
Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) zu verhandeln.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Sachdarstellung:
In den letzten
Jahren ist die komplexe gesellschaftsrechtliche Struktur der RVM und der WVG
immer wieder als Nachteil bei der wettbewerblichen Ausrichtung des Unternehmens
identifiziert worden. Diese Diskussion um die strategische Ausrichtung erhält
durch die neue EU-VO 1370/2007 eine neue Dimension:
Die EU-VO
ermöglicht es, Verkehrsleistungen ohne Ausschreibung an einen internen
Betreiber im Wege der Direktvergabe (Inhouse) zu vergeben. Um das Unternehmen
RVM – und damit auch die von der RVM beauftragten Subunternehmen und
Coop-Partner – in ihrem Bestand zu schützen, soll dieses Instrument der
Direktvergabe genutzt werden. Die Direktvergabe an einen internen Betreiber ist
aber an verschiedene Voraussetzungen geknüpft; dazu gehört insbesondere der
„beherrschende Einfluss“ der Aufgabenträger auf die Gesellschaft. Darunter wird
verstanden,
-
dass
die Aufgabenträger über mehr als 50 % der Beteiligungen verfügen,
-
dass
die Aufgabenträger den Durchgriff und die Durchsetzungsmacht bei den
wesentlichen Entscheidungen haben,
-
keine
Sperrminoritäten zugunsten privater Gesellschafter gegeben sind.
Die Aufgabenträger
(Münsterlandkreise) verfügen derzeit nur über Beteiligungen in Höhe von
zusammen 38,46 %, die Stadt Münster verfügt über 4,02 %. Damit ist der
notwendige „herrschende Einfluss“ (mit Durchsetzungsmacht) nicht gegeben. Dies
kann erreicht werden, wenn die Kreise auch die Anteile der bislang beteiligten
Städte und Gemeinden auf sich vereinen. Diese verfügen zusammen über 28,35 %
der Anteile. Im Kreis Borken haben fünf Städte und Gemeinden Anteile an der
RVM:
-
Stadt
Ahaus 35.790
€ 0,46 %
-
Stadt
Bocholt 51.120
€ 0,67 %
-
Stadt
Borken 35.790
€ 0,46 %
-
Stadt
Gronau 35.790
€ 0,46 %
-
Stadt
Stadtlohn 25.560
€ 0,33 %
184.050 € 2,4
%
Die neue EU-VO 1370/2007 tritt am 03.12.2009 in Kraft. Alle
Leistungsvergaben (jeweils nach Auslaufen der Liniengenehmigungen) haben sich
spätestens zu diesem Zeitpunkt an den Vorgaben der neuen EU-VO zu orientieren.
Hinsichtlich ihrer Einflussnahme sollten den Kommunen durch die Abgabe
der Gesellschafteranteile keine Nachteile entstehen. Wichtig ist daher, dass
die Kommunen kontinuierlich sowohl fachlich als auch politisch in die Planungen
und Entscheidungsfindungen eingebunden werden. Für den Bereich der
Lokalverkehre ließe sich die Einflussnahme in einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung festlegen, die dann durch den Kreis Borken gegenüber der RVM
ausgeübt würden.
Auch mit der Westfälischen Verkehrsgesellschaft (WVG), der derzeitigen
Muttergesellschaft der RVM, der RLG und der VKU – wird über eine Anpassung der
Strukturen verhandelt. Die WVG hält derzeit 29,17 % an der RVM, die WVG
ihrerseits wird mit 51 % von der Westfälisch-Lippischen Vermögensverwaltung mbH
gehalten, die Kreise sind hier mit 7 % beteiligt. Hier besteht die
Tendenz, dass der LWL (vertreten durch die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltung
mbH) aus der Verantwortung gegenüber der WVG aussteigt. Auch die Beziehung der
WVG zu den Verkehrsunternehmen RVM, RLG und VKU soll angepasst werden, indem
die WVG zu einer Servicegesellschaft für die Verkehrsunternehmen umgewandelt
wird, die von den Verkehrsunternehmen gezielt mit Geschäfts- und
Betriebsführungsaufgaben beauftragt wird.
Im Zusammenhang mit der Voraussetzung „beherrschender Einfluss“ steht
der Abschluss einer „Gruppenvereinbarung“ der Münsterlandkreise. Die
Münsterlandkreise müssen gewährleisten, dass sie in ihrer Eigenschaft als
Aufgabenträger einheitlich als Gruppe auftreten.
Sobald die Umstrukturierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht worden sind,
müssen die Münsterlandkreise einen Grundsatzbeschluss treffen, ob die
Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die RVM stattfinden soll.
Daran anschließend ist die Linienbündelung neu anzupassen, da mit der
Direktvergabe die RVM-Linien aus den gebildeten Linienbündeln entfallen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Finanzielle Auswirkungen:
Den Städten soll die Übernahme der Anteile an der RVM zum Nennwert
angeboten werden. Dazu sind für den Haushalt 2009 184.000 € bereitzustellen.