Der Kreistag beschließt, Gesellschaftsanteile der EGW GmbH an Dritte (Kommunen, Unternehmen) zu veräußern.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Kreisordnung
Sachdarstellung:
Die EGW GmbH ist eine 100 %-ige Tochter des Kreises Borken. Nachdem nun
mehr oder weniger in allen Kreistagsfraktionen bzw. die sie tragenden Parteien
Einvernehmen darüber besteht, dass außenstehende Dritte an der EGW GmbH
„beteiligt“ werden sollen, stellt sich die Frage, wie das konkret aussehen
soll.
Änderungen im Gesellschaftsvertrag bzw. den Geschäftsordnungen, um
andere über die Geschäftstätigkeit der EGW GmbH zu informieren und mit beraten
zu lassen, hält die FDP nicht für
ausreichend.
Wer es ehrlich damit meint, dass außenstehende Dritte am Geschehen
innerhalb der EGW GmbH beteiligt werden sollen, der muss den direkten Weg
gehen: Nämlich die Beteiligung Dritter am Gesellschaftskapital der EGW GmbH mit
den daraus resultierenden Rechten und Pflichten.
Ob den neuen
(Mit-)Gesellschaftern insoweit eine Sperrminorität von 25,1 % eingeräumt wird
oder diese bis zu 49 % des Gesellschaftskapitals erwerben können oder sogar
darüber hinaus, ist eine politische Frage, die der Kreistag zu beantworten hat.
Das allerdings erst in einem zweiten Schritt, nachdem grundsätzlich darüber
beraten und beschlossen wird, ob überhaupt eine Veräußerung von
Gesellschaftsanteilen erfolgen soll oder nicht.
Eine weitere
Begründung erfolgt im Rahmen der Sitzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schöning
Fraktionsvorsitzender