Der
Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden dahingehend Gespräch zu führen, die Zentralisierung der
Abfallswirtschaft im Kreis Borken weiter zu entwickeln.
Dazu
soll die Kreisverwaltung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Gespräche führen, ob und auf welcher Basis mit Schaffung effizienterer
Strukturen Einsparpotentiale in der Abfallwirtschaft erzielt werden können.
Nämlich
beispielhaft durch
- die Bündelung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben der
Städte beim Kreis Borken,
- die Einführung eines einheitlich
abfallwirtschaftlichen Standards und
- die zentrale Ausschreibung der gesamten abfallwirtschaftlichen Aufgaben.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Kreisordnung
Sachdarstellung/Begründung:
Im Zuge der Frage, ob und inwieweit die EGW GmbH in Zukunft weiter
tätig werden soll, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die
abfallwirtschaftlichen Aufgaben der Städte und Gemeinden im Kreis Borken beim
Kreis selbst zu bündeln.
NRW ist eines der wenigen Bundesländer, in dem die
abfallwirtschaftlichen Aufgaben geteilt sind. Gemäß Landesabfallgesetz NRW sind
die Gemeinden für die Einsammlung und den Transport und die Kreise für die
Beseitigung bzw. Verwertung der Abfälle zuständig.
Der Kreis Borken ist ländlich strukturiert. Damit stellt sich die
Frage, ob diese Auf-gabentrennung tatsächlich sinnvoll ist.
Sollte aufgrund zu erwartender Kosteneinsparungen, die auch zu
Gebührenentlastungen bei den Bürgern führen können, es sich als sinnvoll
erweisen, dass der Kreis Borken im Rahmen öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen
mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden entsprechend tätig wird, sollte
dieser Weg beschritten werden.
Erfolgreich umgesetzt wurde das bereits im Kreis Höxter. Insoweit
verweise ich auf den Erfahrungsbericht des Kreises Höxter, veröffentlicht im
„Eildienst LKT NRW“ Nr. 11, November 2007, S. 368 ff. Ich füge diesen Bericht
in Kopie bei.
Auf dieser Basis kann eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Kreis
und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgen.
Eine weitere
Begründung erfolgt im Rahmen der Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schöning
Fraktionsvorsitzender