Der Kreistag beschließt folgende Resolution zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften, hier Art.1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
Aus Sorge um die Zukunft der Sparkassen und in Sorge um die Gefährdung kommunalen Eigentums.
1. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen des neuen Sparkassengesetzes NRW bergen unnötige Gefahren für die Struktur der öffentlich - rechtlichen Sparkassen. Daher werden die Änderungen zum bisherigen Gesetz, wie unter den Punkten 2 – 5 beschrieben, abgelehnt.
2. Die Einführung von Trägerkapital, auch fakultativ, wird abgelehnt.
Dies ist unnötig und gibt keine weiteren Entwicklungschancen für die Sparkassen, sondern einer möglichen Privatisierung wird dadurch die Tür geöffnet. Die Bildung von Trägerkapital trägt auch nicht dazu bei die kommunale Anbindung der Sparkassen zu stärken oder die besondere Rechtsposition der Kommunen an ihre Sparkassen zu betonen. Dies wird bereits durch die weitgehende Ausschüttungsregelung und die Klarstellungen bei der kommunalen Trägerschaft hinreichend erreicht
3. Die Aufgabe der gemeinnützigen Verwendung der Ausschüttung des Jahresüberschusses zu Gunsten der allgemeinen Form der Gemeinwohlorientierung wird abgelehnt.
Dies würde einen Systembruch bedeuten. Die gemeinnützige Verwendung ausgeschütteter Beträge stellt ein prägendes Merkmal der öffentlichen Sparkassen dar. Öffentlicher Auftrag, Gemeinwohlorientierung und gemeinnützige Verwendung der ausgeschütteten Gewinne durch den kommunalen Träger sind Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements der kommunalen Sparkassen und ihrer Mitverantwortung für die regionale Entwicklung.
4. Auch eine temporäre Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse durch eine privatwirtschaftliche Gesellschaft wird abgelehnt, da die Verfassung der Sparkasse, anders als die von Aktiengesellschaften oder privatrechtlichen Unternehmungen, nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt ist.
5. Der Sparkassenfinanzverbund wird abgelehnt, da er die Unabhängigkeit des wirtschaftlichen Handelns einschränkt und als Eingriff in die Geschäftstätigkeit der Sparkassen zu sehen ist.
Eine gesetzlich festgeschriebene Zusammenarbeit mit der WestLB führt zu konzernähnlichen Strukturen. Diese würden unabhängige Entscheidungen vor Ort verhindern. Ein solches Gebilde ist zudem einem kommunal getragenen Sparkassenwesen fremd.
Sachdarstellung:
Schon im März 2007 hat die SPD-Kreistagsfraktion eine Resolution in den Kreistag eingebracht und so ihre Sorge um die kommunalen Sparkassen zum Ausdruck gebracht. Leider wollte die CDU Mehrheitsfraktion zum damaligen Zeitpunkt die Resolution nicht mittragen und hat die Verabschiedung verhindert. Am landesweiten Protest von Sparkassen, von den Beschäftigten der Sparkassen, von Kommunen oder den Oppositionsparteien im Düsseldorfer Landtag zeigt sich, dass die Befürchtungen der SPD- Kreistagsfraktion berechtigt waren und immer noch sind. Die geplanten Änderungen, die der Gesetzentwurf der Landesregierung beinhaltet, werden den kommunalen Sparkassen ihre Identität rauben, andere lassen befürchten, dass falsche Weichenstellungen erfolgen, die die Sparkassenarbeit in Zukunft gefährden. Dies gilt es zu verhindern, denn als Kreistag müssen wir ein Interesse daran haben, dass die Sparkassen auch in Zukunft Partner des regionalen Mittelstandes und Geldinstitut des Handwerks bleiben und jedem Bürger ein Girokonto zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte