Der Kreistag möge beschließen:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „BDO“ wird
beauftragt folgende Szenarien zu prüfen:
1. Szenario
Die
EWG bleibt als GmbH bestehen und wird auf das Kerngeschäft der Müllentsorgung
beschränkt
Dazu ist es notwendig, alle
Geschäftsfelder der EGW darzustellen.
2. Szenario
Gründung eines Eigenbetriebes
(eigenbetriebsähnliche Einrichtung) „Müllentsorgung“
3. Szenario
Zurückführung der Aufgaben der EGW an
den Kreis Borken
Hierbei ist u.a. zu prüfen:
1. wirtschaftliche
Auswirkungen (auch steuerliche Auswirkungen)
2. finanzielle
Auswirkungen – insbesondere auf die Müllgebühren
3. Auswirkung
auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
4. rechtliche
Voraussetzungen
Sowohl für die EGW als auch für einen evtl.
Eigenbetrieb schlägt die BDO entsprechende Kontrollmechanismen vor.
Oberstes Ziel ist eine umweltverträgliche Abfallentsorgung mit möglichst niedrigen Gebühren.
Sachdarstellung:
Die Entsorgungsgesellschaft
Westmünsterland wurde gegründet um Aufgaben der Wertstoff- und Abfallwirtschaft
sowie der Abwasserbeseitigung im Kreis Borken wahrzunehmen. Sie nimmt
entsprechend ihr vom Kreis Borken erteilter Aufträge Aufgaben zur Verwertung
und Entsorgung von Rückständen und Abfällen einschließlich der Vermarktung von Sekundärrohstoffen wahr.
Ebenso soll die Gesellschaft Strategien zur Abfallvermeidung und
Abfallverminderung entwickeln und realisieren. Hinsichtlich der Gewerbeabfälle
zur Beseitigung ist die EGW ebenfalls ausschließliche Leistungserbringerin im
Kreisgebiet. Im Übrigen erbringt sie Entsorgungsleistungen im Wettbewerb und
verfügt hier über eine gefestigte Marktposition.
Die EGW betreibt Anlagen
und Einrichtungen und beschäftigt Arbeitnehmer, die erforderlich sind, um die
vom Kreis Borken erteilten Aufträge jederzeit und ohne Schwierigkeiten erfüllen
zu können. Soweit die notwendigen und bestehenden Kapazitäten nicht vollständig
ausgenutzt werden, darf sich die Gesellschaft auch außerhalb des Kreises Borken
betätigen
Auch vor den jetzt zu
beklagenden Zinsverlusten bei der EGW
hat es schon in der Vergangenheit
immer wieder Klagen über mangelnde Transparenz insbesondere bei der Gestaltung
der Müllgebühren gegeben. Diese Klagen wurden sowohl von den nicht im
Aufsichtsrat der EGW vertretenden Fraktionen geführt als auch von den
Bürgermeistern der Städte und Gemeinden und deren Räte. Es gibt zudem
Widerspruchsverfahren der Städte und Kommunen gegen Gebührenbescheide.
Die SPD Kreistagsfraktion
hat bei den Haushaltsplanverabschiedungen der vergangenen Jahre immer wieder
mehr Transparenz in der EGW gefordert. So hat die SPD im April diesen Jahres
die Erweiterung der Gesellschafterversammlung gefordert, ebenso wollte die
SPD-Faktion, dass den nicht in den Aufsichtsgremien der EGW vertretenden Fraktionen
die Protokolle der Aufsichtsratssitzung zur Verfügung gestellt werden, sowie
die Auflösung des Abfallwirtschaftsverbandes Borken/Wesel. Ferner hat die SPD der Errichtung des
interkommunalen Bauhofes durch die EGW nicht zugestimmt, weil sie schon länger
das Ziel verfolgt, die EGW auf ihr Kerngeschäft " Müllentsorgung " zu
beschränken.
Auffällig war das
sicherlich im Interesse des Unternehmens notwendige Gewinnstreben der EGW, ob
dies aber mit der eigentlichen Aufgabenübertragung immer in Einklang zu bringen
ist, ist zumindest fraglich.
Die Zinsverluste in
Millionenhöhe haben nicht nur für viel Unruhe in der Bevölkerung gesorgt,
sondern auch für einen personellen Wechsel in der Geschäftsführung und in den
Aufsichtsgremien. Die SPD – Kreistagsfraktion vertritt die Auffassung, dass
diese Veränderungen genutzt werden sollten, die EGW neu aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund
macht es wenig Sinn, bereits jetzt über Besetzung, Erweiterung von
Kontrollgremien zu diskutieren, bevor nicht geklärt ist, wie die EGW neu
strukturiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte