Betreff
Umstrukturierung Abfallentsorgungsgesellschaft Antrag der SPD-Fraktion vom 08.09.2008
Vorlage
0235/2008
Art
Antrag SPD-Fraktion

Der Kreistag möge beschließen:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „BDO“ wird beauftragt folgende Szenarien zu prüfen:

1.         Szenario

Die EWG bleibt als GmbH bestehen und wird auf das Kerngeschäft der Müllentsorgung beschränkt

Dazu ist es notwendig, alle Geschäftsfelder der EGW darzustellen.

2.         Szenario

Gründung eines Eigenbetriebes (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) „Müllentsorgung“

3.         Szenario

Zurückführung der Aufgaben der EGW an den Kreis Borken

 

Hierbei ist u.a. zu prüfen:

1.         wirtschaftliche Auswirkungen (auch steuerliche Auswirkungen)

2.         finanzielle Auswirkungen – insbesondere auf die Müllgebühren

3.         Auswirkung auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

4.         rechtliche Voraussetzungen

 

Sowohl für die EGW als auch für einen evtl. Eigenbetrieb schlägt die BDO entsprechende Kontrollmechanismen vor.

 

Oberstes Ziel ist eine umweltverträgliche Abfallentsorgung mit möglichst niedrigen Gebühren.


Sachdarstellung:

Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland wurde gegründet um Aufgaben der Wertstoff- und Abfallwirtschaft sowie der Abwasserbeseitigung im Kreis Borken wahrzunehmen. Sie nimmt entsprechend ihr vom Kreis Borken erteilter Aufträge Aufgaben zur Verwertung und Entsorgung von Rückständen und Abfällen einschließlich der  Vermarktung von Sekundärrohstoffen wahr. Ebenso soll die Gesellschaft Strategien zur Abfallvermeidung und Abfallverminderung entwickeln und realisieren. Hinsichtlich der Gewerbeabfälle zur Beseitigung ist die EGW ebenfalls ausschließliche Leistungserbringerin im Kreisgebiet. Im Übrigen erbringt sie Entsorgungs­leistungen im Wettbewerb und verfügt hier über eine gefestigte Marktposition.

Die EGW betreibt Anlagen und Einrichtungen und beschäftigt Arbeitnehmer, die erforderlich sind, um die vom Kreis Borken erteilten Aufträge jederzeit und ohne Schwierigkeiten erfüllen zu können. Soweit die notwendigen und bestehenden Kapazitäten nicht vollständig ausgenutzt werden, darf sich die Gesellschaft auch außerhalb des Kreises Borken betätigen

Auch vor den jetzt zu beklagenden Zinsverlusten bei der EGW  hat es  schon in der Vergangenheit immer wieder Klagen über mangelnde Transparenz insbesondere bei der Gestaltung der Müllgebühren gegeben. Diese Klagen wurden sowohl von den nicht im Aufsichtsrat der EGW vertretenden Fraktionen geführt als auch von den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden und deren Räte. Es gibt zudem Widerspruchsverfahren der Städte und Kommunen gegen Gebührenbescheide.

Die SPD Kreistagsfraktion hat bei den Haushaltsplanverabschiedungen der vergangenen Jahre immer wieder mehr Transparenz in der EGW gefordert. So hat die SPD im April diesen Jahres die Erweiterung der Gesellschafterversammlung gefordert, ebenso wollte die SPD-Faktion, dass den nicht in den Aufsichtsgremien der EGW vertretenden Fraktionen die Protokolle der Aufsichtsratssitzung zur Verfügung gestellt werden, sowie die Auflösung des Abfallwirtschaftsverbandes Borken/Wesel.  Ferner hat die SPD der Errichtung des interkommunalen Bauhofes durch die EGW nicht zugestimmt, weil sie schon länger das Ziel verfolgt, die EGW auf ihr Kerngeschäft " Müllentsorgung " zu beschränken.

Auffällig war das sicherlich im Interesse des Unternehmens notwendige Gewinnstreben der EGW, ob dies aber mit der eigentlichen Aufgabenübertragung immer in Einklang zu bringen ist, ist zumindest fraglich.

Die Zinsverluste in Millionenhöhe haben nicht nur für viel Unruhe in der Bevölkerung gesorgt, sondern auch für einen personellen Wechsel in der Geschäftsführung und in den Aufsichtsgremien. Die SPD – Kreistagsfraktion vertritt die Auffassung, dass diese Veränderungen genutzt werden sollten, die EGW neu aufzustellen.

Vor diesem Hintergrund macht es wenig Sinn, bereits jetzt über Besetzung, Erweiterung von Kontrollgremien zu diskutieren, bevor nicht geklärt ist, wie die EGW neu strukturiert wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Schulte