Betreff
Errichtung einer Fachschule für Textiltechnik am Berufskolleg Bocholt-West zum Schuljahr 2008/2009
Vorlage
0253/2008
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorbehaltlich der schulfachlichen Genehmigung wird eine Fachschule für Textiltechnik gem. APO-BK, Anlage E, am Berufskolleg Bocholt-West in Bocholt zum Schuljahr 2008/2009 errichtet.


Rechtsgrundlage:

§ 81 Abs. 2 u. 3 Schulgesetz NRW


Sachdarstellung:

Am Berufskolleg Bocholt-West werden seit Jahren die dualen Ausbildungsberufe der textilerzeugenden Berufe in Form von Bezirksfachklassen beschult.

Es gibt in jedem Abschlussjahrgang nur wenige Schüler/innen, die bereit sind, eine Ausbildung zum „staatl. geprüften Textiltechniker/in“ zu absolvieren. Deswegen kann diese Klasse nicht in jedem Jahr eingerichtet werden. Der letzte Jahrgang einer Fachschule hat das Berufskolleg Bocholt-West im Jahre 2004 verlassen. Sowohl die Schule als auch die Betriebe aus der Region möchten diese wieder einrichten. Hierfür ist eine erneute schulaufsichtliche Genehmigung herbeizuführen, da die letzte Genehmigung zur Errichtung dieser Fachschule älter als 2 Jahre ist. Die Genehmigung, die in der Zwischenzeit zur Errichtung dieser Fachschule beantragt ist, wird nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Münster erteilt.

Da diese Fachschule immer nur zeitlich versetzt in Abständen zu Stande kommt, ist hierfür die Anmeldequote abzuwarten, bevor ein Genehmigungsverfahren beantragt werden kann. Die Fachschule (1 Klasse) wird z. Zt. mit 25 Schülern/Schülerinnen geführt.

Bildungsziel:

Die Fachschule nach APO-BK, Anlage E, qualifiziert die Absolventen für Managementaufgaben in der mittleren Führungsebene von Unternehmen.

Zugangsvoraussetzungen:

In die Klassen kann aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Berufserfahrung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann.

Regionale Einordnung:

Der Bildungsgang ist mit den Nachbarkreisen abgestimmt.

Die schulentwicklungsplanerische Einordnung der geplanten Fachschule Textiltechnik:

Der Kreis Borken ist bemüht, die Ausbildungsbereitschaft der jungen Erwachsenen in ihrem Interesse und im Interesse und im Interesse der Region bestmöglichst zu fördern und zu nutzen.

Die Unterrichtsversorgung der Berufsschulklassen wird durch die Einrichtung der Fachschule nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben entspricht den schulentwicklungsplanerischen Absichten des Kreises Borken und wird durch den gültigen Schulentwicklungsplan – 3. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises Borken, Ziff. 4.5, „Realisierungsplanung in den beruflichen Schulen“ – abgedeckt.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?