Betreff
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land NRW zur Entwicklung der "Regionalen Bildungslandschaft Kreis Borken"
Vorlage
0255/2008
Art
Beschlussvorlage öffentlich

1.    Der Kreis Borken schließt mit dem Land einen Kooperationsvertrag (Muster s. Anlage) zur Durchführung der „Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Kreis Borken“ ab.

2.    Der Kreis Borken richtet auf der Grundlage des Vertrages eine regionale Geschäftsstelle ein.


Rechtsgrundlage:


Sachdarstellung:

Ausgangslage

In den letzten sechs Jahren hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) in Zusammenarbeit mit 19 Regionen (Kreisen und Städten) das Modellprojekt Selbstständige Schule durchgeführt. Im Mittelpunkt des Modellvorhabens stand die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen von Schülerinnen und Schülern. Dies sollte vor allem durch die Umsetzung von zwei Zielen erreicht werden:

·         die Entwicklung einer qualitätsorientierten Selbststeuerung der Schulen zur Verbesserung des Unterrichts in den Schulen,

·         die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften.

Hintergrund des Programms war die Überzeugung, dass die Lösung von Problemen und die Entwicklung und Umsetzung neuer Methoden und Ansätze zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Unterrichtsqualität vor allem in den Schulen und in den Regionen selbst erfolgen muss.

Zum 31.07.2008 ist das Modellprojekt ausgelaufen. Um die Ergebnisse und Erfahrungen für die Entwicklung aller Schulen in NRW zu eigenverantwortlichen Schulen zu sichern und weiterentwickeln zu können, ist das Land mit den im Modellprojekt beteiligten Regionen eine weitere Kooperation eingegangen. Zu diesem Zweck wurden mit den entsprechenden Regionen im Juni 2008 Kooperationsverträge abgeschlossen.

Auf Basis der bisherigen erfolgreichen Modellprojekte soll in gemeinsamer Verantwortung des Landes und der beteiligten Kommunen und mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände das Schul- und Bildungswesen mit allen relevanten Partnern ausgebaut und weiterentwickelt werden. Damit dies gelingen kann, sollen durch die Initiative „Regionale Bildungsnetzwerke in NRW“ des MSW alle kommunalen und gesellschaftlichen Kräfte vor Ort gebündelt werden. Zielsetzung ist die Verbesserung und der Ausbau der Unterstützungs- und Beratungssysteme für Kinder und Jugendliche sowie die Kooperation der Schulen untereinander und mit anderen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe und Kultur.

Das MSW plant diese Kooperation sukzessive mit allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW einzugehen und entsprechende Vereinbarungen mit allen Regionen abzuschließen.

Zum 01. Februar 2009 ist die Ausweitung auf 15 weitere Regionen vorgesehen. Der Kreis Borken und die Bildungsregion Kreis Borken sind unter Berücksichtigung der schon in den zurückliegenden Jahren entwickelten Ansätze und Projekte (Bildungsstudie) und nach den bisher mit Vertretern des Ministeriums geführten Gesprächen momentan ein möglicher Vertragspartner für ein solches „Bündnis für Bildung“.

Aus dem Münsterland haben die Stadt Münster und die Kreise Steinfurt und Warendorf bereits mit dem Land eine Vereinbarung über ein regionales Bildungsnetzwerk abgeschlossen.

Perspektiven für die Region

Das Leitbild und die Bildungsstudie des Kreises Borken

In der Fortschreibung des Leitbildes des Kreises Borken im Jahr 2005 wurde die Verbesserung der Bildungs- und Qualifizierungschancen als eine zentrale Zukunftsfrage definiert. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bildungsstudie Kreis Borken erste grundlegende Analysen der regionalen Bildungslandschaft erarbeitet. In den Studien sind Anhaltspunkte für eine zukunftsfähige Gestaltung der Bildungslandschaft entwickelt worden und Handlungsempfehlungen zu regionalen Entwicklungsstrategien dargestellt worden. In den bisher bearbeiteten Themenbereichen: dem Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule, dem Ausbildungsmarkt und den Bildungsgängen an den Berufskollegs sowie  Hochschulreife in einer ländlichen Region ist immer wieder auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung von Kooperationsbeziehungen und der Gestaltung der Schnittstellen und Übergänge zwischen Schulformen, Lernorten, Bildungsbereichen und den Kommunen als verantwortlichen Akteuren hingewiesen worden.

Diese Schnittstellen und Übergänge sind, das zeigen die Ergebnisse der Studien, nicht mehr nur auf einzelne Städte und Gemeinden beschränkt, sondern befinden sich zwischen den Kommunen, zwischen Lernorten wie z.B. Realschule und Berufskollegs, zwischen Kindertagesstätten, Grundschulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Region als Bezugspunkt

Sowohl der Kreis Borken als auch die Städte und Gemeinden der Region haben in den letzten Jahren vielfältige Anstrengungen unternommen, um die Lern- und Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Die Herausforderungen im Bildungsbereich werden aber weiter steigen.

Der Workshop zur Bildungsstudie III: „Hochschulreife in einer ländlichen Grenzregion“ im Mai diesen Jahres mit Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden betonte ebenfalls die Notwendigkeit der bestmöglichen Förderung der Kinder und Jugendlichen und machte in der Diskussion die enorme Dynamik in dem Bereich deutlich. In der Diskussion wurden unter anderem Fragen zur Qualität von schulischer Bildung, zur Weiterentwicklung der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern, zur Beteiligung der Eltern, zur Bedeutung des allgemeinen Wertes von Bildung, zur Förderung des selbstständigen Arbeitens sowie zur Entwicklung und Ausbildung von Werten und Normen erörtert und auch kontrovers diskutiert.

Auch das Wirtschaftsforum am 13.10.2008 betonte die Verpflichtung der regionalen Akteure, Bildung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen als regionale Gestaltungsaufgabe zu verstehen. Die Akteure sind gefordert an dieser Stelle noch stärkere Verantwortung zu übernehmen.

Mehrwert für die Region

Aus der Sicht der Verwaltung knüpft der Abschluss der Kooperationsvereinbarung unmittelbar an die Vorarbeiten und Ideen der Bildungsstudie an. Die vertraglich gebundene Kooperation mit dem Land ist eine große Chance, die identifizierten Herausforderungen gemeinsam in einer klar definierten Organisation mit staatlichen und kommunalen Akteuren kontinuierlich zu bearbeiten. Es können somit neue Spielräume für Bildungsprozesse auf regionaler Ebene identifiziert und gestaltet werden.

Der Abschluss der Vereinbarung schließt direkt an die im Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport geführte Diskussion zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die regionale Ebene an. Das Modell des regionalen Bildungsnetzwerks bietet dabei den Vorteil, dass das Land als zentraler Akteur in die Entwicklung eingebunden wird.

Mit der Ausgestaltung und Unterzeichnung des Vertrages lassen sich für die Weiterentwicklung der Bildungsregion Kreis Borken folgende Wirkungen erwarten:

· die Mobilisierung und Einbindung aller Kräfte und Akteure im Bildungswesen der Region,

· die Aufwertung und Weiterentwicklung der regionalen Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in einer kommunal-staatlichen Verantwortungs­gemeinschaft,

· die Schaffung kontinuierlicher und verbindlicher Abstimmungs- und Entwicklungsstrukturen für den Bildungsbereich,

· der Ausbau der regionalen Abstimmung im Bereich der Bildungsübergänge der Kinder und Jugendlichen.

Die Einrichtung einer regionalen Geschäftsstelle als Dienstleistung für die gesamte Region bietet die Möglichkeit die begonnene Diskussion zielgerichtet fortsetzen zu können und stellt dem Prozess, durch die Beteiligung des Landes, eine zusätzliche Personalressource zu Verfügung.

Der Kreis Borken wird seine begonnen Initiativen aus dem Bereich der Bildungsstudie, z.B. das Modellprojekt „Ausbildungslotsen“ in die regionale Geschäftsstelle übernehmen. Das regionale Bildungsnetzwerk mit seiner verbindlichen Gremienstruktur kann hervorragend für den Transfer in die Region genutzt werden. Es bietet der weiteren Ausgestaltung der Bildungsstudie einen Rahmen, um in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, mit zentralen Bildungsakteuren und, als besondere Ergänzung, direkt mit dem Land die Bildungs- und Qualifizierungschancen der Kinder und Jugendlichen in unserer Region zu verbessern und Handlungsempfehlungen und Projekte für die Region zu erarbeiten.

Kooperationsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit

Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Borken ist die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages, der die  Handlungsfelder, die regionale Organisation und die Leistungen der Vertragspartner regelt und präzisiert.

Handlungsfelder

Die Handlungsfelder werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Beteiligten festgelegt. Von Seiten des Landes sind folgende inhaltliche Schwerpunkte fester Bestandteil der Vereinbarung:

· Unterstützung der Schulen im Prozess zur Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen

· Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler

·  Übergang von der Schule in den Beruf (Übergangsmanagement)

Folgende Bereiche sollten aus der Sicht des Kreises Borken ebenfalls angegangen werden, zumal damit die Themen der Bildungsstudie in das Biildungsnetzwerk integriert werden:

·  Horizontale und vertikale Übergänge zwischen den Schulen (Durchlässigkeit)

·  Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule

·  Förderung der Technik- und Medienbildung

·  Außerschulische Jugendbildung

· Gesundheitsbildung (Prävention von Erkrankungen wie z.B. Sucht und Depressionen)

·  Förderung des Lernens im Lebenslauf

Diese Handlungsfelder stellen einen vorläufigen Rahmen dar. Die Bildungsakteure der Region, die am Netzwerk teilnehmenden Städte und Gemeinden sowie der Kreis Borken sind in Abstimmung mit dem Land für die genaue Ausgestaltung und Umsetzung verantwortlich. Der Vertrag beschreibt dazu eine verbindliche regionale Organisationstruktur, um die Umsetzung kontinuierlich und in gemeinsamer Verantwortung von Land, Kreis und Kommunen zu regeln.

Regionale Organisation

Die Organisation in der Region umfasst insgesamt drei Kernelemente:

  1. Regionale Bildungskonferenz
  2. Lenkungskreis
  3. Regionale Geschäftsstelle

Die Gesamtorganisation erfolgt über die Regionale Bildungskonferenz. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. In der Bildungskonferenz arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Schulen, den Schulträgern, der Schulaufsicht, dem Kompetenzteam für Lehrerfortbildung und weitere Institutionen und Einrichtungen zusammen.

Der Lenkungskreis trifft  Absprachen und gibt Empfehlungen von strategischer Bedeutung für die Bildungsregion. Der Lenkungskreis setzt sich aus Vertretungen des Landes, des Kreises, der Städte und Gemeinden sowie der Schulen zusammen. 

Zur Unterstützung der beiden Gremien wird eine regionale Geschäftsstelle vom Kreis Borken eingerichtet.

Laufzeit / Evaluation

Eine zeitliche Begrenzung des Vertrages zwischen dem Land NRW und dem Kreis Borken ist nicht vorgesehen. Nach fünf Jahren wird eine gemeinsame interne Evaluation vorgenommen. Auf Basis der Ergebnisse wird über eine Weiterführung der Zusammenarbeit entschieden.

Zuständigkeit

Die bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Landes, des Kreises und der Kommunen bleiben erhalten. Die Struktur der staatlichen Schulaufsicht und der kommunalen Selbstverwaltung wird durch die Kooperationsvereinbarung nicht berührt.

Durch die Kooperation in den oben genannten Gremien soll vielmehr ein gemeinsamer Informations-, Planungs- und Handlungsverbund aufgebaut werden.

Beteiligung des Ausschusses

Dem Ausschuss Schule, Bildung, Kultur und Sport des Kreises Borken wird in einem mindestens halbjährlichen Rhythmus über den Fortgang des Bildungsnetzwerkes berichtet und ggfs. erforderliche Beschlussvorlagen vorgelegt.

Infrastruktur und Personal

Der Kreis stellt die personelle und sächliche Ausstattung der regionalen Geschäftsstelle sicher. Das Land stellt für die Arbeit in der regionalen Geschäftsstelle zusätzliches pädagogisches Personal im Umfang von 1,0 Stelle zur Verfügung. Ausschreibung und Besetzung der Stelle erfolgen im Benehmen mit dem Lenkungskreis.

Zeitplanung

Das regionale Bildungsnetzwerk soll zum 01. Februar 2009 starten. Die grundlegende Aufbauphase der Organisation des Regionalen Bildungsnetzwerks soll bis Juni 2009 abgeschlossen werden.

Entscheidungsalternative(n):

 Ja               Nein

Wenn ja, welche?

-       Die mögliche Kooperation mit dem Land wird zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.

-       Der Kreis verzichtet auf das Kooperationsangebot des Landes.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Mit dem Abschluss der Vereinbarung sind direkt keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Nicht absehbar ist, inwiefern durch im Netzwerk erarbeitete Handlungsansätze finanzielle Ressourcen gebunden werden. Diese sollten vorrangig aus den im Budget veranschlagten Mitteln zur Umsetzung der Bildungsstudie genommen werden.