1.
Der Kreis Borken schließt mit dem Land einen Kooperationsvertrag (Muster
s. Anlage) zur Durchführung der „Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der
Bildungsregion Kreis Borken“ ab.
2.
Der Kreis Borken richtet auf der Grundlage des Vertrages eine regionale
Geschäftsstelle ein.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Ausgangslage
In den letzten sechs Jahren hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) in Zusammenarbeit mit 19 Regionen (Kreisen und Städten) das Modellprojekt Selbstständige Schule durchgeführt. Im Mittelpunkt des Modellvorhabens stand die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen von Schülerinnen und Schülern. Dies sollte vor allem durch die Umsetzung von zwei Zielen erreicht werden:
· die Entwicklung einer qualitätsorientierten Selbststeuerung der Schulen zur Verbesserung des Unterrichts in den Schulen,
· die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften.
Hintergrund des Programms war die Überzeugung, dass die Lösung von Problemen und die Entwicklung und Umsetzung neuer Methoden und Ansätze zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Unterrichtsqualität vor allem in den Schulen und in den Regionen selbst erfolgen muss.
Zum 31.07.2008 ist das Modellprojekt ausgelaufen. Um die Ergebnisse und Erfahrungen für die Entwicklung aller Schulen in NRW zu eigenverantwortlichen Schulen zu sichern und weiterentwickeln zu können, ist das Land mit den im Modellprojekt beteiligten Regionen eine weitere Kooperation eingegangen. Zu diesem Zweck wurden mit den entsprechenden Regionen im Juni 2008 Kooperationsverträge abgeschlossen.
Auf Basis der bisherigen erfolgreichen Modellprojekte soll in gemeinsamer Verantwortung des Landes und der beteiligten Kommunen und mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände das Schul- und Bildungswesen mit allen relevanten Partnern ausgebaut und weiterentwickelt werden. Damit dies gelingen kann, sollen durch die Initiative „Regionale Bildungsnetzwerke in NRW“ des MSW alle kommunalen und gesellschaftlichen Kräfte vor Ort gebündelt werden. Zielsetzung ist die Verbesserung und der Ausbau der Unterstützungs- und Beratungssysteme für Kinder und Jugendliche sowie die Kooperation der Schulen untereinander und mit anderen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe und Kultur.
Das MSW plant diese Kooperation sukzessive mit allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW einzugehen und entsprechende Vereinbarungen mit allen Regionen abzuschließen.
Zum 01. Februar 2009 ist die Ausweitung auf 15 weitere Regionen vorgesehen. Der Kreis Borken und die Bildungsregion Kreis Borken sind unter Berücksichtigung der schon in den zurückliegenden Jahren entwickelten Ansätze und Projekte (Bildungsstudie) und nach den bisher mit Vertretern des Ministeriums geführten Gesprächen momentan ein möglicher Vertragspartner für ein solches „Bündnis für Bildung“.
Aus dem Münsterland haben die Stadt Münster und die Kreise Steinfurt und Warendorf bereits mit dem Land eine Vereinbarung über ein regionales Bildungsnetzwerk abgeschlossen.
Perspektiven für die Region
Das Leitbild und die Bildungsstudie des Kreises
Borken
In der Fortschreibung des Leitbildes des Kreises Borken im Jahr
2005 wurde die Verbesserung der Bildungs- und Qualifizierungschancen als eine
zentrale Zukunftsfrage definiert. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bildungsstudie Kreis Borken erste grundlegende
Analysen der regionalen Bildungslandschaft erarbeitet. In den Studien sind
Anhaltspunkte für eine zukunftsfähige Gestaltung der Bildungslandschaft
entwickelt worden und Handlungsempfehlungen zu regionalen Entwicklungsstrategien
dargestellt worden. In den bisher bearbeiteten Themenbereichen: dem Übergang
von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule, dem Ausbildungsmarkt und den
Bildungsgängen an den Berufskollegs sowie
Hochschulreife in einer ländlichen Region ist immer wieder auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung von
Kooperationsbeziehungen und der Gestaltung
der Schnittstellen und Übergänge zwischen Schulformen, Lernorten, Bildungsbereichen
und den Kommunen als verantwortlichen Akteuren hingewiesen worden.
Diese Schnittstellen und Übergänge sind, das
zeigen die Ergebnisse der Studien, nicht mehr nur auf einzelne Städte und
Gemeinden beschränkt, sondern befinden sich zwischen den Kommunen, zwischen Lernorten
wie z.B. Realschule und Berufskollegs, zwischen Kindertagesstätten,
Grundschulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Region
als Bezugspunkt
Sowohl der Kreis Borken als auch die Städte
und Gemeinden der Region haben in den letzten Jahren vielfältige Anstrengungen unternommen, um die Lern- und Lebenschancen
der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Die Herausforderungen im Bildungsbereich
werden aber weiter steigen.
Der Workshop
zur Bildungsstudie III: „Hochschulreife in einer ländlichen Grenzregion“ im
Mai diesen Jahres mit Vertreterinnen
und Vertretern der Städte und Gemeinden betonte ebenfalls die Notwendigkeit der
bestmöglichen Förderung der Kinder und Jugendlichen und machte in der
Diskussion die enorme Dynamik in dem Bereich deutlich. In der Diskussion wurden unter anderem Fragen
zur Qualität von schulischer Bildung, zur Weiterentwicklung der individuellen
Förderung von Schülerinnen und Schülern, zur Beteiligung der Eltern, zur
Bedeutung des allgemeinen Wertes von Bildung, zur Förderung des selbstständigen
Arbeitens sowie zur Entwicklung und Ausbildung von Werten und Normen erörtert
und auch kontrovers diskutiert.
Auch das Wirtschaftsforum am 13.10.2008 betonte die Verpflichtung der
regionalen Akteure, Bildung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen als
regionale Gestaltungsaufgabe zu verstehen. Die Akteure sind gefordert an dieser
Stelle noch stärkere Verantwortung zu übernehmen.
Mehrwert für die Region
Aus der Sicht der Verwaltung knüpft der Abschluss der Kooperationsvereinbarung
unmittelbar an die Vorarbeiten und Ideen der Bildungsstudie an. Die vertraglich gebundene Kooperation mit dem
Land ist eine große Chance, die
identifizierten Herausforderungen gemeinsam in einer klar definierten Organisation
mit staatlichen und kommunalen Akteuren kontinuierlich
zu bearbeiten. Es können somit neue Spielräume
für Bildungsprozesse auf regionaler Ebene identifiziert und gestaltet werden.
Der Abschluss der Vereinbarung schließt
direkt an die im Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport geführte
Diskussion zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die regionale Ebene
an. Das Modell des regionalen Bildungsnetzwerks bietet dabei den Vorteil, dass
das Land als zentraler Akteur in die
Entwicklung eingebunden wird.
Mit der Ausgestaltung und Unterzeichnung des
Vertrages lassen sich für die Weiterentwicklung der Bildungsregion Kreis Borken
folgende Wirkungen erwarten:
· die Mobilisierung und Einbindung aller
Kräfte und Akteure im Bildungswesen der Region,
· die Aufwertung und Weiterentwicklung der
regionalen Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in einer kommunal-staatlichen
Verantwortungsgemeinschaft,
· die Schaffung kontinuierlicher und
verbindlicher Abstimmungs- und Entwicklungsstrukturen für den Bildungsbereich,
· der Ausbau der regionalen Abstimmung im
Bereich der Bildungsübergänge der Kinder und Jugendlichen.
Die Einrichtung einer regionalen Geschäftsstelle
als Dienstleistung für die gesamte Region bietet die Möglichkeit die begonnene
Diskussion zielgerichtet fortsetzen zu können und stellt dem Prozess, durch die
Beteiligung des Landes, eine zusätzliche
Personalressource zu Verfügung.
Der Kreis Borken wird seine begonnen Initiativen aus dem Bereich der Bildungsstudie, z.B. das Modellprojekt
„Ausbildungslotsen“ in die regionale Geschäftsstelle übernehmen. Das regionale
Bildungsnetzwerk mit seiner verbindlichen Gremienstruktur kann hervorragend für
den Transfer in die Region genutzt werden. Es bietet der weiteren Ausgestaltung
der Bildungsstudie einen Rahmen, um in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden,
mit zentralen Bildungsakteuren und, als besondere Ergänzung, direkt mit dem
Land die Bildungs- und Qualifizierungschancen der Kinder und Jugendlichen in
unserer Region zu verbessern und Handlungsempfehlungen und Projekte für die
Region zu erarbeiten.
Kooperationsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit
Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen dem
Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Borken ist die Unterzeichnung eines
Kooperationsvertrages, der die Handlungsfelder,
die regionale Organisation und die Leistungen der Vertragspartner regelt und
präzisiert.
Handlungsfelder
Die Handlungsfelder werden im gegenseitigen
Einvernehmen zwischen den Beteiligten festgelegt. Von Seiten des Landes sind
folgende inhaltliche Schwerpunkte fester Bestandteil der Vereinbarung:
·
Unterstützung der Schulen im Prozess zur
Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen
·
Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der
individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler
·
Übergang von der Schule in den Beruf
(Übergangsmanagement)
Folgende Bereiche sollten aus der Sicht des
Kreises Borken ebenfalls angegangen werden, zumal damit die Themen der
Bildungsstudie in das Biildungsnetzwerk integriert werden:
·
Horizontale und vertikale Übergänge zwischen den
Schulen (Durchlässigkeit)
·
Übergang von der Kindertageseinrichtung zur
Grundschule
·
Förderung der Technik- und Medienbildung
·
Außerschulische Jugendbildung
·
Gesundheitsbildung (Prävention von Erkrankungen wie
z.B. Sucht und Depressionen)
·
Förderung des Lernens im Lebenslauf
Diese
Handlungsfelder stellen einen vorläufigen
Rahmen dar. Die Bildungsakteure der Region, die am Netzwerk teilnehmenden
Städte und Gemeinden sowie der Kreis Borken sind in Abstimmung mit dem Land für
die genaue Ausgestaltung und Umsetzung verantwortlich. Der Vertrag beschreibt
dazu eine verbindliche regionale Organisationstruktur, um die Umsetzung
kontinuierlich und in gemeinsamer Verantwortung von Land, Kreis und Kommunen zu
regeln.
Regionale Organisation
Die Organisation in der Region umfasst insgesamt drei Kernelemente:
- Regionale Bildungskonferenz
- Lenkungskreis
- Regionale Geschäftsstelle
Die Gesamtorganisation erfolgt über die Regionale Bildungskonferenz. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. In
der Bildungskonferenz arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Schulen, den
Schulträgern, der Schulaufsicht, dem Kompetenzteam für Lehrerfortbildung und
weitere Institutionen und Einrichtungen zusammen.
Der Lenkungskreis
trifft Absprachen und gibt Empfehlungen
von strategischer Bedeutung für die Bildungsregion. Der Lenkungskreis setzt
sich aus Vertretungen des Landes, des Kreises, der Städte und Gemeinden sowie
der Schulen zusammen.
Zur Unterstützung der beiden Gremien wird eine regionale Geschäftsstelle vom Kreis
Borken eingerichtet.
Laufzeit / Evaluation
Eine zeitliche Begrenzung des Vertrages zwischen dem Land NRW und dem
Kreis Borken ist nicht vorgesehen. Nach fünf Jahren wird eine gemeinsame
interne Evaluation vorgenommen. Auf Basis der Ergebnisse wird über eine
Weiterführung der Zusammenarbeit entschieden.
Zuständigkeit
Die bisherigen Zuständigkeiten und
Verantwortungsbereiche des Landes, des Kreises und der Kommunen bleiben
erhalten. Die Struktur der staatlichen
Schulaufsicht und der kommunalen Selbstverwaltung wird durch die
Kooperationsvereinbarung nicht berührt.
Durch die Kooperation in den oben genannten
Gremien soll vielmehr ein gemeinsamer Informations-,
Planungs- und Handlungsverbund aufgebaut werden.
Beteiligung des Ausschusses
Dem Ausschuss
Schule, Bildung, Kultur und Sport des Kreises Borken wird in einem mindestens
halbjährlichen Rhythmus über den Fortgang des Bildungsnetzwerkes berichtet und
ggfs. erforderliche Beschlussvorlagen vorgelegt.
Infrastruktur und Personal
Der Kreis stellt die personelle und sächliche Ausstattung der regionalen
Geschäftsstelle sicher. Das Land stellt für die Arbeit in der regionalen
Geschäftsstelle zusätzliches pädagogisches Personal im Umfang von 1,0 Stelle
zur Verfügung. Ausschreibung und Besetzung der Stelle erfolgen im Benehmen mit
dem Lenkungskreis.
Zeitplanung
Das regionale Bildungsnetzwerk soll zum 01. Februar 2009 starten. Die
grundlegende Aufbauphase der Organisation des Regionalen Bildungsnetzwerks soll
bis Juni 2009 abgeschlossen werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Nein
Wenn ja, welche?
- Die mögliche Kooperation mit dem Land wird
zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.
- Der Kreis verzichtet auf das
Kooperationsangebot des Landes.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja |
Nein |
||||
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Mit dem Abschluss der Vereinbarung sind direkt keine finanziellen
Auswirkungen verbunden. Nicht absehbar ist, inwiefern durch im Netzwerk
erarbeitete Handlungsansätze finanzielle Ressourcen gebunden werden. Diese
sollten vorrangig aus den im Budget veranschlagten Mitteln zur Umsetzung der
Bildungsstudie genommen werden.