Dem geplanten abschließenden Bauvorhaben für das
Berufsorientierungszentrum (BOZ) der Berufsbildungsstätte Westmünsterland in
Ahaus und dem Neubau eines Kindergartens mit zwei Gruppen mit einem
Kostenvolumen von 1,95 Mio. € wird zugestimmt. Die erforderlichen Kreismittel
in Höhe von 1,45 Mio. € werden in den Jahren 2009 und 2010 bereitgestellt.
§ 5 Gesellschaftsvertrag der Berufsbildungsstätte Westmünsterland
Kreistagsbeschlüsse vom 10.06.1999 und 13.04.2000 „Neubau BOZ“
§ 2 der Vereinbarung mit der Stadt Ahaus zur Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom 15.03.1974 zwischen den Kreisen Ahaus und Borken vom 12.06.1991
Sachdarstellung:
1. Situationsbeschreibung
Das BOZ führt als Einrichtung der BBS seit Anfang der 80er Jahre Maßnahmen und Projekte in der Berufsorientierung, der Berufsvorbereitung und der Berufsausbildung durch. Im Jahr 1980 wurde von der Berufsbildungsstätte das Berufsorientierungszentrum (BOZ) gegründet. Mit dieser Einrichtung sollte es jungen Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf ermöglicht werden, sich anhand einer praktischen Erprobung beruflich zu orientieren und im Verlauf verschiedener Maßnahmen eine tragfähige Berufswahlentscheidung zu treffen. Inhaltlicher Ausgangspunkt war bei allen Maßnahmeformen, die durch das Land, den Bund, die Bundesagentur für Arbeit, das Kreis- oder Stadtjugendamt gefördert wurden, die Analyse der Neigungen, der Leistungsfähigkeit, der Leistungsbereitschaft, der Kenntnisse und Fähigkeiten der jungen Menschen. Stets war es das Ziel, über eine begleitende Beratung und eine gezielte Förderung der individuellen Stärken die Integration der Jugendlichen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Konzeption sämtlicher Angebote des BOZ ist auf die enge Verzahnung von Theorie und Praxis sowie auf die zielorientierte sozial- und schulpädagogische Begleitung der Kurs- und Maßnahmeteilnehmer/innen ausgerichtet.
Seit 1980 werden im Berufsorientierungszentrum kontinuierlich folgende Angebote der beruflichen Orientierung durchgeführt:
· Förderlehrgänge (Bundesagentur für Arbeit),
· G-Lehrgänge (Bundesagentur für Arbeit),
· Berufsförderungslehrgänge (ehemaliges Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und
· BVB-Lehrgänge (Bundesagentur für Arbeit),
die
vor der obligatorischen mehrmonatigen Berufsvorbereitungsphase immer erst einen
umfangreichen berufsorientierenden Anteil zum Inhalt haben.
Neben diesen Lehrgängen, die je nach Kursform bis zu einem Jahr dauern, wurden und werden durch das BOZ den Schulen der Region Angebote der Berufsorientierung für ihre Schüler und Schülerinnen unterbreitet. Dies sind:
· „Girl’s Day“ – Mädchen und junge Frauen erproben einen Tag lang einen gewerblich-technischen Beruf (finanziert durch kommunale Mittel)
· „Jobdetektiv“ – Schüler und Schülerinnen aus den unterschiedlichen Schulformen erproben während einer Ferienwoche einen von ihnen ausgewählten Beruf in den Werkstätten der Einrichtung (finanziert durch Mittel der Bürgerstiftung Westmünsterland)
· „Berufsorientierung im Arbeitslehreunterricht“ – Schüler und Schülerinnen verschiedener Schulformen erkunden im Klassenverband einmal wöchentlich und verteilt über ein Schulhalbjahr verschiedene Berufe in den Fachwerkstätten der Einrichtung (finanziert durch Mittel der jeweiligen Schule)
· „Bildungswochen“ – Schüler und Schülerinnen verschiedener Schulformen erkunden im Klassenverband für die Dauer einer Arbeitswoche verschiedene Berufe in den Werkstätten der Einrichtung (finanziert durch Mittel des Kinder- und Jugendhilfeplans)
· „Geschlechtsspezifische Berufsorientierung“ – Schülerinnen verschiedener Schulformen erkunden für die Dauer einer Arbeitswoche verschiedene Berufe in den Werkstätten der Einrichtung (finanziert durch kommunale Mittel)
Darüber hinaus führte die Berufsbildungsstätte in ihrem
Berufsorientierungszentrum in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Borken
und im Rahmen des Ausbildungskonsenses NRW seit 2005 für mehr als 1000 Schüler
einen sogenannten „Kompetenzcheck“ durch. Verbindlicher Bestandteil dieses
„Kompetenzchecks“ ist neben der Feststellung der sozialen, schulischen und
praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein ausführliches Profiling die
individuelle Evaluation der Ergebnisse im Rahmen eines ausführlichen
Auswertungsgespräches.
Im Rahmen der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW betreibt das BOZ drei Jugendwerkstätten in Ahaus und Bocholt. Diese Werkstätten konzentrieren ihre Arbeit vollständig auf den Bereich der Berufsorientierung sowohl für Schüler, die am Lernort Jugendwerkstatt ihr letztes Pflichtschuljahr absolvieren, als auch für junge Menschen, die nach Ableistung ihrer Schulpflicht die Phase der Berufsorientierung im BOZ verbringen. Während dieser Zeit haben sie die Möglichkeit, unterschiedliche Berufe kennen zu lernen, ihre Praktika in verschiedenen Betrieben abzuleisten und in einem besonderen Angebot als Externenschüler ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Auch in diesem seit langer Zeit erprobten Angebot verbindet sich der Bildungsauftrag mit der beruflichen Orientierung.
2. Bedarfssituation
Anfangs war das BOZ angesiedelt in der ehemaligen Zündholzfabrik im Stadtkern von Ahaus. Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 10.06.1999 ist für das BOZ mit der Errichtung eines Neubaus, einem sogenannten ersten von insgesamt vorgesehenen drei Bauabschnitten, begonnen worden. Dieser Neubau hat in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gebäudekomplex der BBS seinen Platz gefunden. Noch in der Phase der Realisierung ist das Bauvolumen um einen zweiten Bauabschnitt erweitert worden. Der optionale dritte Bauabschnitt stand zu dem Zeitpunkt noch nicht zu Verwirklichung an, weil ein Teil der erforderlichen Räume für die Arbeit des BOZ am alten Standort „Zündholzfabrik“ weiterhin zur Verfügung stand. Diese Situation hat sich jetzt grundlegend geändert, da die Stadt Ahaus das gesamte Zündholz-Gelände überplant und das Mietverhältnis mit der BBS gekündigt hat. Die Räumung muss spätestens zum 31.12.2009 erfolgen.
Als Ersatz für diese Räume, die inzwischen auch in so einem schlechtem Zustand sind, dass ohne grundlegende Sanierung die weitere Nutzung nicht mehr möglich wäre, soll nunmehr im Rahmen eines abschließenden 3. Bauabschnittes der Raumbedarf für die Tätigkeitsfelder des BOZ vollständig am Standort BBS/BOZ abgedeckt werden. Hierzu sind erforderlich
1 Bankraum ca. 150 m2
1 Maschinenraum ca. 250 m2
1 Lagerraum ca. 150 m2
Das vorgesehene Bauvolumen entspricht dem jetzigen unverzichtbaren Bedarf des BOZ, der sich in absehbarer Zeit nicht verändern wird und auch nicht im vorhandenen Bestand von BBS/BOZ abdecken lässt. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass der Stellenwert der Betätigungsfelder des BOZ in der Zukunft noch zunehmen wird. Nicht nur aber auch wegen der absehbaren demographischen Veränderungen bedarf es künftig verstärkt eines guten Instrumentariums, um den Übergang von der Schule in den Beruf erfolgreich auch für die Personengruppe, die von den Angeboten des BOZ profitiert, gestalten zu können.
Im Zuge dieser Baumaßnahme ist weiterhin beabsichtigt, die schon seit 1992 von der BBS betriebene Kindertagesstätte „Regenbogenland“ (2 Gruppen) ebenfalls auf diesem Gelände anzusiedeln. Die Unterbringung erfolgte bislang in einem angemieteten Bürogebäude (Jahresmiete 15.000 €) an der Ridderstraße in Ahaus, die einen eher provisorischen Eindruck vermittelt und nicht optimale Bedingungen bietet, den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen. Die Kindertagesstätte betreut Kinder von Lehrgangsteilnehmern/innen, Beschäftigten der BBS und sonstigen Interessenten (offen für alle). Mit der Verlagerung der Kindertagesstätte auf das Gelände der BBS lässt sich die Zielsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ungleich besser umsetzen als am separaten Standort der Kindertagesstätte an der Ridderstraße und außerdem der Hauptstandort der BBS stärken.
3. Kosten
Nach ersten Ermittlungen zu den zu erwartenden Kosten durch die Architekten Farwick & Grote, die die seinerzeitigen Planungen erstellt hatten, die jetzt weiterhin Grundlage sind, dürften sich die Kosten auf 1,95 Mio. € belaufen. Es entfallen
1,4 Mio. € auf den abschließenden Bau des BOZ
0,55 Mio. € auf die Kindertagesstätte.
4. Finanzierung
Grundlage zur Finanzierung des vorgesehenen Bauvolumens ist der Gesellschaftsvertrag der BBS und der Vertrag des Kreises Borken mit der Stadt Ahaus aus dem Jahr 1991, wonach die Stadt Ahaus jährlich nicht mehr als 150 TDM (max. 15 % von 1 Mio. DM) für Investitionen der BBS bereitstellen soll. Die BBS muss in den kommenden Jahren erhebliche Aufwendungen für die Anpassung und Modernisierung der Gebäude-Infrastruktur leisten. Immerhin sind wesentliche Gebäudeteile in den 1970-er und 1980-er Jahren entstanden, so dass sich inzwischen ein erheblicher Sanierungsbedarf aufgebaut hat. Dieser bezieht sich vor allem auf Flachdachsanierung, Tür- und Fensteranlagen, sanitäre Anlagen sowie Elektro- und Heizungsanlagen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich nach Kostenzusammenstellungen eines Architekturbüros auf brutto 5,8 Mio. €. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit öffentlicher Fördermittel (Bund/Land) soll das Sanierungsprogramm in den kommenden Jahren sukzessive abgearbeitet werden. Der hierfür von der BBS zu leistende Eigenanteil beläuft sich auf mindestens 35 %, mithin mehr als 2 Mio. €, der aus Eigenmitteln der Gesellschaft aufzubringen sein wird, so dass eine Beteiligung aus Eigenmitteln der BBS an der Baumaßnahme BOZ/Kindertagesstätte nicht möglich ist.
BOZ 2009
Die Baukosten werden 1,4 Mio. € betragen. Unter Berücksichtigung eines Zuschusses der Stadt Ahaus in Höhe von 150 T€ verbleibt ein Kreisanteil von 1,250 Mio. €. Von Bund oder Land sind Zuschüsse nicht zu erwarten. Die Abwicklung soll im Haushaltsjahr 2009 erfolgen.
Kindergarten
2010
An den Baukosten von 0,55 Mio. € wird sich die Stadt Ahaus mit einem Zuschuss von 150 T€ beteiligen. Darüber hinaus wird mit einem Investitionszuschuss des Landes von 200 T€ gerechnet. Der Eigenanteil des Kreises Borken beträgt damit 200 T€. Der Kindergarten soll bis Ende 2010 fertiggestellt sein.
Beide Einrichtungen werden von der BBS auf einem Grundstück der Stadt Ahaus errichtet. Sie können daher nicht als Vermögensgegenstände des Kreises Borken aktiviert werden. Der Kreis Borken bewilligt die Zuwendungen mit der Auflage, dass die Werkräume und der Kindergarten über einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend jeweils mit der Inbetriebnahme, für Zwecke der BBS zur Verfügung gehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung sind die Zuwendungen sofort mit ihrem jeweiligen Restwert zurückzuzahlen. Die Zuwendungen werden gem. § 43 Abs. 2 GemHVO innerhalb dieses Zeitraumes als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Verpflichtung der BBS aufgelöst. Die Veranschlagung erfolgt in den Finanzplänen der Jahre 2009 und 2010 und in Höhe der 10-jährigen Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten in den jeweiligen Ergebnisplänen.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
- Nach Räumung der Zündholzfabrik durch das BOZ könnte durch die BBS eine Anmietung der benötigten Räume (rd. 550 m2) vorgenommen werden
- Kindertagesstätte verbleibt an der Ridderstr. in Ahaus