Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2009
Vorlage
0258/2008
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 mit ihren Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur abschließenden Vorberatung an den Kreisausschuss überwiesen.
Rechtsgrundlage:
§ 53 der
Kreisordnung in Verbindung mit §§ 80, 84 der Gemeindeordnung
Sachdarstellung:
Der vom Kreiskämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreistag in der Sitzung am 20.11.2008 zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt (§ 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 80 GO).
Die Verwaltung wird die Vorlage in der Sitzung erläutern.