Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Entwicklung der Abfallgebühren im Kreis Borken zur Kenntnis und stimmt den neuen Gebührensätzen zu.
Rechtsgrundlage:
§§ 5 und 26 Absatz 1 Buchstabe f) der Kreisordnung für das Land NRW (KrO)
§§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG)
§ 9 Abfallgesetz für das Land NRW (LAbfG)
§ 18 Absatz 1 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Borken vom 24.06.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 05.05.2006
Sachdarstellung:
Nach § 5 Absatz 1 Landesabfallgesetz ist der Kreis Borken öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des § 13 Absatz 1 Krw-/AbfG. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat der Kreis Borken nach § 15 Absatz 1 KrW-/AbfG die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten oder zu beseitigen.
Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Kreis Borken auf der Grundlage des KAG, des LAbfG sowie der Abfallentsorgungssatzung des Kreises Borken durch Gebühren auf die Benutzer der Abfallentsorgungseinrichtungen umzulegen. Bei der Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren können grundsätzlich nur Kosten angesetzt werden, die betriebsbedingt sind, das heißt, die ausschließlich durch die kommunale Abfallentsorgung entstehen. Dabei sind die zu erwartenden und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten auf der Grundlage vorhandener Ergebnisse und Entwicklungen sowie anhand von Prognosen gewissenhaft zu schätzen. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtungen oder Anlagen decken, aber nicht übersteigen.
Maßgebliche Kostenfaktoren für die Abfallgebühren des Kreises Borken sind die eigenen Kosten des Kreises sowie die (Fremd-) Kosten der EGW. Die Kostenansätze für die Gebührenkalkulation sind in der Gebührenbedarfsrechnung dargelegt (Anlage 1). Die Kosten der EGW werden aus dem Wirtschaftsplan der Gesellschaft nach den Vorgaben des Preisrechtes und den bestehenden Verträgen entwickelt.
Die Gebührenbedarfsberechnung nebst Erläuterungen (Anlage 1) und die Gebührensatzung (Anlage 2) sind beigefügt. Im Weiteren soll im Rahmen der Sachdarstellung nur auf die größeren Veränderungen eingegangen werden. Details können aus den Erläuterungen nachvollzogen werden.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Gebührensätze für den Restabfall von 177,00 EUR/t auf 169,00 €/t und für den Bioabfall von 103,00 EUR/t auf 84,00 EUR/t abgesenkt werden sollen. Die Grünabfallgebühren sollen konstant bei 32,00 EUR/t bleiben.
Mengenentwicklung
Eine entscheidende Komponente für die Kostenverteilung ist die Mengenentwicklung, da die Kosten der EGW in den verschiedenen Behandlungsanlagen nach den Mengenanteilen der Inputmengen verteilt werden.
Die gewerblichen Abfallmengen im Restmüll nehmen in den letzten Jahren kontinuierlich ab. Dieses hat zur Folge, dass auch die Inputmenge aus Gewerbeabfällen in die MBA zurückgeht. Gründe für den Rückgang sind die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und das steigende Angebot an alternativen Entsorgungsmöglichkeiten für die gewerblichen Unternehmen.
Dadurch, dass ein Unternehmen im Jahr 2008 seine Anlieferungen von Bioabfällen fast vollständig eingestellt hat, ist dieser Mengenansatz erheblich zurückgenommen worden. Für das Jahr 2009 konnte die EGW neue Mengen am Markt akquirieren und der Ansatz entsprechend erhöht werden.
Beim Grünabfall ist die Entwicklung keinen größeren Schwankungen unterworfen.
Kosten des Kreises
Die eigenen Kosten des Kreises beschränken sich im Jahr 2009 auf geringe Personal-, Sach- und Verwaltungskosten. Diese werden entsprechend den Anfallmengen auf die Restabfälle, Bioabfälle und Grünabfälle verteilt.
Entfallen sind gegenüber der Bedarfsrechnung 2007 die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) für die Planungskosten des Kompostwerkes, die der Kreis Borken übernommen hatte. Gemäß dem Abfallrecht und dem KAG könnten diese Kosten noch einbezogen werden. Doch wird auf einen Ansatz verzichtet, da die Planungskosten nach dem NKF nicht als Vermögensgegenstand bilanziert werden können. Dies führt zu einer Einsparung von 38.813,00 EUR gegenüber der letzten Bedarfsrechnung.
Nach der Schließung der Deponie in Borken-Hoxfeld zum 31.05.2005 werden alle Kosten für die stillgelegten Deponien des Kreises in Borken-Hoxfeld und Ahaus-Alstätte aus der Rekultivierungsrücklage des Kreises finanziert. Insofern werden Kosten für die Deponien in der Abfallgebühr für das Jahr 2009 nicht berücksichtigt.
Somit fallen für den Bereich Restabfall 22 T-EUR, für den Bioabfall 20 T-EUR und für den Grünabfall 2 T-EUR an.
Kosten der EGW
Mit Entsorgungsvertrag vom 08.09.1994 (Rahmenentsorgungsvertrag) hat der Kreis Borken die Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) mit der Erfüllung der Pflicht zur Verwertung und Beseitigung der Abfälle aus privaten Haushaltungen beauftragt.
Die EGW stellt dem Kreis Borken dafür Leistungsentgelte in Rechnung, die in die Abfallentsorgungsgebühr des Kreises einfließen. Für das Jahr 2009 werden für die Restabfallbehandlung 9,04 Mio. EUR, für die Bioabfallbehandlung 3,8 Mio. EUR und für die Grünabfallkompostierung 128 T-EUR zugrunde gelegt.
Grundlage für die Ermittlung dieser Leistungsentgelte ist die VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen mit den dazu aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung (LSP). Diese sind im Wirtschaftsplan der EGW berücksichtigt, der die Grundlage für die Erläuterung der Gebührenbedarfsrechnung in Bezug auf die Kosten der EGW bildet.
Die Gesamtkosten der MBA waren in den letzten Jahren rückläufig. Dies wirkt sich jedoch nicht auf die Gebührenkalkulation aus. In Folge des Mengenrückgangs der gewerblichen Abfallmengen verschiebt sich der Mengenschlüssel und damit der Kostenverteilungsschlüssel zu Lasten des Gebührenbereichs. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2007 haben sich die Kosten für den Gebührenbereich nur geringfügig verändert.
Mit dem Kompostwerk und der Klärschlammvergärungsanlage verfügt die EGW über eine Gesamtverarbeitungskapazität von 46.000 Jahrtonnen. Die Menge wird vollständig aus dem Kreis Borken gedeckt. Die Gesamtkosten im Kompostwerk sind rückläufig. Hauptgründe sind die sinkenden kalkulatorischen Kosten und die Sonstigen Kosten. Zum 31.12 2008 sind einige Anlagenteile des Kompostwerkes vollständig abgeschrieben. Dieses führt trotz einiger Ersatzinvestitionen zu geringeren kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Gleichzeitig hat die EGW den Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung von 6,50 % auf 6,00 % gesenkt. Die Kosten für die Fremdverarbeitung von Bioabfällen folgt der Entwicklung der Fremdmengen. In den Sonstigen Kosten sind auch die betriebsintern verrechneten Kosten für die Verarbeitung in anderen eigenen Anlagen enthalten. Für die Kostenverrechnung aus der Vergärungsanlage wurde der Kostensatz angesetzt, der auch im Rahmen der Fremdverarbeitung erzielt wird. Insgesamt sind für die Bioabfallkompostierung 3.843.561,00 EUR geplant.
Die Gebühren für Garten- und Grünabfälle im Kreis Borken ohne Bocholt und Isselburg können für das Jahr 2009 konstant bei 32,00 EUR/t gehalten werden, da sich die Kosten der Kompostplätze kaum verändert haben.
Die Gebühr für diese Abfälle aus den Städten Bocholt und Isselburg bleibt auf der Grundlage der Kostenrechnung des Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes Bocholt (ESB) für das Jahr 2009 bei 51,17 EUR/t.
Eine Änderung des Gebührensatzes für die Altpapierentsorgung (§ 5 Absatz 1 der Satzung) von 24,50 €/t ist nicht erforderlich. Auch ist ein gesonderter Ausweis nicht erforderlich, da die Kosten aus dem Verkaufserlös des angelieferten Altpapiers gedeckt sind. Gleichzeitig gibt der Kreis die Überschüsse aus dem Verkaufserlös an die beteiligten Städten und Gemeinden, die das Altpapier anliefern. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den in der Zeitschrift EUWID monatlich veröffentlichten Händleraltpapierpreisen für „gemischte Ballen (1.02“).
Entsprechend den letzten Jahren sollen auch für diese Kalkulationsperiode Festpreise vereinbart werden. Für den Bioabfall soll der Festpreis 70,00 EUR/t netto (inkl. MwSt 83,30 EUR/t) und für den Grünabfall 27,00 EUR/t netto (inkl. MwSt 32,13 EUR/t) betragen. Im Restmüllbereich ist kein Festpreis vorgesehen, da die Kalkulationsgrundlagen sich noch nicht gefestigt haben.
Gebührenausgleichsrücklage
Zum 31.12.2007 valutierte der gebuchte Bestand der Gebührenausgleichsrücklage bei 931.069,20 EUR. Hiervon entfielen 616.952,86 EUR auf den Bestand zum 31.12.2006. Nach dem KAG sind Überschüsse in der Gebührenabrechnung drei Jahre nach ihrem Entstehen an den Gebührenzahler auszukehren. Vor diesem Hintergrund sollen insgesamt 623.780,00 EUR Gebühren senkend eingesetzt werden. Ein erheblicher Teil entfällt auf den Restabfall.
Damit geht unter Berücksichtigung aller Entwicklungen der Gebührensatz für Restabfälle von 177,00 EUR/t auf 169,00 EUR/t und der für Bioabfälle von 103,00 EUR/t auf 84,00 EUR/t zurück.
Gebührensätze
Folgende Gebührensätze sind vorgesehen:
|
EUR/t |
|
|
2007/2008 |
2009 |
1. Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll |
177,00 |
169,00 |
2. Biomüll |
103,00 |
84,00 |
3.
Garten- und Grünabfälle |
32,00 |
32,00 |
4.
Garten- und Grünabfälle aus Bocholt und |
51,17 |
51,17 |
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ? Der Kreistag kann die neuen Gebührensätze ablehnen. Dann gelten die alten Gebührensätze weiterhin. Eine Nichtinanspruchnahme der Gebührenausgleichsrücklage würde jedoch dem KAG widersprechen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja |
Nein |
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Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ? Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Die Ansätze für die Abfallgebühren 2009 sind im Haushalt veranschlagt.
Anlagen: