Betreff
Anpassung der Entgeltregelung der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH für die Abfallentsorgung
Vorlage
0277/2008
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Den in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage aufgeführten Entgelten der EGW ab dem 01.01.2009 wird zugestimmt.


Rechtsgrundlage:

§ 18 Absatz 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Borken


Sachdarstellung:

Der Kreistag hat zuletzt in seiner Sitzung am 15.11.2007 eine Anpassung der Entsorgungsentgelte zum 01.01.2008 beschlossen.

Maßgebliche Einflussfaktoren für die Gebühren- und Entgeltentwicklung 2009 sind die Entwicklung der Kosten für die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der Abfälle in den Anlagen der EGW, die Kosten für ggf. erforderliche Fremdentsorgung sowie die Mengenentwicklungen im Bereich der entgeltpflichtigen Gewerbeabfälle.

Die EGW hat in den vergangenen Jahren erhebliche Gewerbe-Abfallmengen akquirieren können. Aus den hierfür erzielten Entgelten konnte die EGW Deckungsbeiträge für die Vorhaltung der Betriebsanlagen (Fixkosten) erwirtschaften, auch wenn die Preise aufgrund des sinkenden Preisniveaus nicht voll kostendeckend waren. Die Akquise der Gewerbeabfälle wird jedoch wegen des hohen Preisdrucks in der Abfallwirtschaft und den weiter sinkenden Preisen für die Abfallverbrennung zunehmend schwieriger. Auch die Änderung des § 107 GO erschwert die Betätigung der EGW, so dass die Mengenprognose 2009 für Gewerbeabfälle deutlich reduziert werden musste.

Um dieser Entwicklung gegenzusteuern sollen die Entgelte der EGW angepasst werden. Dies ist möglich, da bei sinkenden Marktpreisen die Abfallmengen, für die keine langfristigen Verträge bestehen, auch zu niedrigeren Preisen an Drittentsorger abgegeben werden können. Auf Grund von Marktentwicklungen und Preisverhandlungen am kurzfristigen Markt sinken die Stück-Kosten für die Fremdverarbeitung der aus der MBA abgesteuerten Outputmengen. Zudem ergeben sich Kosteneinsparungen insbesondere bei den bezogenen Leistungen und bei den kalkulatorischen Kosten.

Die Entsorgungsnachweise sollen in Zukunft als Serviceleistung unentgeltlich ausgestellt werden.

Der Aufsichtsrat der EGW wird die Entgeltgestaltung in seiner Sitzung am19.11.2008 behandeln.

Die aktuellen Entgeltsätze werden an den Einrichtungen der EGW ausgehängt und auf der Internetseite www.egw.de veröffentlicht.


Anlagen:

Übersicht über die Entgelte ab 01.01.2009 einschl. Synopse