Betreff
Betreuungsbedarfsplanung 2009 - 2013
Vorlage
0292/2008
Art
Beschlussvorlage öffentlich

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Betreuungsbedarfsplanung für Kinder von 0 bis 6 Jahren zur Kenntnis.

  1. Der Fachbereich Jugend und Familie wird beauftragt, im Rahmen der Planungsgespräche für das kommende Kindergartenjahr (Planung der Betreuungsbedarfe nach dem Kibiz) im Januar und Februar 2009 Gespräche mit den Einrichtungsträgern über den Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige zu führen. Nach dem Ergebnis dieser Gespräche wird die Ausbauplanung bis 2013 im Sinne der Umfrage des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW vom 10.09.2008 weiter konkretisiert und die Umfrage vom Fachbereich Jugend und Familie vorbehaltlich der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss beantwortet.

  1. Der Jugendhilfeausschuss wird am 12.03.2009 über die „U3-Ausbauplanung bis zum Jahr 2013“ entscheiden.


Rechtsgrundlage:

§ 80 SGB VIII und §§ 18, 19 KiBiz


Sachdarstellung:

Am 18. Oktober 2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 % der Kinder unter 3 Jahren (U3-Kinder) bis 2013 auszubauen. Investitionen, durch die bis zum 31.12.2013 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren neu geschaffen werden, können bis zu 90 % von Bund und Land gefördert werden.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.09.2008 haben wir hierüber bereits informiert. Eine aktuelle Übersicht über die zwischenzeitlich von den Einrichtungsträgern gestellten Anträge gibt die Anlage 1. Daneben haben 26 Tagesmütter eine Förderung beantragt. Bis heute hat das Landesjugendamt in Münster Bewilligungen für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für einige Tagesmütter und eine Bewilligung für die Ausstattung einer Kindertageseinrichtung erteilt. Die weiteren Bewilligungen sollen im Januar und Februar 2009 erfolgen.

Den gesetzlichen Rahmen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter dreijährigen Kinder bildet das Gesetz zur Förderung von Kindern (Kinderförderungsgesetz -KiföG), das zum 01.01.2009 in Kraft treten wird und als einen wesentlichen Punkt die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für ein Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 01.08.2013 beinhaltet. Bis Ende 2013 sollen die erforderlichen Betreuungsplätze für unter Dreijährige in den Kommunen geschaffen werden.

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI) hat die Jugendämter mit dem beigefügten Schreiben (Anlage 2) um Vorlage eines auf 5 Jahre gerichteten Ausbauprogramms gebeten. Auf Intervention der kommunalen Spitzenverbände ist die Antwortfrist vom MGFFI zwischenzeitlich von Mitte Januar 2009 auf Ende Februar 2009 verlängert worden, da die Aufbereitung der Daten zur Ausbauplanung eine entsprechende Zeit benötigt und das MGFFI dadurch eine höhere Qualität der Antworten erwartet.

Um die detaillierte Ausbauplanung bis zum Jahr 2013 konkret für unseren Jugendamtsbezirk zu erstellen, haben wir zunächst die voraussichtlich zu betreuenden Kinder im Alter von unter 3 Jahren prognostiziert.

Die Rahmenbedingungen, die die zu erwartende Anzahl der in den kommenden Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu betreuenden Kinder beeinflussen sind in der nachfolgenden Auflistung (Planungsparameter) dargestellt.

·         Die demographische Entwicklung zeigte bisher einen jährlichen Rückgang der Geburtenzahlen im Kreis Borken (angenommener Rückgang der Kinderzahlen je Jahr von ca. 5 %). Nach der Entwicklung der Geburtenzahlen bis zum 30.06.2008 ist dies jedoch nicht mehr haltbar. Vielmehr zeigen die letzten Statistiken, dass von einer konstanten Geburtenzahl auszugehen ist. Für die Prognose haben wir deshalb je Jahrgang eine gleichbleibende Zahl der geborenen Kinder unterstellt.

·         In der Planung sind zunächst die Kinder zu berücksichtigen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben (3 Jahre bis zum Schuleintritt) und heute schon einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung haben.

·         Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch einen Entschließungsantrag im Landtag signalisiert, dass im Laufe des Kindergartenjahres 2010/2011 ein Anspruch auf frühkindliche Förderung ab Vollendung des zweiten Lebensjahres verwirklicht werden soll.

·         Durch das Schulgesetz NRW ist der Stichtag für das Einschulungsalter – beginnend ab dem Schuljahr 2007/2008 und endend im Schuljahr 2014/2015 – schrittweise vom 30.06. auf den 31.12. verlegt worden. Durch dies Vorziehen des Einschulungsalters wird sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder sukzessive reduzieren.

·         Kinder, die bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres drei Jahre alt werden, kommen heute oftmals schon zum 01.08. des jeweiligen Kindergartenjahres in die Kindertageseinrichtung. Diese Kinder gelten nach dem KiBiz für die Betriebskostenförderung als dreijährig.

Die sich hieraus ergebenden Planungsdaten sind in der Übersicht (Anlage 3) dargestellt.

Für die Fortschreibung der Betreuungsbedarfsplanung und insbesondere die Ermittlung der Betreuungsbedarfe für Kinder unter 3 Jahren ist zu differenzieren zwischen der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und in Kindertagespflege.

Betreuung in Kindertageseinrichtungen

Da die Betreuungswünsche der Eltern entsprechend der frühkindlichen Entwicklung sehr unterschiedlich sind, unterscheiden wir für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung folgende Kategorien:

-      Betreuung von Kindern von unter einem Jahr ,

-      Betreuung von Kindern zwischen 1 und 2 Jahren und

-      Betreuung von Kindern zwischen 2 und 3 Jahren.

Für Kinder unter einem Jahr gibt es heute einen Betreuungswunsch in Kindertageseinrichtungen von deutlich unter 1%. Zum 01.08.2008 wurden 2 unter Einjährige in Einrichtungen betreut. Auch in den kommenden Jahren wird eine Betreuung in der Familie zu unterstellen sein, da wegen des Elterngeldes im ersten Lebensjahr des Kindes eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung von den Eltern nicht gewünscht wird. Wenn Eltern einen Betreuungsbedarf für Kinder dieses Alters signalisieren, werden sie selbstverständlich auch weiterhin möglichst einen Betreuungsplatz erhalten.

Bei der Betreuung von Kindern zwischen 1 und 2 Jahren ist in den vergangenen Jahren jeweils eine leichte Steigerung der Betreuungsbedarfe festzustellen. Zum 01.08.2008 lag die Quote bei etwa 0,5 % (23 Kinder). Einhergehend mit dem voraussichtlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 2. Lebensjahr ab 2010 ist davon auszugehen, dass hier die Zahl der zu betreuenden Kinder bis hin zu einem Anteil von ca. 8 % in 2013 weiter steigt. Für diese Altersgruppe sind z.T. bauliche Veränderungen in den Kindertageseinrichtungen vorzunehmen und Ausstattungsgegenstände anzuschaffen. Die derzeit überwiegend in den Kindertageseinrichtungen vorhandenen Ausstattungen für die 3- bis 6jährigen sind nicht altersgerecht.

Bei den 2- bis 3jährigen gibt es drei Betrachtungsbereiche:

1.    Die Kinder, die bis zum 31.10. des Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, werden heute schon oftmals zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08. aufgenommen. Zum 01.08.2008 waren dies 546 Kinder (ca. 11 % der unter Dreijährigen). Hierfür sind keine weiteren Plätze zu schaffen, die Kinder gelten im Sinne der Betriebskostenförderung als dreijährig und belegen die bisherigen Regelplätze. Somit sind auch keine zusätzlichen Investitionen für diese Kinder erforderlich.

2.    Die Kinder, die nach dem 31.10. des Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, aber ebenfalls schon zum 01.08. oder einige Monate vor dem 3. Geburtstag als Zweijährige in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden: Bereits in den vergangenen Jahren ist die Zahl dieser Kinder erheblich gestiegen. Zum 01.08.2008 waren dies 364 Kinder (ca. 8 % der unter Dreijährigen). Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem Jahr 2010 unterstellen wir eine Steigerung in dieser Altersgruppe bis auf 60 % zum Kindergartenjahr 2013/2014. Um eine altersgerechte Betreuung zu ermöglichen, sind teilweise bauliche Veränderungen in den Kindertageseinrichtungen vorzunehmen (Um- und Ausbau, An- bzw. Neubau) und Ausstattungsgegenstände sind anzuschaffen. Die derzeit überwiegend in den Kindertageseinrichtungen vorhandenen Ausstattungen/Einrichtungsgegenstände für die 3- bis 6jährigen sind nicht altersgerecht, so dass auch hier ein Finanzbedarf entsteht.

3.    Kinder zwischen 2 und 3 Jahren, die mit Vollendung des 3. Lebensjahres im laufenden Kindergartenjahr in die Einrichtung aufgenommen werden (sog. hineinwachsender Jahrgang). Zum 01.08.2008 waren dies 338 Kinder (ca. 7 % der unter Dreijährigen). Die Anzahl dieser Kinder wird künftig abnehmen, da die Kinder häufig schon früher, nämlich zu Beginn des Kindergartenjahres kommen. Diese Prognose stützt sich auf das heute schon sich abzeichnende Anmeldeverhalten der Eltern. Für diese Kinder sind keine weiteren Plätze zu schaffen, da die Kinder im Zeitpunkt der Aufnahme bereits 3 Jahre alt sind und die bisherigen Regelplätze belegen. Somit sind auch keine zusätzlichen Investitionen für diese Kinder erforderlich.

Fazit für die U3- Betreuungsdarfsplanung in Kindertageseinrichtungen:

·         Je Stadt/Gemeinde können die notwendigen Plätze für die Betreuung unter dreijähriger Kinder auf der Basis der heute bekannten Planungsparameter ermittelt werden.

·         Es zeigt sich, dass bei konsequentem Ausbau der U3-Betreuung bis hin zur Zielquote von 35 % in 2013 keinesfalls ein Abbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen erforderlich ist.

·         Durch die geringeren Gruppengrößen bei der Betreuung von jüngeren Kindern (vgl. Gruppenformen I und II nach der Anlage zu § 19 Kibiz im Vergleich zur Gruppenform III für die 3-6jährigen Kinder; Anmerkung 5 in der als Anlage 3 beigefügten Tabelle) wird sich sogar ein zusätzlicher Platz- bzw. Raumbedarf ergeben. Teilweise sind noch Um- und Ausbauten vorhandener Einrichtungen bzw. Anbauten/Neubauten erforderlich, um die erforderlichen zusätzlichen U3-Plätze zu schaffen. Außerdem müssen die vorhandenen Räumlichkeiten altersgerecht eingerichtet werden.

·         Bis 2013 wird - unter Berücksichtigung der Wahlfreiheit der Eltern und der Trägerautonomie - nahezu jede Kindertageseinrichtung im Jugendamtsbezirk auch Kinder unter 3 Jahren betreuen.

·         Im Rahmen der Planungsgespräche für das kommende Kindergartenjahr (Planung der Betreuungsbedarfe nach dem Kibiz) im Januar und Februar 2009 wird der Fachbereich Jugend und Familie Gespräche mit den Einrichtungsträgern über den Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige führen. Nach dem Ergebnis dieser Gespräche wird die Ausbauplanung bis 2013 im Sinne der Umfrage des MGFFI weiter konkretisiert und die Umfrage vom Fachbereich Jugend und Familie vorbehaltlich der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss beantwortet. Der Jugendhilfeausschuss wird über die „U3-Ausbauplanung bis zum Jahr 2013“ am 12.03.2009 entscheiden.

Betreuung in Kindertagespflege

Im Bereich der Kindertagespflege sind in den vergangenen Jahren erhebliche Zuwächse auch für die Altersgruppe der Kinder unter 3 Jahren festzustellen. Aktuell werden ca. 185 unter dreijährige Kinder ausschließlich in Tagespflege betreut. Gemessen an der Gesamtzahl der unter Dreijährigen sind dies ca. 4 %. Die Zahl der Betreuungsverhältnisse in dieser Altersgruppe wird bis 2013 weiter steigen.

Bei den Beratungen zur Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass auf der Grundlage einer Versorgungsquote von 35 % aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren ca. 30 % der neuen Plätze im Bereich der Kindertagespflege und ca. 70 % der Plätze im Bereich der Kindertageseinrichtungen geschaffen werden müssen. Nach den Erfahrungswerten im hiesigen Bereich ist ein Verhältnis von ca. 20 % in Kindertagespflege / 80 % in Kindertageseinrichtungen zu erwarten.

Fazit für die U3- Betreuungsdarfsplanung in Kindertagespflege:

·         Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagespflege ist für uns als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein wichtiges Element der Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder, der in der Antwort auf die Umfrage des MGFFI ebenfalls berücksichtigt wird.

·         Der Fachbereich Jugend und Familie berät Tagesmütter/Tagespflegepersonen über die Voraussetzungen einer altersgerechten Ausstattung und die investiven Förderungsmöglichkeiten. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Erteilung der Pflegeerlaubnisse.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Die Betreuungsbedarfsplanung ist nach dem Kibiz alljährlich zum 15.03. eines jeden Jahres für das am 01.08. startende Kindergartenjahr vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

Soweit im Zeitpunkt der Budgetplanung bereits absehbar werden die voraussichtlichen finanziellen Veränderungen aufgrund sich ändernder Betreuungsdaten bereits berücksichtigt.


Anlagen:

1.    Übersicht über die Investitionsförderanträge zum U3-Ausbau im Jugendamtsbezirk

2.    Umfrage des MGFFI zur Ausbauplanung 2008 - 2013

3.    Übersicht über die aktuellen Stand der U3-Ausbauplanung bis 2013 im Jugendamtsbezirk