Der Jugendhilfeausschuss bewilligt den beantragten Zuschuss an die Stiftung Haus Hall, Gescher, als Träger einer Kindertageseinrichtung unter folgenden Voraussetzungen:
1. Das Landesjugendamt bewilligt dem Kreis Borken als örtlichem Jugendhilfeträger die in Aussicht gestellte Landesförderung für Sanierungsaufwendungen. Der Kreis Borken beteiligt sich dann in gleicher Höhe, maximal jedoch in Höhe von 61.500 €, an der Errichtung der geplanten additiven Einrichtung.
2. Die Stiftung Haus Hall weist dem Fachbereich Jugend und Familie nach, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme endgültig gesichert ist.
Der Fachbereich Jugend und Familie wird beauftragt, Einzelheiten der Förderung (z.B. zur dinglichen Sicherung des bewilligten Kreiszuschusses) zu regeln.
Rechtsgrundlage:
§ 24 KiBiz
§ 5 Abs. 2 Nr. 2b der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken
Sachdarstellung:
Die Stiftung Haus Hall in Gescher ist Träger eines Heilpädagogischen Kindergartens (HPK) in Gescher und seit dem 01.08.2008 auch Träger einer Kindertageseinrichtung, des St. Antonius-Kindergartens in Tungerloh-Capellen. Die Trägerschaft über die Kindertageseinrichtung hatte die Stiftung von der Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius und St. Marien mit dem Ziel übernommen, beide Einrichtungen an einem Standort auf dem Gelände der Stiftung zusammenzuführen und dort künftig eine additive Einrichtung zu schaffen. In der additiven Einrichtung sollen künftig 62 Kinder, davon 20 mit Behinderung, in 4 Gruppen betreut werden. Die beiden bisherigen Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand und müssten in den nächsten Jahren mit erheblichem finanziellen Aufwand saniert werden. Für den Standort der Kindertageseinrichtung, eines alten Schulgebäudes im Außenbereich der Bauerschaft Tungerloh-Capellen, wurden die unbedingt erforderlichen Sanierungskosten mit 123.000 € ermittelt. Eine Umwidmung dieser Sanierungskosten für die Erstellung eines Neubaus ist möglich. Auch im Gebäude des HPK besteht deutlicher Sanierungsbedarf. Deshalb beabsichtigt die Stiftung ein neues Gebäude als Ersatzbau für beide Einrichtungen zu errichten.
Die Stiftung beantragt nun mit Schreiben vom 13.10.2008 (s. Anlage) einen Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von 61.500 € zur Verwirklichung des Projekts, dessen geplante Gesamtfinanzierung (Investitionsvolumen von ca. 2 Mio. €) in der beigefügten Übersicht dargestellt ist.
Zur Finanzierung von Investitions- und Betriebskosten von additiven Einrichtungen ist darauf hinzuweisen, dass
- der Kreis als örtlicher Jugendhilfeträger nach dem Kinderbildungsgesetz für den Bereich der Kindertageseinrichtung und
- der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Sozialhilfeträger für den Bereich der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch für den HPK-Bereich
jeweils gesonderte Zuständigkeiten besitzen.
Für die Förderung von Sanierungskosten einer bestehenden Kindertageseinrichtung gilt ergänzend, dass solche Kosten anteilig vom Land auf der Basis einer freiwilligen Förderung im Rahmen der hierfür jährlich nach dem Haushaltsgesetz bereitgestellten Mittel mitfinanziert werden können. Im vorliegenden Fall wären dies 50% der ermittelten Sanierungskosten von 123.000 €, mithin 61.500 €, die das Landesjugendamt zwischenzeitlich – unter Abzug evtl. vorhandener Rücklagen des Trägers - auch in Aussicht gestellt hat, sofern solche Landesmittel auch im nächsten Jahr vom Landtag bewilligt werden.
Für die weiteren 61.500 € (andere Hälfte der Sanierungskosten) beantragt die Stiftung einen freiwilligen Kreiszuschuss. Gesetzliche Regelungen hierzu gibt es seit dem In-Kraft-treten des KiBiz nur noch insoweit, dass in § 24 Kibiz geregelt ist, dass das Land dem Jugendamt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten der Kindertageseinrichtungen gewähren kann. Eigene Rücklagemittel aus der GTK-Finanzierung hat die Stiftung Haus Hall als Träger nicht zur Verfügung. Sonstige eigene Rücklagen setzt die Stiftung bereits zur Finanzierung des Projekts ein.
Finanzierungstechnisch ist der Antrag der Stiftung Haus Hall so zu interpretieren, dass der Kreis als örtlicher Jugendhilfeträger eine Sanierungskostenförderung in voller Höhe von 123.000 € bewilligen müsste, während er vom Land eine hälftige Mitfinanzierung bewilligt bekäme.
Das pädagogische Konzept (vgl. beigefügte Projektskizze) und die Baupläne der additiven Einrichtung sind vom Fachbereich Jugend und Familie zusammen mit dem Landesjugendamt beim Landschaftsverband fachlich beurteilt worden. Die Errichtung einer additiven Einrichtung wird fachlich unterstützt. Der Landschaftsverband hat – auch als Sozialhilfeträger - der vorliegenden Planung inhaltlich zugestimmt.
Die Gespräche der Stiftung Haus Hall zur Absicherung der Finanzierungsplanung durch Einwerben von Stiftungsmitteln für den heilpädagogischen Bereich laufen noch.
Der Jugendhilfeausschuss hat nach § 5 Abs. 2 Nr. 2b der Satzung des Jugendamtes über die Förderung des Trägers der freien Jugendhilfe zu entscheiden.
Insgesamt gesehen erscheint eine Bewilligung des Zuschusses sachgerecht, sofern
1. die Stiftung Haus Hall nachweist, dass die Gesamtfinanzierung endgültig gesichert ist und
2. insbesondere das Landesjugendamt die in Aussicht gestellte Landesförderung dem Kreis Borken als örtlichem Jugendhilfeträger tatsächlich bewilligt hat.
Einzelheiten der Förderung (z.B. zur dinglichen Sicherung des bewilligten Kreiszuschusses) soll der Fachbereich Jugend und Familie regeln.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Der Zuschuss wird nicht bewilligt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand von 61.500 Euro ist im laufenden Budget finanziert: |
Ja |
Nein |
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Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Die Finanzierung des beantragten Zuschusses ist im Budget des Jahres 2008 nicht vorhanden.
Im Budgetentwurf 2009 ist der Zuschuss auch noch nicht berücksichtigt. Im Falle eines positiven Votums des Jugendhilfeausschusses muss vom Kreistag über die Bereitstellung der Finanzmittel im Budget 02 entschieden werden.
Anlagen:
Antrag der Stiftung Haus Hall auf Förderung