Betreff
Antrag der Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster auf Erhöhung der institutionellen Förderung
Vorlage
0297/2008
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

  1. Dem Antrag des Bistums Münster als Träger der Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensberatung vom 17.11.2008 auf Aufstockung der finanziell geförderten Fachkräfte  von derzeit 2,83 Vollzeitstellen auf künftig 3,5 Vollzeitstellen wird zugestimmt.

  1. Hierdurch erhöht sich der Kreisanteil an der Gesamtförderung ab dem kommenden Haushaltsjahr um 25.000 € auf rund 84.000 €.

Rechtsgrundlage:

§ 17 SGB VIII


Sachdarstellung:

Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) ist eine Einrichtung des Bistums Münster. Sie unterhält im Kreisgebiet 3 Beratungsstellen; und zwar in Ahaus, Bocholt und Borken. Ihre Aufgabe ist die Beratung bei Partnerschaftsproblemen und anderen persönlichen Konflikten und Krisen.

Gemäß § 17  SGB VIII haben Eltern minderjähriger Kinder und Jugendlicher einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Im Jahr 2007 hat die EFL insgesamt 295 Beratungsfälle mit 600 Kindern und Jugendlichen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes betreut.

Die EFL-Beratung unterstützt mit ihrem Angebot den Kreis bei der Wahrnehmung einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe, der unter präventivem Aspekt eine wachsende Bedeutung zukommt. Immer stärker treten die Folgen zerrütteter Paarbeziehungen für die Erwachsenen selbst, die betroffenen Kinder und nicht zuletzt auch für die kommunalen Haushalte ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.

Der Kreis Borken bezuschusst seit 1991 zusammen mit den Städten Ahaus, Borken und Gronau die EFL-Beratung in Ahaus und Borken, zuletzt mit einem jährlichen Förderbetrag von rund 97.000 €. Damit war es möglich, das Beratungsangebot in Ahaus und Borken auf 2,83 Vollzeitstellen auszubauen. In den vergangenen Jahren hat sich die Situation jedoch deutlich verändert. So ist die Nachfrage nach Beratungsleistungen in den vergangenen Jahren um 70% gestiegen. Darüber hinaus sind in der präventiven Arbeit eine Vielzahl neuer Tätigkeiten hinzugekommen; beispielhaft seien  hier die Aktivitäten der EFL in den Familienzentren genannt.

Im Ergebnis ist daher aus Sicht der EFL die anfallende Arbeit mit den geförderten 2,83 Fachkräften nicht mehr zu bewältigen. Die EFL beantragt daher eine personelle  Aufstockung auf 3,5 Fachkräfte. Finanziell erhöht sich dadurch die Förderung um 41.000 € auf insgesamt 138.000 €. Auf Basis der Fallzahlen des Jahres 2007 erhöht sich der Nettoanteil des Kreises um 25.000 € auf insgesamt 84.000 €.

Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag der EFL stattzugeben. Diese Vorgehensweise ist mit den Stadtjugendämtern Ahaus, Borken und Gronau abgestimmt, die ihrerseits ihren politischen Gremien eine gleichlautende Beschlussempfehlung vorlegen werden.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Der Antrag der EFL auf Erhöhung der finanziellen Förderung wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen:

Der zusätzliche Aufwand von 25.000 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Der Mehraufwand ist durch Einsparungen an anderer Stelle im Budget 02 auszugleichen.


Anlagen:

Antrag der EFL vom 17.11.2008