Der
Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Dem Antrag des Bistums Münster als Träger
der Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensberatung vom 17.11.2008
auf Aufstockung der finanziell geförderten Fachkräfte von derzeit 2,83 Vollzeitstellen auf
künftig 3,5 Vollzeitstellen wird zugestimmt.
- Hierdurch erhöht sich der Kreisanteil an der Gesamtförderung ab dem kommenden Haushaltsjahr um 25.000 € auf rund 84.000 €.
Rechtsgrundlage:
§ 17 SGB VIII
Sachdarstellung:
Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) ist eine Einrichtung des
Bistums Münster. Sie unterhält im Kreisgebiet 3 Beratungsstellen; und zwar in
Ahaus, Bocholt und Borken. Ihre Aufgabe ist die Beratung bei
Partnerschaftsproblemen und anderen persönlichen Konflikten und Krisen.
Gemäß § 17 SGB VIII haben Eltern
minderjähriger Kinder und Jugendlicher einen Anspruch auf Beratung in Fragen
der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Im Jahr 2007 hat die EFL insgesamt
295 Beratungsfälle mit 600 Kindern und Jugendlichen im Zuständigkeitsbereich
des Kreisjugendamtes betreut.
Die EFL-Beratung unterstützt mit ihrem Angebot den Kreis bei der
Wahrnehmung einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe, der unter präventivem
Aspekt eine wachsende Bedeutung zukommt. Immer stärker treten die Folgen
zerrütteter Paarbeziehungen für die Erwachsenen selbst, die betroffenen Kinder
und nicht zuletzt auch für die kommunalen Haushalte ins Bewusstsein der
Öffentlichkeit.
Der Kreis Borken bezuschusst seit 1991 zusammen mit den Städten Ahaus,
Borken und Gronau die EFL-Beratung in Ahaus und Borken, zuletzt mit einem
jährlichen Förderbetrag von rund 97.000 €. Damit war es möglich, das
Beratungsangebot in Ahaus und Borken auf 2,83 Vollzeitstellen auszubauen. In
den vergangenen Jahren hat sich die Situation jedoch deutlich verändert. So ist
die Nachfrage nach Beratungsleistungen in den vergangenen Jahren um 70%
gestiegen. Darüber hinaus sind in der präventiven Arbeit eine Vielzahl neuer
Tätigkeiten hinzugekommen; beispielhaft seien hier die Aktivitäten der EFL in den Familienzentren
genannt.
Im Ergebnis ist daher aus Sicht der EFL die anfallende Arbeit mit den
geförderten 2,83 Fachkräften nicht mehr zu bewältigen. Die EFL beantragt daher
eine personelle Aufstockung auf 3,5
Fachkräfte. Finanziell erhöht sich dadurch die Förderung um 41.000 € auf
insgesamt 138.000 €. Auf Basis der Fallzahlen des Jahres 2007 erhöht sich der Nettoanteil
des Kreises um 25.000 € auf insgesamt 84.000 €.
Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag der EFL
stattzugeben. Diese Vorgehensweise ist mit den Stadtjugendämtern Ahaus, Borken
und Gronau abgestimmt, die ihrerseits ihren politischen Gremien eine
gleichlautende Beschlussempfehlung vorlegen werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Der Antrag der EFL auf Erhöhung der finanziellen Förderung wird abgelehnt.
Anlagen:
Antrag der EFL vom 17.11.2008