Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die - vorbehaltlich der Beschlussfassung in den politischen Gremien - unterzeichnete Vereinbarung über die Finanzierung und Abrechnung der Leistungen der Caritasverbände für die Dekanate Ahaus-Vreden, Bocholt und Borken mit den Jugendämtern im Kreis Borken im Rahmen der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII für die Zeit vom 01.01.2009 – 31.12.2010 zu verlängern.
Rechtsgrundlage:
§ 28 SGB VIII
Sachdarstellung:
Die Finanzierungssystematik für die Erziehungsberatung ist aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 07.12.2004 ab dem 01.01.2005 auf das System einer leistungsorientierten Vergütung über Fallpauschalen und Fachleistungsstundensätze, die die Caritasverbände mit dem Fachbereich Jugend und Familie abrechnen, umgestellt worden. Dies Modell ist seinerzeit kreisweit einheitlich durch Vereinbarungen zwischen den drei Caritasverbänden und den fünf Jugendämtern über die zu erbringenden Leistungen, die dafür von den Jugendämtern zu zahlenden Entgelte und eine Vereinbarung über das Controlling eingeführt worden. Einzelheiten sind in der Sitzungsvorlage Nr. 0391/2004 enthalten.
Die Vereinbarung ist zuletzt durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 08.03.2007 bis zum 31.12.2008 verlängert worden. Von daher haben die Jugendämter und die Caritasverbände in den vergangenen Monaten Gespräche über die Fortsetzung der Zusammenarbeit geführt, die vor Kurzem abgeschlossen werden konnten.
Das Ergebnis beinhaltet, dass die bisherige Leistungsbeschreibung weiterhin die Grundlage der Leistungen der Caritasverbände darstellt. Darauf basieren die verbindlichen Eckpunkte für das Abrechnungsverfahren ab dem 01.01.2009. Die Controllingvereinbarung gilt unverändert fort. Die Laufzeit der Vereinbarung wurde auf zwei Jahre (also bis zum 31.12.2010) festgelegt, ein einmaliges Kündigungsrecht für beide Seiten wurde vereinbart.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?